Unterhaltsnachforderung

Hallo, habe 17 Jahre auf privater Basis Unterhalt an meine nicht eheliche Tochter bezahlt !
Könnte ihre Mutter, bevor Sie 18 wird den Unterhalt nachfordren, der meiner Tochter nach Düsseldorfer Tabelle eigentlich die 17 Jahre zugestanden hätte ?
Wenn ja wie lange rückwirkend ?
Bitte um Rückantwort.
M.S.

Erst an dem Tag wo sie zum Anwalt geht und eine Forderung stellt.

hi,

so wie ich es sehe kann sie das nicht… eine anfechtung des unterhaltes - auch „privat“ - greift nur ab dem zeitpunkt, wo sie Dein einkommen prüfen lässen. ab diesem zeitpunkt müßtest du nachzahlen.

hallo,

da bin ich jetzt überfragt, aber warum sollte sie das erst jetzt machen. Sie hätte doch von Anfang an den richigen Unterhalt fordern können.
Ab den 18. muss die Tochter selber den unterhalt einfordern.

lisa

Keine Panik

solange es keine schriftliche Aufforderung gibt, erst ab dem Tag wo sie offiziell dazu aufgefordert werden. Die Mutter muss das also schriftlich anzeigen

Gruss

meines Wissens kann man erst Nachfordern, wenn man vorher schon Auskunft verlang hat üer die finanziellen Verhältnisse, oder Geld verlangt wurde. Erst ab den Tag hat man Anspruch. Wenn nie was verlangt wurde kann man normal nichts nach verlangen. Wenn der Vater zu viel bezahlt hat, kann er ja auch nicht das zuviel gezahlte zurück verlangen, sondern ist erst neu zu berechnen,wenn er sich meldet und eine Neuberechnung machen lässt.
Gruss
Agnes

Hallo,
Ich hatte den Fall,mein Ex musste die Rückstände bezahlen!!!
Meine Kids sind 13 und 11 jedoch hatte ich von anfang an ne Beurkundung vom Jugendamt!!
Er zaht dies monatlich mit 20 Euro ab!!!
LG Sandy

Hallo, soweit ich weiss ist der Kindsvater 5 Jahre lang rückwirkend in der Nachweispflicht, was bedeutet Sie müssten lückenlos 5 Jahre anhand von Nachweisen (Kontoauszügen o.ä.) nachweisen können dass Sie Unterhalt gezahlt haben. In welcher Höhe kann man sich aus der Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung holen. Wie viel im genauen muss man sich dann über einen Anwalt errechnen lassen, denn das Jugendamt berät nur denjenigen, bei welchem das Kind lebt.

Hallo, vielen Dank für die Rückantwort.
Habe 17 Jahre wie gesagt mein Unterhalt bezahlt, halt nicht so viel wie nach DT ! War aber mit meiner EX so vereinbart, da Sie die Namensschenkung für die Tochter von mir überschrieben bekommen hat.
Sie hat sich ja auch nie die 17 Jahre beschwert - aber ich weiß nicht was jetzt evtl. passiert bzw. auf mich zu kommt, bevor meine Tochter 18 wird, zwecks den evtl. möglichen Nachforderungen seitens der Mutter!?
Vielleicht weißt Du noch mehr ?
Danke
M.S.

Hallo M.S., hast du einen Unterhaltstitel / Unterhaltsurkunde (vom Jugendamt), in welcher die Höhe deiner Unterhaltsleistungen festgeschrieben ist?

Hei Checkerpic,
habe nur noch von 1993 die Fotokopie vom Bezirksamt Altona / Vaterschaftsanerkennungsurkunde mit den Unterhaltswerten der DT ab dem 10.11.1992 !?
MfG
M.S.

Was also bedeutet dass du unterhaltspflichtig bist. Am besten du kontaktierst einen Anwalt, normalerweise besteht Unterhaltspflicht nur in der ausgewiesenen Höhe auf der Unterhaltsurkunde . Der Anwalt weiss aber dazu sicher mehr. Ich kann dir nur meinen Fall kurz schildern, damit du weisst was event. auf dich zukommen könnte: Fall: 1 Kind, Vater (ich) und Mutter getrennt, nicht verheiratet, Kind lebt bei Mutter, Vater hat Unterhaltsurkunde. Die Kindsmutter hat in den letzten 5 Jahren von nem Anwalt die Höhe der Zahlungen errechnen lassen, mir das mitgeteilt und ich hab diese Beträge dann bezahlt. Jetzt hat mich die Kindsmutter dazu verdonnert alle(!) Aussenstände der letzten 5 Jahre nachzuzahlen, da auf meiner Unterhaltsurkunde ein höherer Betrag steht. Und das ist auch noch rechtsmäßig! Ich hätte ansonsten eine Unterhaltsabänderungsklage nach unten (Betragshöhe) betreiben müssen. Da ich aber dem damaligen Anwalt meiner Ex geglaubt habe bin ich heute der A… und soll tausende Euros nachzahlen! Deshalb: Nimms nicht auf die leichte Schulter und geh zum Anwalt oder probiers erstmal auf dem Jugendamt, vielleicht hilft man dir dort auch. Es gibt ja auch zum Thema Unterhalt keine genauen Gesetze sondern nur Leitlinien, und diese kann jedes Gericht/Richter so auslegen wie er denkt. Das ist eine schlimme Sache und in meinem Augen eine reine Abzocke! Ich hoffe dir helfen meine Ausführungen etwas weiter… Gruss

Danke für die Rückantwort.
Beimir ist ja nur die Sache, ob die Kindsmutter nach 17 Jahren PRIVATUNTERHALT nun, bevor die Tochter im November 18 wird noch irgendwie versuchen könnte, den rechtlichen gesetzlichen Unterhaltsunterschied auf irgendwelche Art und Weise noch einzuklagen - Sie hat sich ja nie die 17 Jahre von irgendwelchen Anwälten was errechnen lassen, bzw. nie erfahren, was ich überhaupt verdiene und hat versucht mehr von mir zu kriegen - Sie war bis dahin also immer mit meinen gezahlten PRIVATUNTERHALT zu frieden, Sie hat ja auch dadurch die Namensschenkung meinerseits an die Tochter erreicht bzw. gewollt !
Ich werde auf jeden Fall noch 2 Jahre (bis Ausbildungsende) meinen UNTERHALT an meine Tochter bezahlen, da ich ja auch weiß, das ich die Jahre vorher ganz gut gefahren bin damit. Noch mal ne Frage:
Das Kindergeld - wie lange bekommt die Kindsmutter/Tochter mit 18 eigentlich das Kindergeld, wenn sie auch schon in der Lehre ist oder bis Ende Lehre ? Weißt Du da noch was konkretes ?
Meld dich nochmal bitte…
MfG
M.S.

Also Kindergeld gibt es bis 18 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen bis 25 Jahre, siehe dazu unter www.kinderzuschlag.de dort findest du weitere Infos wie Einkommensgrenzen usw. Gruss

Hallo bigal,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Ihre damlige Lebensgefähtin könnte eine Unterhaltsklage einreichen, will aber hoffen das sie Belege haben, wo Sie ihre Unterhaltspflicht nachweisen können.

Mit der Volljährigkeit ihrer Tochte kann sie es auch machen.

Nur den Betrag was sie evtl. nachzahlen müssen, liegt in der Entscheidung vom dem zu ständigen Familiengericht.

Schlafende Hunde sollte man nicht wecken, zahlen sie weiter den Betrag bis zu Ihrem 25ten Lebensjahr und gut ist.

mfg
Angela06

Ich glaube zu wissen das es Unterhalt nicht rückwirkend gibt

Hallo,

mit den mageren Infos ist eine Antwort mehr Kaffeesatzlesen, als dass man es einschätzen könnte.

Was bedeutet auf privater Basis? Auf weniger Unterhalt geeinigt oder immer Bar (hoffentlich dann gegen Quittung) übergeben?

Auf jeden Fall kann sie nicht 18 Jahre rückwirkend fordern, wenn sie nicht in Verzug gesetzt hat. Obwohl, können täte sie schon, aber zahlen muss man (je nachdem wie die fehlenden Infos lauten) evtl. nicht.

Hier müsste man zusätzlich wissen, ob es einen alten Titel gibt oder eine Inverzugsetzung. Wenn ein Titel vorhanden ist, kann sie den Betrag einpfänden, den er nicht bezahlt hat. Bereits nachweislich bezahlte Beträge müssen nicht zweimal bezahlt werden.

Gruß

Hallo,

so lange sie nicht aufgefordert wurden KU zu zahlen und somit in Verzug gesetzt wurden, erst zu dem Datum an dem Sie aufgefordert wurden.