hi zusammen,
in der regel empfängt ja der mensch, bei dem ein kind lebt, für eben dieses kind unterhalt vom anderen elternteil. ist ja auch richtig so.
wenn jetzt der elternteil, der unterhaltspflichtig wäre, in einer scheußlichen finanziellen lage wäre, z.b. einen haufen privater schulden hätte, würde dann das amt trotzdem den unterhalt einfordern? oder würden nur „offizielle“ schulden z.b. bei einer bank berücksichtigt?
und wie lange besteht eigentlich unterhaltspflicht? bis volljährigkeit? bis ausbildungsende?
es dankt schon mal
die astrid
Hallo Astrid,
wenn jetzt der elternteil, der unterhaltspflichtig wäre, in
einer scheußlichen finanziellen lage wäre, z.b. einen haufen
privater schulden hätte, würde dann das amt trotzdem den
unterhalt einfordern? oder würden nur „offizielle“ schulden
z.b. bei einer bank berücksichtigt?
die Unterhaltspflicht besteht weiter - mal kurz logisch überlegen: das würde ja sonst heißen, dass die privaten Gläubiger vorgehen und der Staat, also wir alle, deswegen den Unterhalt aufbringen müssten?!!!
Dazu ein paar Links:
BGH vom 23.02.2005
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
dazu die Pressemitteilung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
und ein weiterer Artikel
http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/unterha…
Siehe aber auch:
http://www.anwalt24.de/profil/716103/eckhard_benkelb…
Sind nicht alle ganz leicht zu lesen, einfach mal antesten.
Gruß Oskar