unterhaltskürzung

Hallo,

wer kann mir helfen.

Mein Mann ist Unterhaltspflichtig (12 Jahre altes Kind)
Einkommen Netto 2400 Euro.

Er bezahlt nach Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltszahlung wurde nicht gerichtl. festgelegt).

Das Kind ist jedes Wochenende von Fr bis So da (und fast immer in den Ferien)

Wir bezahlen auch sämtl. Versicherungen (Krankenzusatz, Unfall). Auch wenn es um die Fußballsachen geht bezahlen wir die zu 90 % (Anzüge, Schuhe usw.)

Unser Problem ist, dass die Mutter den Unterhalt nicht für das Kind nutzt, sondern die Hausraten damit abzahlt.

Sie hat uns dazuangehalten, den Unterhalt auf das Baukonto zu überweisen. Was ja schonmal eine Frechheit ist.

Mein Mann zahlt laut Düsseldorfertabelle. Da mein Mann jetzt mit mir verheiratet ist (ich bin nicht erwerbstätig, unsere 2 Kinder sind beide unter 3 Jahre) bezahlt er immer noch den gleichen Satz wie vor den Kindern!

Er muss jetzt nicht für sich alleine wie damals mit dem Geld auskommen, sondern jetzt mit dem gleichen Geld für 4 Personen.

Fragen:

Können wir den Unterhalt kürzen, wir jetzt zu 4 sind?
und der Sohn jedes Wochenende bei uns ist und wir auch noch Vers. usw. bezahlen?

Wie verhält sich die Lage, da der Unterhalt von der Ex Frau zum abbezahlen der Hausraten benutzt wird.

Kann man, wenn der Sohn 16 Jahre ist, der Unterhalt direkt an ihn (muss dann selbt für kleider usw sorgen) auszahlen und nicht an seine Mutter?

Kann uns da jemand helfen?

DANKE schonmal für Eure HILFE

Hallo,

der Unterhalt kann wegen Versicherungszahlungen, Kleidung etc nicht gekürzt werden und selbst diese Leistungen sind vom Vater freiwillig.

Da es jetzt eine neue Familie in seinem Leben gibt, werden sie um die Behörden nicht drumherum kommen, denn einfach zu kürzen, läßt mich zu dem Entschluss kommen, nach alldem was Sie mir schrieben, das dann ein Anwalt eingschalten wird, dern ihn dazu verdonnert weiterhin seinen kompletten Verpflichtungen nachzukommen.

Also bitte ganz schnell den Weg zum Jugendamt, wegen einer Neuberechnung aufsuchen, damit Sie selbst etwas in den Händen haben.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

wer kann mir helfen.

Mein Mann ist Unterhaltspflichtig (12 Jahre altes Kind)
Einkommen Netto 2400 Euro.

Er bezahlt nach Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltszahlung wurde
nicht gerichtl. festgelegt).

Das Kind ist jedes Wochenende von Fr bis So da (und fast immer
in den Ferien)

Wir bezahlen auch sämtl. Versicherungen (Krankenzusatz,
Unfall). Auch wenn es um die Fußballsachen geht bezahlen wir
die zu 90 % (Anzüge, Schuhe usw.)

Unser Problem ist, dass die Mutter den Unterhalt nicht für das
Kind nutzt, sondern die Hausraten damit abzahlt.

Sie hat uns dazuangehalten, den Unterhalt auf das Baukonto zu
überweisen. Was ja schonmal eine Frechheit ist.

Mein Mann zahlt laut Düsseldorfertabelle. Da mein Mann jetzt
mit mir verheiratet ist (ich bin nicht erwerbstätig, unsere 2
Kinder sind beide unter 3 Jahre) bezahlt er immer noch den
gleichen Satz wie vor den Kindern!

Er muss jetzt nicht für sich alleine wie damals mit dem Geld
auskommen, sondern jetzt mit dem gleichen Geld für 4 Personen.

Fragen:

Können wir den Unterhalt kürzen, wir jetzt zu 4 sind?
und der Sohn jedes Wochenende bei uns ist und wir auch noch
Vers. usw. bezahlen?

nein

Wie verhält sich die Lage, da der Unterhalt von der Ex Frau
zum abbezahlen der Hausraten benutzt wird.

ist schlimm,aber nicht zu ändern

Kann man, wenn der Sohn 16 Jahre ist, der Unterhalt direkt an
ihn (muss dann selbt für kleider usw sorgen) auszahlen und
nicht an seine Mutter?

nein,erst ab den 18.Geburtstag

Kann uns da jemand helfen?

DANKE schonmal für Eure HILFE

bitte
lisa

Hallo,

die Umgangszeiten erlauben hier noch keine Unterhaltskürzung.

Hat sich Dein Mann verpflichtet die Versicherungen für das Kind zu bezahlen? Wenn das nicht tituliert ist, diese Versicherungen einstellen.

Fußballsachen muss er auch nicht bezahlen. Das muss die Mutter vom Unterhalt machen.

Ich berechne mal (über den Daumen) die Unterhaltszahlungen die er leisten muss:

Kind 12 Jahre: 490 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld = 398 Euro

Kind 1 unter 5 Jahre 365 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld = 273 Euro

Kind 2 unter 5 Jahre 365 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld = 273 Euro

Ergibt eine Gesamtzahlungssumme von 944 Euro. Vom Nettoeinkommen von 2.400 Euro abgezogen ergibt einen Restbetrag von 1.456 Euro.

Zur Zeit ist sein Selbstbehalt 900 Euro (ab Januar 950 Euro). Du kommst erst nach den minderjährigen Kindern und bekommst in diesem Fall, das (z. Zt. 506 Euro) was noch über seinem Selbstbehalt vorhanden ist.

Somit keine Möglichkeit eine Abänderung des Unterhaltes gerichtlich zugesprochen zu bekommen.

Dem Kind kann erst ab Volljährigkeit der Unterhalt direkt überwiesen werden.

Wegen der Hausraten: Im Normalfall kann eine Mutter mit dem Kindesunterhalt machen, was sie will. Die Gerichte gehen davon aus, dass er für das Kind verwendet wird.

Wie das aber aussieht, wenn Ihr direkt den Unterhalt auf das Hausabzahlungskonto überweist, kann ich nicht sagen.

Wäre in diesem Fall ja beweisbar, dass das Geld - außer der Wohnanteil fürs Kind - dem Kind nicht zu Gute kommt. Ob aber ein Gericht hier für Euch entscheiden wird? Bis jetzt kenne ich keinen Fall.

Gruß

Hallo Pampers2 - heißt Du wirklich so?!
Daß hier immer wieder solche Nicks und nicht wenigstens richtige Vornamen
genutzt werden, werde ich wohl nie verstehen. Ist doch eine anonyme Plattform!!
Aber persönlichste Fragen stellen … :wink:

Erst mal ganz schön wirre formuliert, Deine Frage.
Ich mußte dreimal lesen, um zu verstehen, und bin mir immer noch nicht sicher,
ob ich die Familienverhältnisse richtig verstanden habe.

Ich habe verstanden, daß Du mit einem Mann verheiratet bist, der ein Kind mit
einer anderen Frau hat. Für dieses Kind zahlt er Unterhalt. Ohne Urkunde oder
Titel oder so. In Höhe wie in der D’dorfer Tabelle festgelegt.
„Das Kind ist da“ heißt, es hält sich am WE und in den Ferien oft bei Euch auf.
Bei Dir und Deinem Mann.

So weit richtig?

Ohne gerichtliche Feststellung - kann man machen, rate ich aber von ab.
Laßt vom Jugendamt eine Urkunde aufsetzen, da seid Ihr abgesichert und nicht
der Willkür der Kindesmuttes ausgesetzt. Sie kann dann auch nicht aller paar
Monate eine Überprüfung einfordern. Jugendamt kostet nichts.

Sämtliche Versicherungen, Fußballsachen, das ist Euer „Privatvergnügen“, wenn
Ihr das zahlt, verpflichtet Euch meiner Meinung aber nicht. Es sei denn, Ihr
habt das privatrechtlich mit der Kindesmutter vereinbart, oder es zieht das
Gewohnheitsrecht. Weiß ich nicht.
Mal nebenbei beim Jugendamt fragen oder sich von einem Anwalt beraten lassen.
Eine einmalige Beratung kostet nicht so viel wie jahrelanges Weiterzahlen von
etwas, zu dem man nicht verpflichtet oder (nicht mehr) willens ist.
Schaut auf www.anwalt.de nach einem Fachanwalt für Familienrecht in Eurer Nähe.

Baukonto oder nicht, ist egal. Der Unterhalt kann sie verwenden, wofür sie das
will. Es sei denn, Ihr könnt Alkohol- oder Drogenmißbrauch oder Vernachlässi-
gung des Kindes vorbringen und beweisen. Ein Haus abzubezahlen, dient gewisser-
maßen auch zum Unterhalt des Kindes. Es muß ja irgendwo wohnen, oder? Was wäre
mit Miete - würdest Du da auch fragen?

Kürzen würde ich nicht so einfach. Der Schritt zum Jugendamt wäre das richtige.
Die machen das schon, dafür sind die da, für beide Seiten. Und da Ihr frei-
willig hinkämt, um für ein Kind eine Urkunde aufsetzen zu lassen, werden sie
Euch willkommen heißen und unvoreingenommen helfen.

Falls nicht Jugendamt, und weiterhin privatrechtlich, wie ich aus „nicht
gerichtl. festgelegt“ ableite, dann würde ich für jede weitere Unterhaltsver-
pflichtung (Ehefrau, 2 Kinder) je eine Tabellenstufe in der D’dorfer Tabelle
weiter nach unten (oben?) gehen, egal, dahin, wo die Beträge niedriger werden.
Und, ganz wichtig, nicht einfach kürzen, sondern das Ganze mit der Kindesmutter
besprechen, Verständnis erwirken und schriftlich festhalten. Mit Datum und
Unterschrift. Wenn sie das nicht will, ganz dringend: Jugendamt!

Und wenn Du schon so weit in die Zukunft blicken möchtest, dann mußt Du noch
zwei weitere Jahre hinzuzählen.
Erst ab dem 18. Lebensjahr steht dem Jugendlichen der Unterhalt direkt zu.
Erst mit 18 ist er volljährig.
Bis dahin, leider, bestimmt die Mutter, wo es langgeht.

Würde mich freuen zu hören, wie Ihr das Problem gelöst habt.
Bis dann, viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

Hallo
also das Ihr das auf das Baukonto überweisen sollt ist frech !!! Weiss nicht ob das o.k. ist !!!
Die anderen sachen da könnt Ihr nix machen!!
Wenn Ihr Fussball sachen kauft ist das ja auf freiwilliger Basis und auch wenn Ihr fünf Kinder bekommt bleibt der Unterhalt bestehen!!
Da die Wochenenden ein Besuch sind könnt Ihr vom Unterhalt nichts abziehen!!
LG Sandy

Soweit ich weiss, ist das alles kein Grund um nicht zu Zahlen, denn auch das Haus kommt ja am Ende den Kindern zugute.
Und wie das Geld verwendet wird ist glaub ich ziemlich wurscht solange es den Kiddies an nichts mangelt.
Lieber Gruß

Hallo,

Ich beantworte die Ausführung in der Reihenfolge, wie sie gemacht wurden:

Wie die Mutter mit dem Barunterhalt der Kinder verfährt, obliegt ihr. So nutznießen die Kinder ja ebenfalls von der Wohnsituation. Sie könnte es ja auch so machen, dass sie es sich auf Ihr Konto überweisen lässt und dann weiter überweist. Es muss der Mutter schon ein massives Vergehen vorgeworfen werden sowie schon fast eine Vernachlässigung der Kinder, bevor ein Jungedamt oder ein Richter ihr ein Haushaltsbuch abverlangt, in dem explizit aufgeführt wird, welcher Anteil davon für die Kinder ist. Ist m. E. auch nicht lebensnah.

Die weiter beannten Leistungen sind teilweise freiwillig (Schuhe sollten im Unterhaltsbedarf enthalten sein) und teilweise von der Mutter tatsächlich abrechenbar. Klassenfahrten, große Feierlichkeiten wie z. B. Kommunion und Konfirmation müssen nicht von Ihr allein getragen werden. Mann nennt diese „besondere bwz. außergewöhnlihe Leistungen“.

Sofern die beiden weiteren angesprochen Kinder auch seine eigenen sind, fließen sie selbstverständlich in die Unterhaltsverteilung mit ein. Auch hier ist der Blick in die Düsseldorfer Tabelle eine erste Richtung. Von den 2.400 € Netto-Einkommen sind noch verschiedene Dinge abzugsfähig. Fahrtkosten, zusätzliche Rentenversicherung, z. T. Schulden unter anderem. Dieses „bereinigte“ Einkommen kann dann in der Düsseldorfer Tabelle (bis ganz zum Schluss scrollen) unter „Zahlbetrag“ entsprechend bei 3 Unterhaltspflichtigen Personen abgelesen werden.

Hier kann man dann zunächst einmal abschätzen, wie hoch der Differenzbetrag tatsächlich ist und ob es sich lohnt, wirklich zu „streiten“.

Bis dass der Sohn 18 ist, steht der Bar-Unterhalt der MUTTER - nicht dem Kind zu. Auch danach ist der Unterhalt des Sohnes nach seinen Vorgaben zu zahlen; dies kann durchaus weiter auf das Konto der Mutter sein.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig klärend helfen.

LG