Unterhaltsgeld für Alleinerziehende

Hallo,

ich habe eine kleine Tochter (13 Monate) deren Papa längst über alle Berge ist (und mir einen Haufen Schulden hinterließ), ich bekomme für das Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und Erziehungsgeld.
Jetzt habe ich gehört, dass der Vater auch für mich unterhaltspflichtig wäre, da ich kaum arbeiten kann (immer nur nachts). Er ist aber untergetaucht und nirgends gemeldet. Habe ich darauf Anspruch und wenn ja - wer zahlt´s? Beim Jugendamt hat man mir nichts davon erzählt (also haben die wohl nichts damit zu tun) und da will ich auch nicht nochmal freiwillig hin, wenn nicht unbedingt nötig. Weiß jemand Rat?

Ach und dann habe ich noch ne Rechtsfrage, eine alleinerziehende Freundin von mir ist mit ihrem Sohn für drei Monate nach Bali gegangen und in der Zeit hat der Vater des Kindes sie wegen Kindesentführung angezeigt obwohl klar war, dass sie wieder zurückkommt. der Prozess deswegen läuft gerade.

Was ist wenn ich mit der Kleinen wegziehen will (Frankreich) kann ihr Papa mich dann auch anzeigen? Ich habe das alleinige Sorgerecht, muß ich dann solche Schritte mit ihm abstimmen oder nicht?

LG Euredice

Hallo

schau mal hier nach, vielleicht findest du dort Antworten auf deine Fragen( ich will jetzt schnell ins Bett)

LG Manu

Hallo,

ich habe eine kleine Tochter (13 Monate) deren Papa längst
über alle Berge ist (und mir einen Haufen Schulden
hinterließ), ich bekomme für das Kind Unterhaltsvorschuss vom
Jugendamt und Erziehungsgeld.
Jetzt habe ich gehört, dass der Vater auch für mich
unterhaltspflichtig wäre, da ich kaum arbeiten kann (immer nur
nachts). Er ist aber untergetaucht und nirgends gemeldet. Habe
ich darauf Anspruch und wenn ja - wer zahlt´s? Beim Jugendamt
hat man mir nichts davon erzählt (also haben die wohl nichts
damit zu tun) und da will ich auch nicht nochmal freiwillig
hin, wenn nicht unbedingt nötig. Weiß jemand Rat?

einzige Möglichkeit: Hartz IV
so ne Art UVG für die Mutter gibt es nicht

Ach und dann habe ich noch ne Rechtsfrage, eine
alleinerziehende Freundin von mir ist mit ihrem Sohn für drei
Monate nach Bali gegangen und in der Zeit hat der Vater des
Kindes sie wegen Kindesentführung angezeigt obwohl klar war,
dass sie wieder zurückkommt. der Prozess deswegen läuft
gerade.

Was ist wenn ich mit der Kleinen wegziehen will (Frankreich)
kann ihr Papa mich dann auch anzeigen? Ich habe das alleinige
Sorgerecht, muß ich dann solche Schritte mit ihm abstimmen
oder nicht?

Wenn du sicher das alleinige Sorgerecht hast (Eltern nicht miteinander verheiratet gewesen bei Geburt, keine Sorgerechtsurkunde beim Jugendamt gemacht) kannst du mit dem Kind hingehen wohin du willst!

mfg
dragonkidd

LG Euredice

Danke für das Sternchen.

Den Link hab ich dir zugemailt.

http://www.alleinerziehend.net/sektionen8.html

…hab ich doch tatsächlich vergessen…Manu

Hallo,

der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält eine recht gute Broschüre bereit, in der viele finanzielle Hilfemöglichkeiten für Alleinerziehende erläutert werden. Kontakt: www.vamv.de

Gemäß BGB ist der Vater eines nichtehelichen Kindes verpflichtet, dem Kind Kindesunterhalt und der Mutter Betreuungsunterhalt (max. bis 3 Jahre nach der Geburt) zu zahlen, sofern es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen. Für das Kind muss er übrigens einige Anstrengungen, gg. Zweitjob, auf sich nehmen, um Unterhalt zahlen zu können.
Für den Betreuungsunterhalt gilt: Die Jugendämter beraten und berechnen diesen auf Anfrage, man muss nur hartnäckig genug sein. Jedoch muss man auch vorsichtig sein, da die Bearbeiter nicht immer ausreichend kompetent und engagiert sind und durchaus schon mal Falschaussagen zustande kommen.
Betreuungsunterhalt gibt es für die Mutter, da dieser nicht zuzumuten ist, wegen der Erziehung des (gemeinsamen) Kindes unter 3 J. ihren Unterhalt durch Erwerbstätigkeit zu verdienen. Allerdings gibt es den nur, wenn die Mutter nicht bzw. kaum arbeitet und kein Vermögen hat (die Gleichheit der Geschlechter sei dahingestellt…). Vermögen muss zuerst verbraucht werden. Die Mutter muss sich wegen dieses Unterhalts selbst rühren und entweder das Jugendamt in die Spur schicken oder besser gleich einen Anwalt beauftragen (sofern etwas zu erwarten ist). Proezßkostenhilfe dürfte in der Elternzeit mangels eigenen Einkommens sicher kein Problem sein.
Der Bedarf der Mutter, den sie gegenüber dem Vater geltend machen kann, ist das vor der Geburt verdiente Nettoeinkommen bzw. wenn sie zuvor nicht gearbeitet hat ein bestimmter fester Betrag (kann man nachlesen). Bis zu dieser Höhe kann der Betreuungsunterhalt demnach gehen.
Der Betreuungsunterhalt kommt in der Praxis nicht so oft zur Anwendung, da 1.) die Mütter diesen meist nicht kennen und so gut wie nicht informiert werden (von wem auch…) und 2.) vom bereinigten Nettoeinkommen des Vaters meist nicht so viel dafür übrig ist (sprich nach Abzug des Selbstbehaltes, Werbungskosten, Kindesunterhalt etc.).
Der Kindesunterhalt geht dem Betreuungsunterhalt vor, d. h. erst wird das Kind „bedient“ und wenn dann noch was für die Mutter übrig ist, dann gibts Betreuungsunterhalt. That’s it - auch deshalb sind alleinerziehende Mütter hierzuland auch so oft auf staatliche Hilfe angewiesen.

Viele Grüße,
Eva
mail [email protected]

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