Unterhaltsleistungen gegenüber einem Kind was nicht im eigenen Haushalt lebt

Ich möchte gerne wissen, wie es sich verhält wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe, bzw. zu ihm kann die Behörde von ihm im Zuge der Unterhaltsleistung an meinen Sohn der bei KV lebt, Auskünfte über Gehaltsleistungen stellen, da eheähnliche Gemeinschaft?

Hallo,

diese Frage kann man mit diesen Informationen nicht beantworten.

Die Frage einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Bedarfsgemeinschaft ist eine nicht ganz so einfache.

Zusammen leben hat gesetzlich wenig mit dem Bett zu tun, sondern mit einer Menge anderer Faktroren (so einen Prozeß habe ich schon geführt).

Ich würde schlichtweg nicht antworten und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Nur meine Meinung

Gruß

Vielen Dank für diese Antwort, ähnliches hatte ich bereits in meinen eigenen Gedankengängen.
Schönes Wochenende

Grds. hat ein Unterhaltsverpflichteter Auskünfte über eine vermutet veränderte Einkommenssituation zu machen, wenn sich - etwa durch Lebensgemeinschaft - der U-Anspruch des Kindes erhöht, weil der Selbstbehalt des Verpflichteten sinkt.

Warum man es dabei immer auf eine Klage ankommen lässt, erschliesst sich mir nicht, wenn man das wohlverstandene _eigen_e Kosteninteresse der Anwälte mal beiseite lässt :smile:

G imager