Unterhaltspflicht?

problemfall: Mann verläßt frau nach 16 ehejahren.sie ist erwerbsunfähig und bekommt eine kleine rente, hat einen schwerbehindertenausweiß (70%) ist MS erkrankt.sie haben ein haus, er zahlt die tilgung, bekommt aber auch die miete. tilgung ist aber höher. er will das haus nicht verkaufen,will auch nicht drin wohnen. macht zusätzlich schulden und will seiner frau keinen unterhalt zahlen. sie liegt mit ihrer rente weit unter dem existenzminimum.der gemeinsame 19jährige sohn macht eine ausbildung, erhebt keinen unterhalt mehr vom vater.vater zahlte vorher 300 euro.
vater droht mit privatinsolvenz, bedient aber alle forderungen regelmäßig. ?? geht das??
gibt es eine unterhaltspflicht wegen krankheit? ist er nicht verpflichtet zu zahlen, zumindest für 4 jahre nach dem neuen scheidungsgesetzt…??

Hallo,
hier ist alles nach zu lesen.

http://www.unterhalt-2008.de/

Gruß Sunny

Hallo Sunny,
meines wissens gibts seit sept 2010 ein neues scheidungsrecht zum nachteil der frauen :frowning:
grundsätzlich würde mich interessieren ob ein ehegatte seiner berenteten kranke frau unterhaltspflichtig ist (in diesem fall nur 4 jahre lang, weil das per neuem gesetz so geregelt ist, je länger die ehe bestand hat, desto länger muss unterhalt gezahlt werden -pro 4 jahre 1 jahr ) oder ob er sich verschulden kann, insolvenz anmeldet um den zahlungen zu entgehen…
lg sisi

Hallo,
ganz so einfach wie der Mann sich das vorstellt geht es nicht mit der Privatinsolvenz denn das ganze geht über das zuständige Amtsgericht.
Der Mann muß b estimmte Voraussetzungen erfüllen um in dieses Verfahren überhaupt zu kommen.
Warum wird denn kein Rechtsanwalt für Familienrecht hinzugezogen?
Da die Frau unter dem Minimum lebt kann sie Beratungskostenhilfe beantragen die in dem Fall auch bewilligt wird.
Der ANwalt kostet so nichts aber die Frau wird bestmöglich beraten und der Anwalt kann so dem Mann den Kopf gerade rücken was es mit der P-Insolvenz auf sich hat und den Unterhalt von dem Mann fordern.
Männer versuchen immer die Frauen einzuschüchtern, nur gefallen lassen sollten sie es sich nicht wenn es zum Nachteil der Frau und Vorteil dem Mann gilt. Die Frau sollte sich schnell fachlich beraten lassen da es nicht einfacher wird sondern schwiriger.
Gruß Sunny
PS: zu den 4 Jahren kann derAnwalt die richtige Auskunft geben.