Unterhaltsempfänger hat die Anlage U unterschrieben.
Jetzt Steuernachzahlung.
Kann der Betrag der Nachzahlung vom Ex eingefordert werden?
Herzlichen Dank!!
Unterhaltsempfänger hat die Anlage U unterschrieben.
Jetzt Steuernachzahlung.
Kann der Betrag der Nachzahlung vom Ex eingefordert werden?
Herzlichen Dank!!
ja, das ist sogar zwingend, denn der Leistende spart mehr als die Nachzahlung hier ist.
Sollte das nicht erfolgen, muss man zivilrechtlich dagegen vorgehen - oder sogar die Zustimmung widerrufen - allerdimngs eonspruchsfrist gegen Bescheid nur 1 Monat - ggf. RA befragen!
E.
- oder sogar die Zustimmung widerrufen - allerdimngs
eonspruchsfrist gegen Bescheid nur 1 Monat - ggf. RA befragen!
Nö.
Die kann nur für die Zukunft widerrufen werden.
Hallo,
nein, zwingend ist da gar nichts.
Es mag in der Praxis fast immer so gemacht werden, bleibt aber dennoch nichts Anderes als eine Vereinbarung der Ex-Eheleute untereinander.
Gruß
Lawrence