Inwieweit kann man dies bei der Einkommensteuererklärung geltend machen und wo?
Meines Wissens gar nicht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (Krankheit, Behinderung). Der Unterhalt für die eigenen Kinder ist mit dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen abgedeckt. Ob hier ein zusätzlicher Ausbildungfreibetrag für die ausswärtige Unterbringung greift, kann ich aus der Schilderung nicht entnehmen, ich vermute aber eher nicht.
Zeile 39 und 40: Zahlt ein Elternteil zu wenig Unterhalt, kann hier die Übertragung des Betreuungs- und des Kinderfreibetrags von diesem auf den anderen Elternteil beantragt werden.
Also bei allen 4 Anlagen für die Kinder entsprechendes Kreuzchen setzen.
1 Kind lebt im „betreuten Wohnen“ und erhält als
Unterstützung von der Mutter EUR 300 mtl.