Folgendes Problem: Ich bin Umschüler und beziehe vom Arbeitsamt sogenanntes Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ich wohne in einer WG und der Einfachheit halber lasse ich das Geld direkt auf das WG-Mietenkonto überweisen, da es eh nur zur Deckung der Miete reicht. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt und läuft nicht auf meinen Namen, jedoch bin ich bevollmächtigt.
Nun ist folgendes passiert: Mein Mitbewohner hat einen Scheck vón einem seiner Auftraggeber auf das Konto eingereicht. Dieser Scheck ist geplatzt und das Konto dadurch ins Minus gekommen. Die Bank hat nun mein Unterhaltsgeld genutz, um das Konto wieder auszugleichen. Nun kann ich die Miete nicht überweisen und die Bank macht auf sturr. Mein Mitbewohner ist auf dem Weg nach Asien und ich kann ihn in den nächsten zwei Tagen nicht erreichen.
Ich habe mal gehört, das Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld sieben Tage nicht gepfändet werden dürfen. Gilt das auch in diesem Fall, obwohl ja keine Pfändung vorliegt?
Ich würde die Sache gerne heute noch regeln, würd mich also über schnelle Antworten freuen.
Danke
Tobi.
schon übel wie sich die Banken immer anstellen.
Leider wirst du meines Erachtens ohne den eigentlichen
Kontoinhaber keine Chance haben. Du bist ja nur „Berechtigt“
und nicht Vertragspartner der Bank. Somit kannst du
gar nichts bewirken.
Vom Prinzip her hast du deinem Mitbewohner
das Geld anvertraut und er kann es dir nicht zurückgeben,
weil er es nicht mehr hat. Das es dein Unterhaltsgeld
war ist für die Bank nicht relevant, da du es ja dem
Vertragspartner überlassen hast. Und es ist ja nicht
sein Unterhaltsgeld und die Bank wird es ähnlich sehen.
So schätze ich die Sachlage (leider)
für dich ein.
An deiner Stelle würde ich mal mit dem Vermieter reden
und ihm die Sache so erklären, wie du es hier getan hast.
Bitte ihn um Zahlungsaufschub (gegen Verzinsung) und er
wird (hoffentlich) kein Unmensch sein. Wegen einer ausgebliebenen Mietzahlung ist glaub ich noch keiner
auf die Strasse gesetzt wurden.
Viel Glück.
Gruss
Oliver
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Dem würde ja widersprechen, daß Banken keine Kredite gewähren wenn bei Ehepartnern der bürgende Teil genau dieses Unterhaltsgeld bezieht (natürlich mit der Einschränkung, daß dieses Geld in der Berechnung notwendig ist). Und das, obwohl das Geld direkt auf das Konto des Kreditnehmers gezahlt wird. Würde mit deinem Bescheid vom Arbeitsamt nochmal bei der Bank vorstellig werden. Da steht das angegebene Bankkonto sowie der Hinweis auf den Bezugstext auf dem Kontoauszug drin. Und wenn sie so nicht mit sich reden lassen wollen, ruhig einen Hinweis auf Geltendmachung der Unkosten. Hat zumindest schon geklappt.