Unterhaltsleistungen für Angehörige im Kosovo

Hi,

ein Bekannter von mir ist Kosovo-Albaner.
Er unterstützt seine Eltern mit Geld, das er entweder selbst
mitnimmt, wenn er mal nach Hause fährt, oder einem Landsmann
mitgibt. Das Ganze ist im Normalfall steuerlich absetzbar und bis
1998 reichte als Nachweis eine zweisprachige Unterhaltsbescheinigung über die Bedürftigkeit der Eltern/
Grosseltern/Geschwister im Kosovo, die Barabhebungen auf den
Kontoauszügen und die dazu passenden Eintragungen im Reisepass.

Jetzt reicht das nicht mehr.Es müssen genauere Bescheide her.
Er hat jetzt von den KFOR-Truppen eine Bescheinigung bekommen,
dass es seine Verwandten zuminmdest gibt. Aufgrund der wirren
Lage im Kosovo ist nicht mehr zu bekommen.
Das Finanzamt stellt sich auf stur. Briefwechsel und Telefonate
brachten nichts. Aber eine eindeutige Antwort, was denn nun gebraucht würde, gab es auch nicht.

Ist vielleicht jemand in der gleichen Situation, bzw. kennt so
jemanden, der hier mehr Erfolg hatte ??

Hans

Ist vielleicht jemand in der gleichen Situation, bzw. kennt so
jemanden, der hier mehr Erfolg hatte ??

hi hans,

da dir das wissen eines anderen steuerfalles nicht weiterhilft (es sei denn der BFH hat es bestätigt), möchte ich folgendes los werden:

wenn jd. steuerliche vergünstigungen geltend machen will, liegt es an ihm etwaige beweise zu sichern und zu bewahren. es kann im rahmen der gleichmäßigen besteuerung nicht einfach auf den steuerpflichtigen vertraut werden.

gerade bei auslandssachverhalten trifft den steuerpflichtigen eine erhöhte mitwirkungspflicht. ich weiss nicht, wie die infrastruktur im kosovo z.zt. ist, aber eine banküberweisung ist meistens eindeutig und umumstößlich in zusammenhang mit der bescheinigung der unterhaltsbedürftigkeit (als tip für die zukunft). für die gelaufenen zahlungen muss wirklich ein zahlungsnachweis her. wenn 1-2 tage vor abreise ein höherer geldbetrag vom eigenen konto abgehoben wurde, könnte das ein indiz sein. zusammen mit einer zeugenbestätigung eines 3. nichtbeteiligten, der bei der geldübergabe dabei war, sollte es klappen.

probleme gibts dann, wenn das geld zu hause in der büchse unterm bett angespart wurde und das geld unter 4 augen übergeben wurde.

gruss vom

showbee

Hallo!

Es gibt ein BMF-Schreiben vom 15.9.1997. Darin ist u. a. vorgesehen, dass bei nachweislicher Unterhaltsbedürftigkeit (entsprechend amtlicher Bescheinigung der Heimatbehörde*) ausnahmsweise auf den Nachweis der Unterhaltszahlung verzichtet werden kann, wenn der Steuerpflichtige Bargeld i. H. v. maximal einem Nettolohn pro Familienheimfahrt mitnimmt (Tz. 4 des o. g. BMF-Schreibens).

Insgesamt werden danach aber im Kalenderjahr nur bis zu 4 Nettolöhne (d.h. 4 Heimfahrten) anerkannt. Sind daneben nachgewiesene andere Zahlungen geflossen, mindern diese den vorstehenden Betrag.

Beispiel:

A nimmt in jedem Vierteljahr 2.000 EUR anläßlich Heimfahrt mit (Nettolohn 1.500 EUR). Außerdem hat er
a) eine Überweisung gegen Jahresende iHv. 1.000 EUR,
b) vier Überweisungen i. H. v. jeweils 2.000 EUR pro Quartal nachgewiesen.

Lösung:

Summe nachgewiesener Zahlungen: a) 1.000 EUR / b) 8.000 EUR

Zahlungen ohne Nachweis:4 x 2.000 EUR = 8.000 EUR

Anzuerkennen höchstens je ein Nettolohn: 4 x 1.500 EUR = 6.000 EUR
und höchstens 4 Nettolöhne abzüglich Summe nachgewiesener Zahlungen:
a) 5.000 EUR
b)(-2.000 EUR)

Als Unterhaltszahlung (Ausgangsgröße für Ermittlung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen) sind zu berücksichtigen:

a) 1.000 EUR (Nachweis) + 5.000 EUR (Bar) = 6.000 EUR
b) 8.000 EUR (Nachweis) + 0 EUR (Bar) = 8.000 EUR

Vielleicht hilft es Dir weiter…

*) Inhalt gemäß Tz. 3 des o. g. BMF-Schreibens:

a) Name, Alter, Beruf, Adresse, Verwandschaftsverhältnis,
b) Einnahmen und Vermögen der unterhaltenen Person(en)
c) weitere zur Unterhaltsleistung verpflichtete Personen

Ciao!
Nemo