Vorschusskasse verlang zahlung von über 1900,- euro von der mutter zurück weil sie mit dem kind im ausland ist seit 13 monaten. Mutter und Kind sind aber rechtlich in Deutschland gemeldet. Der Vater verdient demnach zu wenig. Muss die Muter das Geld dem Amt zurückzahlen? Normalerweise muss der Vater ja unterhalt zahlen und wenn er nicht kann springt das Amt dafür ein holt sich das Geld von ihm wieder, egal wo mutter und kind leben, oder?
Hallo, kann ich leider nicht helfen, wie das geregelt ist mit Auslandaufenthalt und so
Vorschusskasse verlang zahlung von über 1900,- euro von der
mutter zurück weil sie mit dem kind im ausland ist seit 13
monaten. Mutter und Kind sind aber rechtlich in Deutschland
gemeldet. Der Vater verdient demnach zu wenig. Muss die Muter
das Geld dem Amt zurückzahlen? Normalerweise muss der Vater
ja unterhalt zahlen und wenn er nicht kann springt das Amt
dafür ein holt sich das Geld von ihm wieder, egal wo mutter
und kind leben, oder?
Hallo.
Oh, das kann so richtige Probleme geben.
Wieso ist die Mutter mit Kind im Ausland?
Berufsbedingt, kann das geregelt werden, wenn aber privat, z.B. weil der neue Freund dort lebt, oder die Eltern, muss sie das Geld zurückzahlen.
Sollte sie Hartz vier beziehen, obwohl sie im Ausland ist, kann das ebenfalls Ärger geben.
Beim Kindergeld würde ich beim Jobcenter nachfragen.
Begründung:
Die hier ansässigen Behörden, sind nur für Personen zuständig, die in Deutschland wohnen.
In diesem Fall ist das aber nicht der Fall, da die Mutter sich mit dem Kind seit 13 Monaten im Ausland aufhält.
Wenn der Vater das Sorge und Umgangsrecht hat, muss dieser sein Einverständnis dafür geben, dass sich das Kind im Ausland aufhält.
LG
Das Amt ist im Recht, ich hatte gerade erst vor 2 Tagen ein Gespräch mit einer Jugendamtmitarbeiterin. Dabei ging es nur um ein anderes Bundesland. Die Mutter muss sich dort aufhalten wo sie gemeldet ist und die Unterstützung bekommt.
Bestimmt nicht die Antwort die erhofft wurde.
Alles Gute!
Wenn die Mutter im Ausland lebt, soll sie warten bis das deutsche Amt im Ausland gepfändet hat,…lach
Hallo,
im normalfall schon, wenn der Vater unter dem Mindestsatz ist, brauch er nichts bezahlen. Mehr weiß ich auch nicht, wie die rechtliche Lage ist. Das kann schon sein, das die Mutter das Geld bezahlen muß, wenn sie selber Geld verdient.
aufenthalt wegen arbeit, der vater hat kein sorgerecht, er darf sie sehen, die anderen behörden sind abgemeldet, nur die vorschusskasse wusste angeblich nichts davon.
danke für die antwort. . .
hallo,
evtl.hilft dir das
Kindergeld für im Ausland wohnende Deutsche
Väter und Mütter, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Dafür muss er oder sie unter anderem
in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder
als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein oder
eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder
Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.
Darüber hinaus müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, können die steuerlichen Freibeträge berücksichtigt werden.
Hallo,
wenn die Frau es beweisen kann, dass sie es gemeldet hat, ist das Amt zwar schuld, kann aber trotzdem fordern- in dem Fall eventuell Ratenvereinbarung treffen.
Ob das Ganze rechtens ist, kann ich von hier aus nicht sagen- eventuell mal einen Anwalt für Familienrecht fragen.
LG
aufenthalt wegen arbeit, der vater hat kein sorgerecht, er
darf sie sehen, die anderen behörden sind abgemeldet, nur die
vorschusskasse wusste angeblich nichts davon.
danke für die antwort. . .
Hallo,
schnell zurückzahlen und sich freuen, wenn keine Betrugsanzeige ins Haus flattert. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld gibt es nämlich nur, wenn das Kind in Deutschland lebt (nicht nur gemeldet ist).
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz und auch den WEB-Links folgen
Gruß
Herzlichen dank für die antworten!
Vorerst können wir nachweisen das dass Amt auch selbst geschlampert hat. Wir versuchen eine Lösung zu finden die beiden seiten passt. Wir hoffen das sie uns Entgegen kommen.