Hallo Pampers2 - heißt Du wirklich so?!
Daß hier immer wieder solche Nicks und nicht wenigstens richtige Vornamen
genutzt werden, werde ich wohl nie verstehen. Ist doch eine anonyme Plattform!!
Aber persönlichste Fragen stellen … 
Erst mal ganz schön wirre formuliert, Deine Frage.
Ich mußte dreimal lesen, um zu verstehen, und bin mir immer noch nicht sicher,
ob ich die Familienverhältnisse richtig verstanden habe.
Ich habe verstanden, daß Du mit einem Mann verheiratet bist, der ein Kind mit
einer anderen Frau hat. Für dieses Kind zahlt er Unterhalt. Ohne Urkunde oder
Titel oder so. In Höhe wie in der D’dorfer Tabelle festgelegt.
„Das Kind ist da“ heißt, es hält sich am WE und in den Ferien oft bei Euch auf.
Bei Dir und Deinem Mann.
So weit richtig?
Ohne gerichtliche Feststellung - kann man machen, rate ich aber von ab.
Laßt vom Jugendamt eine Urkunde aufsetzen, da seid Ihr abgesichert und nicht
der Willkür der Kindesmuttes ausgesetzt. Sie kann dann auch nicht aller paar
Monate eine Überprüfung einfordern. Jugendamt kostet nichts.
Sämtliche Versicherungen, Fußballsachen, das ist Euer „Privatvergnügen“, wenn
Ihr das zahlt, verpflichtet Euch meiner Meinung aber nicht. Es sei denn, Ihr
habt das privatrechtlich mit der Kindesmutter vereinbart, oder es zieht das
Gewohnheitsrecht. Weiß ich nicht.
Mal nebenbei beim Jugendamt fragen oder sich von einem Anwalt beraten lassen.
Eine einmalige Beratung kostet nicht so viel wie jahrelanges Weiterzahlen von
etwas, zu dem man nicht verpflichtet oder (nicht mehr) willens ist.
Schaut auf www.anwalt.de nach einem Fachanwalt für Familienrecht in Eurer Nähe.
Baukonto oder nicht, ist egal. Der Unterhalt kann sie verwenden, wofür sie das
will. Es sei denn, Ihr könnt Alkohol- oder Drogenmißbrauch oder Vernachlässi-
gung des Kindes vorbringen und beweisen. Ein Haus abzubezahlen, dient gewisser-
maßen auch zum Unterhalt des Kindes. Es muß ja irgendwo wohnen, oder? Was wäre
mit Miete - würdest Du da auch fragen?
Kürzen würde ich nicht so einfach. Der Schritt zum Jugendamt wäre das richtige.
Die machen das schon, dafür sind die da, für beide Seiten. Und da Ihr frei-
willig hinkämt, um für ein Kind eine Urkunde aufsetzen zu lassen, werden sie
Euch willkommen heißen und unvoreingenommen helfen.
Falls nicht Jugendamt, und weiterhin privatrechtlich, wie ich aus „nicht
gerichtl. festgelegt“ ableite, dann würde ich für jede weitere Unterhaltsver-
pflichtung (Ehefrau, 2 Kinder) je eine Tabellenstufe in der D’dorfer Tabelle
weiter nach unten (oben?) gehen, egal, dahin, wo die Beträge niedriger werden.
Und, ganz wichtig, nicht einfach kürzen, sondern das Ganze mit der Kindesmutter
besprechen, Verständnis erwirken und schriftlich festhalten. Mit Datum und
Unterschrift. Wenn sie das nicht will, ganz dringend: Jugendamt!
Und wenn Du schon so weit in die Zukunft blicken möchtest, dann mußt Du noch
zwei weitere Jahre hinzuzählen.
Erst ab dem 18. Lebensjahr steht dem Jugendlichen der Unterhalt direkt zu.
Erst mit 18 ist er volljährig.
Bis dahin, leider, bestimmt die Mutter, wo es langgeht.
Würde mich freuen zu hören, wie Ihr das Problem gelöst habt.
Bis dann, viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas