Hallo,
Aufgrund meiner Beruflichen Situation war es mir nicht möglich den geforderten Unterhaltsbetrag zu bezahlen, weswegen mein Gehalt ab 800Euro gepfändet wurde.
Nun hat sich meine Situation gebessert, so dass ich theoretisch den Unterhalt von aktuell 188€ tilgen könnte. Es ist jetzt allerdings nicht so, dass ich erheblich mehr verdiene, sondern nur, dass der Pfändungsbetrag oft dem entspricht, was ich ohnehin zahlen müsste (also mal drüber und mal drunter, weil mein Gehalt variiert).
Daher würde ich gerne die Pfändung vom Gehalt runter haben und da würde mich mal interessieren, wie man da am besten vorgeht. Also um genau zu sein:
- Wie geht man am besten vor? Zuständiges Jugendamt anschreiben, oder lieber gleich einen Anwalt einschalten?
- Würde durch mein Mehrgehalt dann auch der Unterhalt wieder steigen, so dass die ganze Sache ohnehin keinen Sinn macht? (Wenn man also z.B. noch einen Zusätzlichen 450€Job macht)
- In wie weit muß man „mehr“ bezahlen als der Pfändungsbetrag? Also wenn ich jetzt z.B. im Monat 200 Euro überweisen würde, wäre das dann für das Amt OK?
Weiterhin würde mich interessieren:
4. Am Anfang fragte ich die Jugendamt-Mitarbeiterin, wohin ich das Geld überweisen sollte, speziell was ich als Betreff eingeben sollte. Da sagte sie nur, dass man das einfach auf das Konto (was auf den Schreiben vom Jugendamt steht) überweisen soll und als Betreff einfach nur den Kind-Name eintragen soll. Stimmt das? Mir kam das immer sehr suspekt vor.
5. Wenn ich eine Steuererklärung mache und ich einen Betrag wiederbekomme, wird dieser ebenfalls automatisch gepfändet. Wenn ich nun aber von meiner Rechnung die Pfändungstilgung und den Restbetrag eingebe und damit den Pfändungsbetrag ausrechne, beträgt dieser jeden Monat gleich. Müsste sich dieser Wert nicht zumindestens dann ändern, wenn die Rückerstattung hinzugerechnet wird?
Vielen Dank für Antworten