Hallo,
ich habe 3 Kinder von 3 PartnerInnen. Ein Einkommen Netto von ca. 2200 Euro. Laut Dü. Tabelle schulde ich über 1400. Eine der Mütter will jetzt mehr Geld, da das Kind eine höhere Altersstufe erreicht hat. Ist das korrekt oder wird da gestaffelt?
Hallo,
im Stichwort ist ja schon der Hinweiss enthalten „Düsseldorfer Tabelle“
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen plus Kindergeld abzüglich Werbungskosten; Schulden für das Auto, das Dich täglich zur Arbeit begleitet, eventuelle krankheitsbedingte Mehraufwendungen. 900€ werden als Selbstbehalt incl. 360,-€ Warmmiete abgezogen. Der Rest wird anteilig für den Kindesunterhalt verrechnet (siehe Düsseldorfer Tabelle 2011).
Gruß blackdaniel
Hi und erstmal DANKE. ich dachte der Selbsterhalt wäre auf 1100 aufgestockt worden?!
Gruß,
Andi
Hallo Andi,
der Selbstbehalt ist tatsächlich angehoben worden. In der Düsseldorfer Tabelle 2011:
Beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt der Eigenbedarf monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel
mindestens monatlich 1.150 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Gruß blackdaniel