Unterhaltspfändung - Wohin wenden?

Hallo
Ein Mann muß Unterhalt zahlen. Kann dies aber nicht, da er ein Geschäft hat, das nicht entsprechend läuft. Geht auch Halbtags zusätzlich arbeiten um die Kosten zu tragen.
Das Gehalt des Nebenjobs wird gepfändet. 500 Euro dieses Gehalts bleibt dem Mann.
Nach ein paar Jahren nimmt er sich nun einen Anwalt und kann erreichen, das ihm 770 Euro seines Nebenverdienstlohnes bleiben.
Das Jugendamt zwingt ihn dann den Laden aufzugeben, was er dann auch tut.
Nun hat der Mann seit knapp 2 Jahren nur noch diesen Nebenjob und alles über 770 Euro wird ihm gepfändet.
Nun hat er Jahrelang nichts gesagt, weil es ja seine Pflicht ist zu zahlen. Nur wird alles immer teurer und er braucht das Geld selber.
Das Gewerbe ist noch angemeldet, bringt im Jahr aber nur etwa 100 Euro aus Flohmarkt-Verkäufen ein.

  1. Wie viel Müssten ihm wohl bleiben.
  2. Wohin muß er sich wenden um die Pfändungsgrenze auf eine angemessene Höhe anzuheben.
  3. Welche Unterlagen muß er mitschicken/Bereithalten?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Andreas

Hallo
Ein Mann muß Unterhalt zahlen. Kann dies aber nicht, da er ein
Geschäft hat, das nicht entsprechend läuft. Geht auch Halbtags
zusätzlich arbeiten um die Kosten zu tragen.
Das Gehalt des Nebenjobs wird gepfändet. 500 Euro dieses
Gehalts bleibt dem Mann.
Nach ein paar Jahren nimmt er sich nun einen Anwalt und kann
erreichen, das ihm 770 Euro seines Nebenverdienstlohnes
bleiben.

Wieviele Stunden arbeitet er jetzt in diesem „Nebenverdienst“?
Ist das Kind noch minderjährig?

Das Jugendamt zwingt ihn dann den Laden aufzugeben, was er
dann auch tut.

Nun ja, das Jugendamt kann ihn nicht wirklich zwingen. Allerdings ist es bei den Gerichten oft so, dass sie bei einem nicht einbringlichen Gewerbe so rechnen, als würde der Unterhaltszahler in einem Vollzeitjob im angestellten Verhältnis arbeiten.

Nun hat der Mann seit knapp 2 Jahren nur noch diesen Nebenjob
und alles über 770 Euro wird ihm gepfändet.

Tja, hier ist wichtig, wieviele Stunden der Mann in diesem Nebenjob arbeitet. Arbeitet er beispielsweise nur zwanzig Stunden, dann rechnen die Gerichte so, als hätte er einen vierzig STunden Job und das darin erzielbare Einkommen.

Nun hat er Jahrelang nichts gesagt, weil es ja seine Pflicht
ist zu zahlen. Nur wird alles immer teurer und er braucht das
Geld selber.
Das Gewerbe ist noch angemeldet, bringt im Jahr aber nur etwa
100 Euro aus Flohmarkt-Verkäufen ein.

  1. Wie viel Müssten ihm wohl bleiben.

Wenn er voll berufstätig ist, müssen ihm 900 Euro bleiben.

  1. Wohin muß er sich wenden um die Pfändungsgrenze auf eine
    angemessene Höhe anzuheben.

Wenn er voll arbeitet, kann er u. U. bei Gericht eine Abänderungsklage machen.

  1. Welche Unterlagen muß er mitschicken/Bereithalten?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Andreas

Gruß
Ingrid

Hallo
Das Kind ist Neun Jahre alt.
Arbeiten tut er Unterschiedlich, da die Anfangs und Endzeit variieren. Im Sommer arbeitet er weniger als z.B. im Winter, weil da mehr Arbeit anfällt.
Vertraglich sind 3 Stunden Mo.-Fr. festgelegt. Im Schnitt arbeitet er 3-3,5 Stunden am Tag.

Gruß
Andreas

Hallo,

Arbeiten tut er Unterschiedlich, da die Anfangs und Endzeit
variieren. Im Sommer arbeitet er weniger als z.B. im Winter,
weil da mehr Arbeit anfällt.
Vertraglich sind 3 Stunden Mo.-Fr. festgelegt. Im Schnitt
arbeitet er 3-3,5 Stunden am Tag.

Dann wird er mit ziemlich hoher Sicherheit keine Reduzierung des Unterhaltes und/oder Erhöhung des Selbstbehaltes bekommen.

Barunterhaltspflichtige Eltern von minderjährigen Kindern müssen alles unternehmen um möglichst den vollen Unterhalt bezahlen zu können.

Das bedeutet mindestens ein Vollzeitjob. Ist man arbeitslos oder hat nur Teilzeit muss man sich um einen Vollzeitjob bemühen. Bedeutet 20 bis 30 (in Worten: zwanzig bis dreißig) ernsthafte Bewerbungen PRO MONAT. Das Ganze auch noch über einen längeren Zeitraum und evtl. auch unter Qualifikation bzw. in artnahen bis artfremden Berufen und meist auch noch bundesweit (wenn man am Wohnort keine eigene Familie hat).

Hier arbeitet der Mann nur einen Bruchteil der üblichen Wochenstunden, somit hat er kaum eine reelle Chance auf Anpassung.

Gruß
Ingrid

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