Hallo,
ich zeig jetzt mal fiktiv die Argumente auf, die der Ehemann für die Unterhaltskürzung verwenden könnte:
Freundin wohnt seit Sept 2011 mit ihrer lebensgefährtin
zusammen,der Ex Mann muss ihr 500.- Unterhalt zahlen.Sie
arbeitet seit März wieder,bekommt so ca 600- 700.- hat aber
noch keinen Lohn bekommen,deswegen weis sie es net so
genau.
Nun, man kann einen Nettolohnrechner im Internet aufsuchen und schon mal den Lohn ausrechnen. Es wird zwar nicht auf jeden Euro hin stimmen, aber man hat einen recht guten Überblick.
Kann leider keine Vollzeit arbeiten,weil 50% Schwerbehinderung.
Mit 50 % Schwerbehinderung kann man in vielen Fällen Vollzeit arbeiten. Selbst Blinde arbeiten in Vollzeit und die sind 100 % schwerbehindert. Übrigens mein Mann hat auch einen Ausweis wegen 100%iger Schwerbehinderung und hat eine 40 Stundenwoche und zusätzlich täglich eine Gesamtfahrtzeit zur Arbeit von mindestens eineinhalb Stunden.
Der Ex will den Unterhalt kürzen um 250.- hat Schreiben von
der Anwältin des Ex Mannes.
Nun wenn der Unterhalt durch Gerichtsurteil tituliert ist, kann er nicht einfach kürzen, sondern muss klagen. Wenn das Trennungsjahr vorbei ist und unter Berücksichtigung des schon recht großen betreuten Kindes könnte er evtl. bei Gericht recht bekommen.
Genaues kann man aber, da wirklich wichtige Informationen (wann war Trennung und evtl. wegen § 1579 BGB wer hat die Trennung gemacht und war vorher die Ehe einigermaßen in Ordnung bzw. wie - als richtige Familie - wird die neue Partnerschaft in der Öffentlichkeit wahrgenommen) fehlen, nicht sagen.
Ihre Partnerin verdient nur 1200.- netto und hat einen
12j.Sohn.
Was die Partnerin verdient spielt erst mal keine Rolle. Der Exehemann muss eine neue Partnerschaft durch Unterhaltszahlungen nicht subventionieren. Die neuere Gesetzeslage und Rechtsprechung geht davon aus, dass nach einer Übergangsfrist jeder Expartner für sich selber verantwortlich ist (also dem anderen Partner nicht weiter zur Last fällt). Bei einem 12 Jährigen Kind kann der Richter durchaus auch schon von einer Vollzeittätigkeit ausgehen.
Kann er den Unterhalt kürzen.
Hierzu gibt es einen Spruch: bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Bedeutet: wie was wird, weiß man nicht vorher.
Gruß
Ingrid