Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist mein Unterhaltpflicht vom Sozialamt berechnet, und zwar meine Mutter hat séit Juni 2010 bis Februar 2012 Leistungen vom Sozialamt im Form Hilfe zur Pflege bekommen. Als Unterhaltspflichtige Person muss ich diese Kosten teilweise oder alle leisten. Sind alle Abrechnungen meiner Unterhaltpflicht aufgrund meiner Verdienstlage und Vermögen inerhalb Leistungsperiode berechnet, oder muss ich später auch bis zum Rückzahlung alle Kosten rechnen? Meine Frage ist so: Wann endet sich mein Unterhaltspflicht meiner Mutter gegenüber?
Für Ihre Typ bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Poberewski