Unterhaltspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

mal angenommen der Ehemann befindet sich in einer Privatinsolvenz. Unterhaltspflichtige Personen sind meines Wissens nach nicht nur Kinder, sondern auch Ehepartner ohne Einkommen.
Zählt die Ehefrau, welche ab Januar Elterngeld bezieht (Geburt unseres Kindes im Oktober), als unterhaltspflichtige Person? Oder ist das Elterngeld einem „Einkommen“ gleichzusetzen?

Danke vorab. Viele Grüße.
FRANK

Hallo.
Das Elterngeld ist anzurechnen da es ja eine Einnahme ist. Unerhaltszahlung wäre dann nur eine eventuelle Differenz sollte dann damit schlechter liegen.
lg