Unterhaltsleistung an Sozialhilfe/ALH-Empfänger

Hi Wissende,

weiß einer wie es aussieht wenn ein Arbeitsloser im Arbeitslosenhilfebezug von seiner Mutter mit ca. 100-150 Euro unterstützt wurde, diesen Unerhalt jedoch dem Arbeitsamt nicht meldete? Gilt die 75 € Freigrenze? Und/Oder wäre es bei Sozialhilfebezug so?

Muß dieser Mensch nun fürchten dass bei Angabe der Unterhaltsaufwendungen gegenüber dem Finanzamt das jeweilige Amt ihn in Regress nimmt wegen unterlassener Benachrichtigung und Anrechnung der „Einnahmen“?

Letzte Frage in dem Zusammenhang: Bringt es in so einem Fall einen Vorteil Unterhalt an den Arbeitslosenhilfe-/Sozialhilfeempfänger nicht bar zu leisten sondern direkt z.B. dessen Versicherungen/Nebenkostennachzahlungen etc. zu übernehmen?

Für jeden Hinweis (natürlich:smile: dankbar

Liebe Grüße
Noah