Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Unterhalt für die Ex nach der Scheidung.
Also. Ich bin geschieden, berufstätig und meine 7-jährige Tochter lebt bei mir. Aus der Ehe ist ein Schuldenberg von 25000 Euro geblieben, den ich alleine abtragen darf, da meine Ex von von Hartz 4 lebt. Unterhalt für die Kurze bezahlt sie nicht (damit war ich nach langem „Krieg“ einverstanden, um endlich Ruhe zu haben).
Jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob meine Ex rechtlich die Chance hat, Unterhalt für sich von mir zu verlangen (jetzt schon oder evtl. nach Abtragung der Schulden)? Und wenn ja - gibt es für mich als Alleinerziehenden einen erhöhten Selbstbehalt?
Vielen Dank schon mal im Voraus