Unterhaltsnachforderung in der Privatinsolvenz

Hallo zusammen,
Ich bin seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz.
Nun hatte ich im Letzten Jahr eine neue Arbeitsstelle angenommen in der ich soviel verdiene, das ich jetzt Unterhalt zahlen soll,was grundsätzlich auch in Ordnung ist.Ich hatte einen Anwalt beauftragt den zu zahlenden Unterhalt mit dem Unterhaltsgläubiger (in diesem Fall Die Arge in Sachsen) auszuhandeln.Diese ganze Aktion hat aber über 1,5 Jahre gedauert,weil die Arge trotz mehrmaliger Auforderrungen nicht in die Füße kam.
Nun steht mir da eine Unterhaltsnachforderrung in Höhe von knapp 4500,- Euro ins Haus.Diese Forderung ist für mich aber nun schwer zu erbringen,weil ja in der Zeit,die die Arge zum berechnen brauchte,ich nicht grade viel zusammen sparen konnte,weil der Insolvenzverwalter seine Abzüge von meinem Lohn getätigt hatte und ich daher ja nur 950,- zum leben behielt.
Meine Frage jetzt,muß der Insolvenzverwalter da irgentwas regeln ??? Der verwaltet ja schließlich mein Einkommen und mein Vermögen (welches es sicherlich nicht gibt)

Hallo,

der guten Ordnung halber würde ich zunächst der Arge mitteilen, unter welchem Aktenzeichen ich mich in Privatinsolvenz befinde. Danach würde ich dem Insolvenzverwalter eine Kopie des Schreibens zukommen lassen und einen Brief, diese Rückstände aus zuviel geleisteten Pfändungsabtretungen an die Arge zu überweisen. Tut er dies nicht, bleibt Dir noch der schriftliche Weg zum Insolvenzgericht. Manche Insolvenzverwalter verstehen sich nämlich als nur die Vertretung der Gläubiger und vernachlässigen dann gern die der Schuldner …

LG

Hallo ,

Ich glaube , die Unterhaltszahlungen müssen Sie aus Ihrem Unpfändbaren Einkommen leisten .
Bin mir aber nicht sicher , dass es so ist , konsultieren Sie lieber einen Anwalt .
Gruß .

Warum nimmst Du Dir einen Anwalt? Wenn Du in der Privatinsolvenz bist.? Dein Insolvenzverwalter bekommt schließlich Geld dafür, dass Er für Dich tätig ist. Du mußt und darfst das gar nicht alleine regeln. Bitte übergebe das alles Deinen Insolvenzverwalter, dieser regelt das. Bei mehr Einkommen wird dieser mehr Unterhalt von Deinen Einkommen abführen.

Also:

wenn Sie unterhaltspflichtig sind, so ist das in der Berechnung der Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.

Eine Frage: wieso müssen Sie den Insolvenzverwalter bezahlen?
Der erhält sein Geld, von den zu pfändenden Einkommen. Erst wenn nach Ablauf der 6 jahre kein Geld eingegangen ist, müssen Sie das bezahlen.

Hallo lieber Ratsuchender,

zunächst erscheint mir es doch recht ungewöhnlich, dass der Insolvenzverwalter offensichtlich ihre Verpflichtung zu Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt hat, denn dann hätte ihnen wesentlich mehr verbleiben müssen. Wusste der Insolvenzverwalter von der Unterhaltspflicht? Grundsätzlich beginnt die Unterhaltspflicht mit der Aufforderung zur Auskunfterteilung. Ich würde hier doch mal das Gespräch mit dem Insoverwalter suchen, denn hier ist wohl was schief gelaufen…

Mit freundlichen Grüßen
S. Fasolt