Die Tochter meines Mannes wohnt seit Mai 2010 in unserem Haushalt. Vorher war mein Mann unterhaltspflichtig, seit diesem Zeitpunkt müsste eigentlich die Mutter Unterhalt für ihre Tochter zahlen, was sie aber nicht konnte da sie ein Kleinkind (gemeinsames Kind mit Ihrem jetzigen Ehemann) betreute und deswegen nicht arbeitete. Nun hat diese Frau eine Erbschaft über 50.000 € gemacht. Muss sie nun den Unterhalt des vergangenen Jahres nachzahlen?
hallo kirsten 71,
sofern die Mutter rechtlich zum unterhalt verpflichtet ist, muss sie nachbezahlen, da UNTERHALT NIEMALS VERJÄHRT.
m.f.gh.
pete
ich kann leider nicht helfen
mfg