Unterhaltsicherungsbehöde

Hallo Expeten!
Also, nehmen wir an es liegt folgender Fall vor:
Ein Zivildienstleistender wohnt bei seinen Eltern und muss dem Einberufungsbescheid nach nicht in eine dienstliche Unterkunft ziehen. Nach Dienstantritt denkt sich der Zivildienstleistende, dass er gerne alleine leben möchte und fragt die Dienststelle um Erlaubnis in eine Mietwohnung zu ziehen, welche ihm erteilt wird, allerdings nicht schriftlich. Darauhin zieht der ZDL um und bezahlt mit Unterstützung seiner Eltern Miete, Nebenkosten und Möbeliar selbst.
Welche Ansprüche hat dieser ZDL an die Unterhaltsicherungsbehörde? Welche möglichen Folgen hätte ein Antrag auf Zuwendung?

Vielen Dank im Vorraus :smile:
Quazee

Schau doch einfach mal ins Unterhaltssicherungsgesetz. Oder versuch einfach mal mir zu erklären, warum der Steuerzahler dafür aufkommen sollte, wenn du während deines Dienstes eine eigene Wohnung haben möchtest - das Unterhaltssicherungsgesetz dient der Besitzstandswahrung und nicht der Bereicherung.
Ich sehe keinerlei Ansprüche bei dir.

Gruß Andreas

Hallo Andreas!

Ich stimme dir vollkommen zu, nach dem Gesetz hätte der ZDL keien Anspruch, sofern die Beweggründe für seinen Auszug nicht zwingend wären. Ich wollte mich hier nur nocheinmal erkundigen, da ich auch von fachkundigen Personen eine andere Meinung zu diesem Fall gehört habe.

Allerdings, gesetzt den Fall, dass der Zivildienstleistende kurz vor Dienstbeginn umgezogen wäre, hätte er anrecht auf 70% Miethilfe ohne den Wohnraum dringend zu benötigen, was deiner Meinung nach persönliche Bereicherung wäre. Trotzdem hätte der Zivildienstleistende für die Inanspruchnahme dieses Rechts dem Steuerzahler nichts zu erklären, sondern die jeweilige Regierung, die dieses Gesetz verabschiedet hat.

Mit freundlichn Grüßen
quazee

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Allerdings, gesetzt den Fall, dass der Zivildienstleistende
kurz vor Dienstbeginn umgezogen wäre, hätte er anrecht auf 70%
Miethilfe

…maximal aber 209,12 Euro, sofern die Gesamtmiete der allein genutzen Wohnung nicht mehr als 663,66 Euro beträgt.

Gruß Andreas