Hallo
Ein Mann muß Unterhalt zahlen. Kann dies aber nicht, da er ein Geschäft hat, das nicht entsprechend läuft. Geht auch Halbtags zusätzlich arbeiten um die Kosten zu tragen.
Das Gehalt des Nebenjobs wird gepfändet. 500 Euro dieses Gehalts bleibt dem Mann.
Nach ein paar Jahren nimmt er sich nun einen Anwalt und kann erreichen, das ihm 770 Euro seines Nebenverdienstlohnes bleiben.
Das Jugendamt zwingt ihn dann den Laden aufzugeben, was er dann auch tut.
Nun hat der Mann seit knapp 2 Jahren nur noch diesen Nebenjob und alles über 770 Euro wird ihm gepfändet.
Nun hat er Jahrelang nichts gesagt, weil es ja seine Pflicht ist zu zahlen. Nur wird alles immer teurer und er braucht das Geld selber.
Das Gewerbe ist noch angemeldet, bringt im Jahr aber nur etwa 100 Euro aus Flohmarkt-Verkäufen ein.
- Wie viel Müssten ihm wohl bleiben.
- Wohin muß er sich wenden um die Pfändungsgrenze auf eine angemessene Höhe anzuheben.
- Welche Unterlagen muß er mitschicken/Bereithalten?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Andreas