Unterhaltskosten für Pflegeheim vom Sozialamt

Hallo Sozialkundige,

ein sehr alter Mensch, bisher selbständig und allein lebend, muß nach einem Schlaganfall sofort nach dem Krankenhausaufenthalt ins Pflegeheim. Eine weitläufige Verwandte („angeheiratete“ Nichte), die 150 km entfernt wohnt, kümmert sich um ihn als Betreuerin. Rente und Pflegegeld reichen nicht aus zur Bezahlung des Pflegeheims, daher muß das Sozialamt einspringen.

Welches Sozialamt ist zuständig? Ich nehme an, das des Wohnorts des Seniors.

Muß dann die Unterbringung nach Möglichkeit in einem Pflegeheim der Heimatgemeinde erfolgen?

Oder besteht Wahlfreiheit, z.B. wenn die Betreuerin ihren Schützling näher zu ihrem Wohnort (anderes Bundesland) in einem Heim unterbringen möcht

Ist danach das Sozialamt der Gemeinde zuständig, in der das Pflegeheim liegt?

Ist die Sozialhilfe in vorliegendem Fall eigentlich eine Leistung der Gemeinde, des Landes oder des Bunds?

Danke für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Hi,

Welches Sozialamt ist zuständig? Ich nehme an, das des
Wohnorts des Seniors.

Ja, das SA des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Muß dann die Unterbringung nach Möglichkeit in einem
Pflegeheim der Heimatgemeinde erfolgen?

Nein

Oder besteht Wahlfreiheit, z.B. wenn die Betreuerin ihren
Schützling näher zu ihrem Wohnort (anderes Bundesland) in
einem Heim unterbringen möcht

Ja, das darf sie

Ist danach das Sozialamt der Gemeinde zuständig, in der das
Pflegeheim liegt?

Nein, es bleibt immer das des letzten g.A. zuständig

Ist die Sozialhilfe in vorliegendem Fall eigentlich eine
Leistung der Gemeinde, des Landes oder des Bunds?

Gemeinde

Gruß
Nelly

Hi,

Welches Sozialamt ist zuständig? Ich nehme an, das des
Wohnorts des Seniors.

Ja, das SA des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Muß dann die Unterbringung nach Möglichkeit in einem
Pflegeheim der Heimatgemeinde erfolgen?

Nein

Oder besteht Wahlfreiheit, z.B. wenn die Betreuerin ihren
Schützling näher zu ihrem Wohnort (anderes Bundesland) in
einem Heim unterbringen möcht

Ja, das darf sie

Ist danach das Sozialamt der Gemeinde zuständig, in der das
Pflegeheim liegt?

Nein, es bleibt immer das des letzten g.A. zuständig

Ist die Sozialhilfe in vorliegendem Fall eigentlich eine
Leistung der Gemeinde, des Landes oder des Bunds?

Gemeinde

Vielen Dank für die prompte und (wie ich zu erkennen glaube) kompetent Auskunft.

Wolfgang D.