Unterhaltsnachforderung

Hallo,

Seit 1997 lebe ich bei meinem, von meiner Mutter getrennt lebenden Stiefvater.
Das einzige was er für mich bekommt, ist Staatliches Kindergeld.
Weder mein leiblicher Vater, noch meine Mutter haben für mich irgendeine Unterhaltszahlung an meinen Stiefvater geleistet. Mein leiblicher Vater kam seinen Zahlungsverpflichtungen wohl noch nie nach.

In zwischen bin ich 18 Jahre und im juristischen Sinne handlungsfähig. Noch bin ich Hauptschüler. Ab Sep. diesen Jahres möchte ich meine Lehre beginnen.

Habe ich rechtliche Möglichkeiten, vergangene Unterhaltsforderungen im Nachhinein zu fordern?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Tobias

Moin!

Habe ich rechtliche Möglichkeiten, vergangene
Unterhaltsforderungen im Nachhinein zu fordern?

Nein, rückwirkend kannst Du keine Forderungen geltend machen.

Folgendes würde ich Dir empfehlen:

  1. Schreibe beide Unterhaltspflichtigen Personen per Einschreiben mit Rückschein an. Der Brieftext sollte beinhalten, das Du von den Betreffenden Personen forderst, Dir gegenüber ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Du solltest auch dazu schreiben, das Du diese Infos erwartest, damit Du die Höhe der Unterhaltszahlungen prüfen und festsetzen kannst. In diesem Schreiben solltest Du eine Frist von maximal drei Wochen setzen.
    Die Unterhaltspflichtigen sind gesetzlich verpflichtet, Dir diese Infos zu geben.
    Wenn Du Hilfe beim Erstellen des Briefes brauchst, melde Dich. Ich habe ein Muster, könnte ich Dir zumailen, wenn Du möchtest.

  2. Wenn die Betreffenden nicht darauf reagieren, ab zum Anwalt. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, kannst Du Prozeßkostenhilfe bekommen. Alles weitere regelt dann der Anwalt für Dich. Du kannst Unterhalt dann rückwirkend zum von Dir gesetzten Termin fordern.

Ich hoffe, das hat Dir erstmal weitergeholfen. Bei weiteren Fragen helfe ich gern.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo
Du kannst erst mal Gerichtskostenhilfe(macht der Anwalt für dich ,wenn du dir einen nimmst ) beantragen und dann eventuell das Jugendamt bitten ,Dir bei der Klage behilflich zu sein, wenn das Jugendamt für Dich mal Unterhalt bezahlt hat. Nicht geleistete Unterhaltszahlungen bleiben 33 Jahre als Schulden bestehen,also wenn deine Eltern irgendwann mal zu Geld kommen ,bevor du 33 bist ,schlägt deine Stunde. Du musst nur am Ball bleiben.

Viel Erfolg
wünscht dir
Gina

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