Unterhaltsklage nur über Kind möglich?

Hallo, ich bin 21 Jahre jung und stecke in einem kleinen Dilemma. Mein Vater hat ab März 2010 keinen Unterhalt mehr an meine Mutter gezahlt, bei der ich bis September diesen Jahres gelebt habe. Nun will sie diesen Restbetrag (Unterhalt vom Vater März - September) einklagen. Jedoch meinte sie zu mir das dies nur über mich möglich wäre. D.h sie hielt mir ein Schreiben unter die Nase welches ich unterschreiben solle (Bevollmächtigung zur Klage gegen meinen Vater in meinem Namen). Diese Unterschrift habe ich im Nichtwissen über dieses Thema bereits gesetzt. Ist es möglich diese Vollmacht unwirkend zu machen? D.h das ich dem Anwalt meiner Mutter verbiete weiterhin in meinem Namen zu klagen? Gibt es Alternativen für meine Mutter durch eine Klage ausschließlich von ihr das Geld einzuklagen?

Danke schon mal im Vorraus

schöne Feiertage

Max

Hallo Max,

Den Unterhalt kannst ausschliesslich du einklagen seit du volljährig bist. Dein Vater ist nur noch dir gegenüber barunterhaltspflichtig
Ich hoffe das hilft weiter,
Nina

zurücknehmen kann man das, allerdings werden Sie dann keinen Cebt mehr sehen. Sie sind bist volljährig und selber verpflichtet für Ihren Unterhalt zu sorgen. Sollten Sie eine Ausbildung machen, müsste ich den Nettelohn wissen. Was allerdings sicher ist, Sie können weder Ihrern Vater, noch Ihre Mutter alleine zur Zahlung ran ziehen. Wenn müssen beide verklagt werden und beide müssen zahlen. Allerdings auch nur, wenn Sie sich eine Ausbildung suchen, oder sich in einer befinden, oder sonst wie arbeiten, studieren oder sonst wie beschäftigt sind.
Gruss
Agnes

Da du über 18 bist kannst du nur Unterhalt einklagen und nicht deine Mutter.Gehe zu dem Anwalt und ziehe die klage zurück,damit hat keiner eine Handhabe.

Ich fange im Januar meinen Zivildienst an und im Oktober werde ich mit dem Studium anfangen. D.h meine Eltern sind ab Oktober 2011 wieder Unterhaltspflichtig oder? Mir geht es nur um die Nachzahlung von März bis August 2010, wo ich noch bei meiner Mutter gelebt habe. Steht mir eigentlich Unterhalt zu in der Zeit zwischen dem Abitur und dem Zivildienst? Bin im September 2010 ausgezogen.

Ich meine das Ihnen 650 Euro zu steht (incl. KIndergeld). Wenn Sie weniger haben steht Ihnen natürlich zu. Machen Sie es sich doch nicht so schwer,gehen Sie zum Amt und da bekommen Sie das was Ihnen zusteht. Das Amt wird beide anschreiben, dann haben Sie das nicht gemacht und können da nicht für. Ihre Mutter muss auch Barunterhalt zahlen wenn Sie noch bei ihr gewohnt haben. Wo hat sie denn den Wisch hin gebracht? Anwalt, oder Gericht? Da können Sie den auch wieder abholen. Brauchen ja nichts zu sagen. Man wird ihr schon sagen, dass auch sie zahlen muss.
Geben Sie mal dieses so bei google ein. Da werden sie einiges finden was Ihre Fragen beantwortet. „unterhalt für studierenden sohn“ Viel Erfolg und keine Angst!
Gruss
Agnes

Hallo Max,

leider hast du nicht alle Sachverhalte geschildert.

Zunächst sollte man wissen, dass der seinerzeit vom Familiengericht verfügte Beschluss ohne zeitliche Begrenzung gilt und daher auch im Falle von Zahlungsversäumnis vollstreckbar ist.

Wieso dein Vater auch nach Erreichen deiner Volljährigkeit weiterhin zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet ist, hast du leider nicht geschrieben. Befindest du dich etwa in einer Ausbildung oder im Studium?

Beim Anspruch auf Kindesunterhalt kommt es eigentlich nicht auf den Wohnsitz des Kindes an, da grundsätzlich beide Elternteile gegenüber dem Kind barunterhaltspflichtig bleiben bis zum Abschluss der Ausbildung.

Wenn dein Vater für die Weigerung zur Zahlung also triftige Gründe hatte, z.B. deine eigene Leistungsfähigkeit durch eigenes Einkommen oder Abschluss der Ausbildung, so hätte er dies durch eine Abänderungsklage beim Familiengericht begründen müssen. Die Tatsache allein begründet noch nicht die Einstellung aller Zahlungen.

Insofern dürfte deine Mutter eine bessere Rechtsgrundlage haben und deshalb auf Zahlung bestehen.

Solltest du der Meinung sein, dass dein Vater tatsächlich nicht mehr zahlen müsste, rate ihm zu dem Abänderungsantrag und bestätige ihm ggf. das Vorliegen der Gründe für den Wegfall des Unterhaltsanspruches.

Deine Unterschrift dürfte eigentlich nicht von großer Bedeutung sein, da der Unterhaltstitel in der Regel auf die Kindesmutter ausgestellt sein müsste und durch diese allein eine Vollstreckung veranlasst werden kann.

Vielleicht hast du jetzt eine Chance auf Vermittlung zwischen deinen Eltern, welche du damals als betroffenes Scheidungskind nicht hattest. Du könntest beiden Elternteilen vor Augen führen, dass du schon durch die Scheidung genügend Kopfschmerzen hattest und nicht noch weiterhin die Fortführung des „Scheidungskrieges“ tolerieren möchtest.

Mit 21 Jahren kannst du jetzt ein Machtwort sprechen und die Beiden zur Besinnung bringen. Jeder wird gute Gründe für seinen Standpunkt haben, jedoch halte ich die Herstellung eines Waffenstillstands für viel wichtiger.

Da es sich beim Kindesunterhalt nicht um ein Vermögen handelt, sollte eine einvernehmliche Lösung doch möglich sein, oder?

Beteilige dich möglichst nicht am Machtkampf deiner Eltern, sonst wirst du das später sehr bereuen. Zeige ihnen, dass du längst kein Kind mehr bist und über einen klaren Verstand verfügst.

Wenn dein Vater zu blöd war und Anträge versäumt hat, soll er doch zahlen. Fü+r die Zukunft kann er es ja durch das Gericht neu festsetzen lassen. Meistens akzeptieren die Menschen eine Entscheidung erst dann, wenn das Gericht einen Beschluss fast (leider). Bei Trennung, Scheidung und Sorgerecht setzt fast immer der gesunde Menschenverstand aus.

Ich wünsche dir viel Glück und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Steve-HH

Hi,
Ich kann dein Dilemma verstehen. Letzendlich ist es aber durch das Versäumnis deines Vaters entstanden, der für dich Unterhalt zahlen sollte. Er hat sich falsch (gesetzeswidrig) verhalten und weil es dein Dad ist plagt dich deshalb dein Gewissen. Sein Gewissen plagt ihn offensichtlich nicht…

Ich übertreibe jetzt mal: Wenn du siehst wie jemand genötigt wird oder eine andere Straftat begeht, sollte er dafür gedeckt oder besraft werden? Lass mal die Tatsache, dass es dein vater ist außen vor.

Es gibt für deine Mutter keinen anderen Weg, es sei denn er zahlt und sie (du) zieht die Klage zurück.

Deine Eltern haben ein GEMEINSAMES Kind. Du kostest Geld (Essen, Miete, Strom, Versicherungen, Kleidung, etc)Was wäre wenn deine Mutter auch aufhört zu zahlen?

Es mag emotionell für dich hart sein, aber es ist der richtige Weg. Er verhält sich unfair und außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Alles Gute,
Andi

Hallo Max,

Hallo, ich bin 21 Jahre jung und stecke in einem kleinen
Dilemma.

Nun ja, klein ist dieses Dilemma eigentlich nicht, sondern eher groß.
Die Gefahr ist nämlich auch groß, dass Du das Verfahren verlierst und dann haftest Du für die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten.

Mein Vater hat ab März 2010 keinen Unterhalt mehr an
meine Mutter gezahlt, bei der ich bis September diesen Jahres
gelebt habe. Nun will sie diesen Restbetrag (Unterhalt vom
Vater März - September) einklagen.

Nun, wenn es keinen alten noch gültigen Titel und kein Inverzugsetzung seit März gibt, wächst die Gefahr, dass das Gerichtsverfahren „in die Hose geht“.

Für die Vergangenheit kann man nämlich nur Unterhalt einklagen, wenn der Unterhaltsschuldner aufgefordert wurde Unterhalt zu bezahlten (in Verzug gesetzt wurde).

Jedoch meinte sie zu mir
das dies nur über mich möglich wäre. D.h sie hielt mir ein
Schreiben unter die Nase welches ich unterschreiben solle
(Bevollmächtigung zur Klage gegen meinen Vater in meinem
Namen).

Du bist inzwischen volljährig und sie kann nicht mehr in Deinem Namen handeln bzw. nur handeln wenn sie eine entsprechende Vollmacht hat.

Diese Unterschrift habe ich im Nichtwissen über dieses
Thema bereits gesetzt. Ist es möglich diese Vollmacht
unwirkend zu machen? D.h das ich dem Anwalt meiner Mutter
verbiete weiterhin in meinem Namen zu klagen?

Klar und das würde ich auch schnellstens machen. Schriftlich dem Anwalt mitteilen, dass die Vollmacht nicht mehr gilt.

Gibt es
Alternativen für meine Mutter durch eine Klage ausschließlich
von ihr das Geld einzuklagen?

Die richtige Alternative ist: Deine Mutter zahlt auch Unterhalt. Das ist nämlich der nächste Knackpunkt. Deine Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber Deinem Vater!!!

Du hast einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber BEIDEN!!! Eltern.

Bis zur Volljährigkeit leistete Deine Mutter ihren Unterhalt dadurch, dass sie Dich betreute (für Dich und sich um Dich sorgte).

Volljährige Kinder benötigen keine Betreuung, weil sie eben volljährig sind. Von da an zahlen BEIDE Eltern an das volljährige Kind den Barunterhalt. Wohnt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, zahlt es von diesem Barunterhalt (den es von beiden Eltern bekommt) an den Wohnelternteil eben das sogenannte Kostgeld.

Wenn Deine Mutter weiter unter der Voraussetzung gegen Deinen Vater klagt, dass er nur der Unterhaltszahler ist, „geht das in die Hose“ und Du darfst die Kosten der Gegenseite begleichen. Lass Dich von ihr nicht ins Schlamassel reiten.

Gruß
Ingrid

es gibt bestimmt eine möglichkeit ihrem anwalt die vollmacht zu entziehen, im notfall mit einem eigenen anwalt, wenn du dir den nicht leisten kannst kannst du auch gerichtskostenbeihilfe beantragen mit deinem anwalt. am ende bist du doch volljährig und somit vollmündig um selbst wenn du magst gegen deinen vater zu klagen. einen rat von einem anwalt kostet ja noch nichts und das erste gespräch ist meist umsonst.

viel glück und nen guten start ins neue jahr

gruß yvi

Hallo

deine Mutter hat dir Bloedsinn erzaehlt. Ab dem 18 Lebensjahr bist du selber und nur du dafuer verantwortlich.

Allerdings muessen dann beide Elternteile fuer den Unterhalt aufkommen, auch deine Mutter.

Du solltets sie mal fragen, warum sie gegen deinen Vater klagen moechte?

Du kannst deiner Mutter eine Vollmacht erteilen, mehr nicht. Du bist volljaherig und deine Mutter hat keine Rechte mehr in deinem Namen etwas zu machen.

Du solltets daher folgendes machen:

Setze ein Schreiben an deine Muuter auf, wo du ihr die Vollmacht entziehst. Sende das per Post oder uebergebe es ihr im Beisein von Zeugen.

Sende ein Schreiben an den Anwalt, wo du ihm mitteilst, dass deine Mutter keine Vollmacht mehr hat und er die Klage in deinem Namen nicht mehr fortzufuheren hat.

Informiere deinen Vater ueber die gleiche Sache.

Gruss

hallo,
ich würde dir vorschlagen ein beratungsgespräch beim anwalt zu machen

lisa

Hallo Max889,

ja du kannst zur jeder Zeiit die Klage zurück weisen.
Deine Mutter bekommt ind der Regel kein Unterhalt weil sie sich eine Arbeit suchen kann.

Also gehe ich davon aus, das dein Vater richtig Geld verdient, so das sie auch einen Anspruch hat.

Der Ehegattenunterhalt beläuft sich ind der Regel auf 3 Jahre.

Wünsche ebenfalls ein gutes neues Jahr.

Mfg

Angela06

Hallo aber da habe ich leider keine Ahnung