Unterhaltsnachzahlung Rechtens?

Also folgendes …
ich war mit meiner ex zusammen und sie wurde schwanger. Sie verlies mich in der Schwangerschaft. Nach der Geburt des Kindes im April 2010 weigerte sie sich mich als Vater anzugeben, worauf ich darauf Klagte der Vater zu sein. Sie erzählte dann sie wäre mir Fremdgegangen und wüsste nicht wer der Vater ist, worauf ein Vaterschaftstest gemacht wurde, bei dem sich herausstellte, dass ich der Vater bin.
Seit Januar 2011 bin ich nun der Vater meiner Tochter und seit März ist das Urteil Rechtskräftig! Seit Januar bezahle ich auch Unterhalt für meine Tochter!
Nun hat sie um mir eins reinzuwürgen beim Jugendamt um Beihilfe gebeten und sie auch bekommen. Und nun soll ich ab April 2010 Unterhalt nachzahlen?!! Das Jugendamt sagt das Kind wäre rechtsmäßig daran gehindert gewesen Unterhalt zu fordern … dabei hat meine ex abgestritten dass ich der Vater bin … mein Anwalt verweist auf §1613 Abs. 1 BGB

Mit was habe ich nun zu rechnen??

hallo mario,

erstmal glückwunsch zur tochter!!

also zuerst einmal …schaltet sich das jugendamt automatisch ein wenn ein gerichtverfahren läuft bei dem es um das kind geht oder wenn die eltern nicht verheiratet waren und/oder die mutter leistungen vom jobcenter bekommt und sie zusätzlich unterhaltsvorschuss vom jugendamt bezieht !

laut gesetz besteht die unterhaltspflicht ab dem dem zeitpunkt der geburt ! es wird dein einkommen geprüft und dann im unterhalts-titel die höhe festgelegt die du an unterhalt zahlen musst -dazu würde auch noch der betrag kommen den das jugendamt in form von unterhaltsvorrschuss an die mutter gezahlt hat (vorrausgesetzt sie bezieht diese leistung )

im prinzip hast du quasi die arschkarte gezoge,

ABER:

aufgrund dessen das die mutter behauptet hat du seist nicht vater …und somit ein verfahren auf vaterschaftfeststellung in gang gebracht hat …und die verfahren unötig lange dauern …und man von vorsätzlicher täuschung und vielleicht auch sozialbetrug ausgehen !den du hast ja scheinbar nie bestritten das du der vater bist und hättest mit sicherheit die vaterschaftsanerkennung sofort anerkannt …somit hätte man direkt die unterhalts sachen klären können .

aber durch ihr verhalten hat sie dir mutwillig finanzielle probleme (in nicht geringer höhe ) zu deinem nachteil verursacht -die vermieden werden konnten !

du bist natürlich in der beweis pflicht …das sie mit absicht die sache blockiert hat ,wenn du ihre aussagen in irgendeiner form schriftlich hast dann ,geh bitte zum anwalt …der soll prüfen ob eventuell ein betrug (vorsätzliche falsche angaben im unterhaltsvorschuss-antrag,wenn sie den uvg-leistungen bekommt ) vorliegt …

dein anwalt soll dann diesbezüglich klage einreichen …vielleicht hast du dann gute chancen das du erst unterhalt zahlen musst ab dem zeitpunkt wo das urteil rechtskräftig geworden ist !
(die forderung vom jugendamt muss sie dann nämlich selbst zurückzahlen )

(wenn das jugendamt mit der begründung kommt : das kind sei rechtmässig daran gehindert gewesen unterhalt zu fordern (die vaterschaftfrage musste ja erstmal eindeutig geklärt werden)…dann sind das standartformulierungen …und jetzt bist du am zug und musst beweisen das es nur an der kindesmutter lag und nicht an dir …wie gesagt das hätte ja alles vermieden werden können !!!

geh auf jeden fall zum anwalt …ausserdem solltest du auch direkt deine rechte einklagen „besuchsrecht /umgangsrecht“ den als vater hast du auch rechte !
es ist nämlich ganz schäbig wenn sich frauen kinder andrehen lassen ,und die erzeuger dann nur noch für ein zweck dienen müssen -zum zahlen !!!

ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen ,alles gute und liebe grüsse nancy

Hallo
Danke schonmal für die Antwort. Sber eines hast du nicht verstanden.
Erstmal hat sie behauptet sie wüsste nicht wer der Vater ist, somit ist auch keine Verfahren in gang gekommen.

Ich habe daraufhin geklagt der Vater zu sein, worauf Sie behauptet hat sie wäre mir fremdgegangen und wüsste nicht vom wem das Kind ist! Das habe ich schwarz auf weiß, weil sie es vor Gericht gesagt hat und es im Bericht steht!

Auch wenn ich mir zu 99% sicher bin, dass es eine Lüge ist, so konnte ich mir NICHT sicher sein, dass ich wirklich der Vater bin, denn das weiss ich erst seit dem Vaterschaftstest.

Zum Thema Umgangsrecht. Ich habe geklagt und hätte die kleine 1 mal die Woche für 2 Stunden sehen dürfen … seit Januar habe ich es 4 mal umgesetzt bekommen und nun läuft eine erneute Klage wegen erweitertem Umgangsrecht (mit der Richterin und Jugendamt abgesprochen) und meine ex bekommt auf die Finger geklopft … ich finde es zum k**** dass ich zahlen MUSS und sie sich gegen ihre pflichten so wehement und ohne konsequenzen wehren darf und kann … denn sowas wie nachzahlung o. ä. gibt es für sie nicht …

Hallo,

okay Du bist Vater. Das Kind lebt bei der Mutter. Die Mutter hat die Beistandschaft beim Jugendamt für die Tochter beantragt. Das Jugendamt ist der gesetzliche Vertreter der Tochter und nicht der Mutter. Da die Mutter Deine Vaterschaft wurde bestritt somit wurde das Kind gehindert.

Du zahltst seit Januar 2011 Unterhalt und bekommst auch das Kindergeld seit Januar 2011. Die Mutter muss nachweisen, dass sie den fehlenden Unterhalt, also von April 2010 bis Dezember 2010 verbraucht hat.

Sonst soll das Jugendamt den Klageweg bestreiten. Du bekommst ja auch nicht rückwirkend das Kindergeld.

Gruß blackdaniel

umgangsrecht hat überhaupt nicht dem unterhalt zu tun

(und wenn dir der umgang verwehrt wird …solltest du immer direkt bei gericht beschwerde einreichen —dafür brauchst du noch nicht mal einen anwalt )

1 mal die woche ? ok das ist relativ wenig --liegt aber daran das die kurze noch relativ klein ist …

wenn sie weiterhin nicht an den beschluss hält können ihr sehr wohl konsequenzen drohen

(ich habe 4 kinder und habe meinem ex damals auch das besuchst untersagt und habe ihm auch nie kinder mit gegeben …grund dafür war,das er kurz nach der trennung mit seiner seiner neuen perle bei mir auftauchte um die kinder abzuholen -was ja noch nicht mal so schlimm war …allerdings hatte ich ein riesen problem damit weil er damals 27 war und sie grad mal zarte 14 und selbst schon mutter eines 1 jährigen sohnes (hab mir nur gedacht was für ein kinder°°°°) und als sie sich dann noch als ersatzmami aufspielte war es vorbei bei mir …
er zahlte nie unterhalt und setzte mit dem weib noch 3 kinder in die welt —mir war es egal …sollte er mal ruhig machen !!!

er zog mich dauernd vor gericht wegen dem besuchs/umgangsrecht …der richter fällte dann das urteil jedes wochenende freitags ,samstag und sonntag dürfe er die kinder von 9-17 uhr abholen …

dagegen hab ich widerspruch eingelegt und der beschluss wurde abgeändert auf jedes zweite wochenende (ich ging ja schliesslich auch arbeiten und wollte auch noch zeit mit meinen kindern verbringen)

in dem urteil wurde mir angedroht …wenn ich weiterhin den besuchkontakt verhindern würde …würde ich eine strafe von 500€ zahlen müssen …und sollte ich dann immer noch den umgang untersagen würde man mir das sorgerecht entziehen !!!

das urteil rechtskräftig im dezember 2005 …ich habe echt die popobacken zusammenkneifen müssen um mich daran zu halten …seit febuar 2006 hat er sich plötzlich gar nicht mehr gemeldet …und seitdem haben weder die kinder noch ich kontakt zu ihm …sein besuchsuchsrecht hat er verwirkt und hat keine chancen neues zu beantragen !!! mich störts nicht …ich froh das es so ist wie es ist …mich ärgert es nur das er mich permantent bei gericht angepfiffen hat …auch wenn die kinder krank waren -musste ich atteste vorlegen !!!

warum ich dir das schreibe ? das soll dir einfach nur verdeutlichen das väter mehr rechte haben als sie denken !

was den unterhalt angeht …wurde den schon ein titel ausgesprochen( dein einkommen geprüft?)

du schreibst ja das du unterhalt zahlst …zahlst du das den ans jugenamt ? und wer hat die höhe festgesetzt? den jugendamt geht erst mal von 100% aus …(der regelsatz der in der düsseldorfer tabelle angegeben ist )

Also da sie nun bei ihrem neuen Macker wohnt (ca 40km von mir weg) ist ein anderes Gericht zuständig … habe gestern bescheid bekommen, dass das Gericht die Sache jetzt an Hermeskeil weitergegeben wurde.

Ich zahle den Unterhalt an die Mutter selbst, seitdem ich vom Gericht als Vater anerkannt wurde im Januar. Und ja ich bezahle 100% sprich 225 Euro im Monat. Musste jetzt aber meine gesamten Lohnabrechnungen Steuerbescheide usw seit der Geburt des Kindes dorthin schicken

Ich bin mal gespannt was das Gericht zur Umgangsregelung demnächst sagen wird. Ich hoffe ja, dass ich die kleine mal für ein Wochenende bekommen darf … habe schon so viel Zeit verloren und die kleine ist wirklich ein Sonnenschein

Momentan gilt meine Angst aber eher der Nachzahlung, weil ich momentan Finanziell nicht besonders dastehe, kann ich es mir nicht leisten etwas nachzuzahlen … und schon gar nicht so viel!

ich hoffe nur das den unterhalt so an die mutter zahlst das du es eindeutig nachweisen kannst (zb kontoauszug -unterhalt monat usw)

den alles das was bar an die mutter gezahlt wird zählt nicht als unterhaltszahlung!!!

wenn deine einkünfte jetzt geprüft werden und du nicht so viel einkommen hast …kannst du gegebenenfalls einen herabsetzungsantrag stellen !!
den die haben die selbstbehaltsgrenzen angehoben !

sollte das jugendamt wirklich ab der geburt alles zurückforden …kannst du das auch in kleinstraten (zb.5 euro monatlich) abstottern !

was das wochenende angeht …das ist momentan noch schwierig da die kurze ebend noch sehr klein ist …ausserdem muss erstmal ein geregelter und vorallem regelmässiger umgang stattfinden …

des weiteren hättest noch du bessere karten wenn du (ich weiss ja nicht wie deine wohnverhältnisse sind) wenn du ein zimmerchen oder ne ecke für die kleine einrichtest (reisekinderbett( ca 30€) ,spielzeug ,sachen zum wechseln ) …den dann kann deine ex sich nicht hinter der ausrede verstecken "wo soll die kleine den bei dir schlafen??

und wenn es vor gericht geht …benutze das argument …du möchest deinem kind ein guter vater sein …und dich so oft wie möglich kümmern …und das es der mutter ja auch zu gute kommt wenn sie mal eine auszeit bekommt …und berichte dem gericht das alles kindgerechte vorhanden ist (daher der tipp mit dem bettchen …die sind nicht teuer und sind ruckzuck aufgebaut-und wieder abgebaut)

lass dich in gar keinem fall provozieren --bleib ruhig --und gib dich liebevoll „“

Ein Reisebettchen für die kleine hab ich schon … sachen zum anziehen auch, spielzeug wenig ist aber schnell gekauft :wink:

Du wirst lachen aber was du in deinen letzten Sätzen geschrieben hast stimmt sogar … ich will mich kümmern, ich würde die kleine sogar zu mir holen wenn ich beweise hätte wie krank meine ex ist!

Provozieren lasse ich mich generell nicht von ihr

naja ich habe ca 1300 - 1350 netto, demnächst evtl n fuffi mehr, da werde ich wohl oder übel den vollen Beitrag zahlen müssen

ich danke dir aber schonmal für deine Hilfe und deine Ratschläge!

das mit dem unterhalt wird sich wohl in jedemfall klären -egal wie …für die väter ist das nicht immer gerecht …(vorallem wenn sie von mutter und kind getrennt sind) und wenn nach der trennung übelste schlammschlachten ausgetragen werden .

anders rum kann ich dir aber auch sagen das es für mütter auch nicht leicht ist (habe ja selbst 4 kinder ) finanziell optimal für die kinder zu sorgen …viele väter meinen ja wirklich sie zahlen unterhalt für die mutter -die das ´geld dann sinnlos und zu ihrem vergnügen verprasst !

kinder kosten ein schweine geld …und das sehen die meisten väter nicht da sie nicht täglich damit konfrontiert werden …
aussdem kommt noch dazu das unterhalt und kindergeld als einkommen zählt und quasi abgezogen wird wenn mann zb hartz 4 bezieht !!!

daher ein grosses lob an die väter die sich ihrer verantwortung nicht entziehen !!

und was deine tochter angeht …ich kann dir nur empfehlen (auch wenn es nur eingeschränkt möglich ist -momentan) kümmer dich so gut und so oft es geht um die die kurze und versuche eine enge bindung zum kind aufzubauen und lass dich nicht durch deine ex oder ihrem neuen zu beirren …deine ex wird noch oft genug das kind als spielball zu nutzen !!!

so nun wünsch ich dir für die zukunft alles alles gute …sollte noch etwas sein kannst dich gerne jederzeit melden …lieben gruss nancy

Hallo,

die Unterhaltsnachzahlung ist meines Wissens nach nicht gerechtfertigt. Sie wäre gerechtfertigt, wenn der Unterhalt nicht gefordert hätte werden können (Mann ist abgetaucht oder ähnl.)

Ich sehe das hier wie der Anwalt

Gruß