Unterhaltspflicht- ALG 2

Hallo Hartz IV- Kundige,

da ich zu den Betroffenen zähle- aller Voraussicht nach zumindest- habe ich mal eine Frage. Ich habe im Fragebogen, dem ominösen, gelesen, dass man wissen will, ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt. Also ich bin 43, und ich will ja mal hoffen, dass meine alte Mutter jetzt nicht herangezogen werden kann. Wie aber sieht das aus? Wer weiß da Bescheid?

Gruß

Wilfried

Hallo,
einmal hörte ich, das Eltern nur herangezogen werden, wenn man mit denen noch in einem Hausstand lebt. Ein anderes Mal habe ich in einer Sendung gesehen, das ein Rentner nicht für seine Mutter (ebenfalls Rentnerin) áufkommen muss, welche in einem Heim lebte, wenn er selbst nicht mehr als 1250 Euro zum leben hat.
Ehrlich gesagt, würde ich doch mal ganz frech beim Arbeitsamt anfragen. Die haben Aufklärungspflicht, ab wann ein Verwandter Unterhaltsverpflichtet ist.
dex

  1. Die Leute im AA wissen es selbst noch nicht
    und reimen sich was zusammen.

  2. Schwerwiegender ist die Frage nach Kindern
    aus vorheriger Ehe. War es bisher noch möglich,
    ggf. kleinere Beträge an kindes-unterhalt zu zahlen,
    wird das wohl nun vorbei sein…

Hier darf man a) die Verschuldung nicht vergessen,
b) drohendes Strafverfahren.

Da kommt noch was zu auf die Republik…

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hallo wilfried,

diese frage musst dann nicht beantworten, wenn (siehe § 33 SGB II)du das 25. lebensjahr vollendet hast und/oder vor der beantragung von ALG II einen möglichen unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht hast oder wenn du zwischen 18 und 25 Jahre alt bist und eine erstausbildung bereits abgeschlossen hast. ebenso musst du an dieser stelle keine angaben zu deinen eltern machen, wenn du schwanger bist oder dein kind bis zur vollendung des sechsten lebensjahres betreust.

haut bei dir wahrscheinlich weder mit dem alter, noch mit der schwangerschaft hin. :wink:

regards bianca