Ein Arbeitsloser bezieht, nach Auslauf des Arbeitslosengeldes, keine Leistungen vom Arbeitsamt. Ist aber arbeitssuchend gemeldet. Jetzt hat er einen Bildungsgutschein für eine erforderliche Weiterbildung über ca. 6 Wochen.
Hat er in dieser Zeit Anspruch auf Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt ?
Oder welche Ansprüche hätte er sonst.