hallo mario,
erstmal glückwunsch zur tochter!!
also zuerst einmal …schaltet sich das jugendamt automatisch ein wenn ein gerichtverfahren läuft bei dem es um das kind geht oder wenn die eltern nicht verheiratet waren und/oder die mutter leistungen vom jobcenter bekommt und sie zusätzlich unterhaltsvorschuss vom jugendamt bezieht !
laut gesetz besteht die unterhaltspflicht ab dem dem zeitpunkt der geburt ! es wird dein einkommen geprüft und dann im unterhalts-titel die höhe festgelegt die du an unterhalt zahlen musst -dazu würde auch noch der betrag kommen den das jugendamt in form von unterhaltsvorrschuss an die mutter gezahlt hat (vorrausgesetzt sie bezieht diese leistung )
im prinzip hast du quasi die arschkarte gezoge,
ABER:
aufgrund dessen das die mutter behauptet hat du seist nicht vater …und somit ein verfahren auf vaterschaftfeststellung in gang gebracht hat …und die verfahren unötig lange dauern …und man von vorsätzlicher täuschung und vielleicht auch sozialbetrug ausgehen !den du hast ja scheinbar nie bestritten das du der vater bist und hättest mit sicherheit die vaterschaftsanerkennung sofort anerkannt …somit hätte man direkt die unterhalts sachen klären können .
aber durch ihr verhalten hat sie dir mutwillig finanzielle probleme (in nicht geringer höhe ) zu deinem nachteil verursacht -die vermieden werden konnten !
du bist natürlich in der beweis pflicht …das sie mit absicht die sache blockiert hat ,wenn du ihre aussagen in irgendeiner form schriftlich hast dann ,geh bitte zum anwalt …der soll prüfen ob eventuell ein betrug (vorsätzliche falsche angaben im unterhaltsvorschuss-antrag,wenn sie den uvg-leistungen bekommt ) vorliegt …
dein anwalt soll dann diesbezüglich klage einreichen …vielleicht hast du dann gute chancen das du erst unterhalt zahlen musst ab dem zeitpunkt wo das urteil rechtskräftig geworden ist !
(die forderung vom jugendamt muss sie dann nämlich selbst zurückzahlen )
(wenn das jugendamt mit der begründung kommt : das kind sei rechtmässig daran gehindert gewesen unterhalt zu fordern (die vaterschaftfrage musste ja erstmal eindeutig geklärt werden)…dann sind das standartformulierungen …und jetzt bist du am zug und musst beweisen das es nur an der kindesmutter lag und nicht an dir …wie gesagt das hätte ja alles vermieden werden können !!!
geh auf jeden fall zum anwalt …ausserdem solltest du auch direkt deine rechte einklagen „besuchsrecht /umgangsrecht“ den als vater hast du auch rechte !
es ist nämlich ganz schäbig wenn sich frauen kinder andrehen lassen ,und die erzeuger dann nur noch für ein zweck dienen müssen -zum zahlen !!!
ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen ,alles gute und liebe grüsse nancy