Unterhaltspflicht

Hallo,
Folgende Situation (gibt es tatsächlich so in der Art in meinem
Bekanntenkreis):
Ein Mädchen macht mit 19 Abitur. In etwa zur gleichen Zeit stirbt
ein sehr vermögendes Familienmitglied und das Mädchen erbt eine
größere Summe ( > 100k€). Zum studieren zieht sie in eine WG, auf
Unterhalt der Eltern will sie verzichten, da sie vermögend genug ist
selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
So wie ich es verstanden habe sagt das Gesetz auch dass ihr kein
Unterhalt zusteht.
Soweit klappt es ja auch und ist auch verständlich.
Was ist aber, wenn das Mädchen dann ein Luxusleben führt und das
Geld unwiederbringlich aufbraucht?
Steht ihr dann wieder Unterhalt zu ?
Dem Gesetz nach ja, aber irgendwie ist es ja unsinnig …
Gruss

Hallo,

Was ist aber, wenn das Mädchen dann ein Luxusleben führt und
das
Geld unwiederbringlich aufbraucht?
Steht ihr dann wieder Unterhalt zu ?
Dem Gesetz nach ja, aber irgendwie ist es ja unsinnig …

Nicht unbedingt unsinnig. Der § 1579 Nr. 4 BGB ist zwar hauptsächlich für den Ehegattenunterhalt ausgelegt, wird aber sicherlich auch analog beim Kindesunterhalt angewendet, wenn es dafür - außer den § 1611 BGB - keinen genau passenden Paragrafen gibt.

Gruß
Ingrid