Unterhaltskürzung

hallo zusammen,

mal angenommen, Herr und Frau X haben sich scheiden lassen. In ihrem letzten Jahr haben sie sich noch steuerlich gemeinsam veranlagen lassen, um in den Genuß einer recht anständigen Steuererstattung zu kommen. Bei der Verteilung gibt es vielleicht zunächst ein wenig Zoff, weil Frau X sich direkt an das Finanzamt wendet, um an einen Teil der Summe zu kommen. Aber Herr X ist ja kein Unmensch, er würde das so aufteilen, wie sie es gerne hätte.

Mal weiter angenommen, Herr X müßte seiner Ex-frau Unterhalt zahlen. Könnte er sich jetzt diese Steuererstattung anrechnen lassen, so nach dem Motto: Fein, ich setz das jetzt mal als ihr Einkommen an. Und kürze dann den Unterhalt.?

Wie gesagt, mal nur so ausgedacht.

Viele Grüße,

Birgit

Hallo.

mal angenommen, Herr und Frau X haben sich scheiden lassen. In
ihrem letzten Jahr haben sie sich noch steuerlich gemeinsam
veranlagen lassen, um in den Genuß einer recht anständigen
Steuererstattung zu kommen. Bei der Verteilung gibt es
vielleicht zunächst ein wenig Zoff, weil Frau X sich direkt an
das Finanzamt wendet, um an einen Teil der Summe zu kommen.
Aber Herr X ist ja kein Unmensch, er würde das so aufteilen,
wie sie es gerne hätte.

Mal weiter angenommen, Herr X müßte seiner Ex-frau Unterhalt
zahlen. Könnte er sich jetzt diese Steuererstattung anrechnen
lassen, so nach dem Motto: Fein, ich setz das jetzt mal als
ihr Einkommen an. Und kürze dann den Unterhalt.?

Quelle: bundesgerichtshof.de -> suche nach 'Steuererstattung AND scheid AND unterhalt" führt zu folgenden (hoffentlich passenden) Urteilen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
…der auch: http://www.ra-kotz.de/steuererstattung.htm

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mfg M.L.