Hallo an alle
Ich habe ein kleines Verständnisproblem…
Folgende fiktive Ausgangslage sei gegeben:
- geschiedener Familienvater, 2 Kinder (7 und 12 Jahre), gemeinsames Sorgerecht
- Nettoverdienst 1660 Euro, nach Abzug der beruflichen Aufwendungen in Kategorie 1 der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen.
- monatlich zu zahlender Unterhalt: 606 Euro
- ausstehende Unterhaltszahlungen: 3000 Euro
Soweit so klar.
Die Gegenpartei pfändet vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen 860 Euro. 606 für den laufenden Unterhalt und 254 Euro für die ausstehenden Zahlungen.
Was ich dabei nicht verstehe, ist, daß im hier fiktiven Beispiel bis zu einem Selbstbehalt von 800 Euro gepfändet wird. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste doch bei 950 Euro Schicht sein, so daß die Gegenpartei nur 710 Euro pfänden könnte.
Kann mir das jemand erklären?
Danke und Gruß,
LeoLo
Halllo,
wo lebt denn im fiktiven Fall der Schuldner?
ml.
NRW (genau genug?)
Hm, das hilft nur bedingt.
Hinsichtlich der festsetzung des pfandfrei verbleibenden Betrages bei einer bevorrechtigten Pfändung (sogenannter Sockelbetrag) richtet sich die Höhe nicht nach unterhaltsrechtlichen Gesichtpunkten sondern dach sozialrechtlichen. Mit der neuen Festsetzung der Regelbeträge (Regelbetragstufe 1) beträgt der Grundbehalt für die allgemeinen Lebenshaltungskosten 364,00 EUR. Für einen Erwerbstätigen kann dieser Betrag noch bis zu 30% erhöht werden (in manchen OLG Bezirken auch bis zu 50%. Hinzu kommen noch die jeweilig in der Region geltenden angemessenen Wohnkosten. Diese dürften in größeren Stadten natürlich höher zu bewerten sein als auf dem „flachen Land“. Nehmen wir in unserem Beispiel mal an 370,00 EUR.
Summiert man diese Beträge kommt man zu folgendem Ergebnis:
Erwerbstätiger: Schuldner: 843,20 EUR
Erbwerbsloser Schuldner: 734,00 EUR
Das ist jedoch kein fester Wert nur ein Berechnungsbeispiel. Es gibt teilweise erhebliche Schwankungen in diesen dem jeweiligen Vollstreckungsgericht obliegenden Berechnungen. Es steht auch jedem Schuldner frei beim Vollstreckungsgericht die Erhöhung des Selbstbehaltes zu beantragen soweit besondere Härten zu berücksichtigen wären.
Ich hoffe damit sind deine Fragen beantwortet.
ml.
1 „Gefällt mir“