wenn jemand unterhaltspflichtig ist, z.B. gegenüber seinen Kindern oder seiner Ex-Partnerin, so werden seine Einkünfte als Grundlage genommen. Er muss selbige also nachweisen.
Angenommen, derjenige hat kein eigenes Einkommen und wird von seinen Eltern (oder von sonstwem) finanziert. Auch in diesem Fall wäre diese Unterstützung wohl die Grundlage für mögliche Unterhaltszahlungen. (Sehe ich das richtig?)
Weiter angenommen, seine Gönner sind ziemlich wohlhabend und finanzieren ihm ein Leben auf recht hohem Niveau. Um sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen, behauptet er nun, die Zahlungen an ihn seien ein Darlehen, das er irgendwann zurückzahlen müsse. Als Nachweis hat er einen entsprechenden Vertrag mit seinen Geldgebern angefertigt.
Daraus ergibt sich - plakativ formuliert - die Situation: Er lebt in Saus und Braus, seine Kinder / Ex-Partnerin / wer-auch-immer gehen leer aus. Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Richter haben ihre echte Freude daran Unterhaltspflichtige FIKTIV zu rechnen, wenn sie nicht arbeitswillig sind.
Sie rechnen so, als hätte der Unterhaltspflichtige Einkommen, schreiben einen Titel für den Unterhaltsberechtigten und der kann dann lustig pfänden.
Das Pfänden geht auch beim „Gönner“ als Drittschuldner. Der Titel gilt dreißig Jahre und wenn der Pseudo-Schlawiner mal erbt, holt man sich das Geld dann mit Zins und Zinseszins.
Das Netz um minderjährigen Unterhaltsberechtigten ihren Unterhalt zukommen zu lassen, ist sehr eng gesponnen. Mit den angefragten Dingen raus kommen zu wollen, ist fast schon selten dämlich.
Es gibt nämlich noch den § 170 StGB. Unterhaltspflichtverletzung ist nämlich strafbar.
Gruß
Ingrid
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Das Pfänden geht auch beim „Gönner“ als Drittschuldner.
das würde mich jetzt mal interessieren. Die Eltern sind doch Kreditgeber, inwiefern kann man den denn für andere Schulden des Kreditnehmers pfänden?
Gruß
loderunner
Ob das allerdings auf Kreditgeber anzuwenden ist, die kein Kreditinstitut sind, weiß ich nicht.
Im Zusammenhang mit der laufenden Unterhaltspflicht ist es aber fraglich, ob die Gerichte diesen sich ständig hochschraubenden „Dauerkredit“ abkaufen. Gerichte haben sich bisher immer als sehr flexibel erwiesen, wenn es darum ging Unterhalt für minderjährige Kinder abzuschöpfen.
Hartz IV würde diesen Dauerkredit auch nicht so ohne weiteres glauben. Hartz IV Behörden sind Waisenknaben wenn man sie im Vergleich zu Familienrichter stellt.
Gruß
Ingrid
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Äh - da steht, dass man Ansprüche an ein Kreditinstitut pfänden kann. Also etwas, was der Kreditnehmer besitzt. Nicht, dass man einen Kreditgeber pfändet und ausdrücklich auch nicht, dass man einen Kreditgeber zur Vergabe weiterer Kredite zwingen könnte.
Oder was habe ich übersehen?
Dass es sich im beschriebenen Fall gar nicht um einen echten Kredit handelt, ist mir klar und die Aufdeckung durch das Amt zu vermuten und zu begrüßen.
das mit dem angeblichen Kredit hatte ich
beim Antworten übersehen.
Ja … das war aber der Knackpunkt.
ist es aber fraglich, ob die Gerichte diesen sich
ständig hochschraubenden „Dauerkredit“ abkaufen.
Erstens: Nehmen wir an, es gibt noch gar kein Verfahren, und der Unterhaltspflichtige ist nicht arbeitsscheu, sondern in der Ausbildung. Der „Kreditvertrag“ mit den Eltern liegt nun mal vor. Was tun?
Zweitens: Angenommen, es käme irgendwann zu einem Verfahren. Dann liegt der „Vertrag“ dem Gericht vor. Kann dort Glaube über Fakten stehen? Vielleicht sehe ich das falsch, ich habe diesbezüglich keine Erfahrung.
Erstens: Nehmen wir an, es gibt noch gar kein Verfahren, und
der Unterhaltspflichtige ist nicht arbeitsscheu, sondern in
der Ausbildung. Der „Kreditvertrag“ mit den Eltern liegt nun
mal vor. Was tun?
Dann ist zukünftig mit Einkommen zu rechnen. Das Jugendamt tritt mit dem Kindesunterhalt in Vorleistung und holt es sich später vom Unterhaltsschuldner wieder zurück. Wie das mit dem Unterhalt für die Kindesmutter ist weiß ich nicht. Aber ich gebe Ingrid Recht. Im Unterhalt versteht die Gerichtsbarkeit keinen Spaß, da wird kochenhart durchgegriffen.
Gut, ich muss wohl akzeptieren, dass die Frage niemand beantworten kann oder will. Ich bin weder in einen Fall, wie ich ihn beschrieben habe, involviert, noch interessiert mich an dieser Stelle der moralische Aspekt. Den kann jeder sehen, wie er will.
Interessiert hätte mich die juristische Seite, inwiefern also Dritte den Lebensstandard eines mittellosen Unterhaltspflichtigen beeinflussen können, und ob oder inwiefern von den Unterhaltsberechtigten gegen die entstehende Situation vorgegangen werden kann.
Im Übrigen ist es aus Sicht der Geldgeber auch in moralischer Hinsicht möglicherweise völlig unerheblich, ob ihr „Schützling“ irgendwelche Verpflichtungen hat. Man könnte z.B. annehmen, dass dieser ihnen das Leben gerettet hat. Es wäre dann wohl nachvollziehbar, dass sie an seinem Wohlergehen interessiert sind, an dem anderer Leute aber nicht.
Gut, ich muss wohl akzeptieren, dass die Frage niemand
beantworten kann oder will.
Sorry - was genau ist denn noch nicht beantwortet?
Interessiert hätte mich die juristische Seite, inwiefern also
Dritte den Lebensstandard eines mittellosen
Unterhaltspflichtigen beeinflussen können, und ob oder
inwiefern von den Unterhaltsberechtigten gegen die entstehende
Situation vorgegangen werden kann.
Das ist jedenfalls beantwortet worden. Vielleicht nicht so, wie Du Dir das gewünscht hast.
Im Übrigen ist es aus Sicht der Geldgeber auch in moralischer
Hinsicht möglicherweise völlig unerheblich, ob ihr
„Schützling“ irgendwelche Verpflichtungen hat.
Aus Sicht des Schützlings aber nicht. Und noch weniger aus Sicht derer, denen gegenüber er eine Verpflichtung hat.
Man könnte z.B.
annehmen, dass dieser ihnen das Leben gerettet hat. Es wäre
dann wohl nachvollziehbar, dass sie an seinem Wohlergehen
interessiert sind, an dem anderer Leute aber nicht.
Es ist wohl auch nachvollziehbar, dass er nicht erwarten kann, selber gut zu leben und andere, denen er verpflichtet ist, in der Luft hängen zu lassen. Zumal er der einen Person zwar nicht das Leben gerettet, aber geschenkt hat. Und der anderen über einen wesentlichen Teil des Lebens bestimmt.
Zumal er der einen Person zwar nicht das
Leben gerettet, aber geschenkt hat.
Nein, loderunner, da geht es schon los. Ich habe nicht geschrieben, dass es sich um „seine“ „Kinder“ handeln muss. Ich meinte Verpflichtungen ganz allgemein, die könnten auch ggü. Eltern oder sonstwem bestehen. Ich wollte den moralischen Aspekt hier bewusst außen vor lassen, da er _allgemein_ gar nicht bewertet werden kann. Es gibt zweifellos eine Menge Väter, die sich einen Dreck um ihre Kinder scheren, die sie in die Welt gesetzt haben. Um die geht es aber nicht. Es gibt auch völlig andere Fälle, die mit Vätern und Kindern nichts zu tun haben und in denen Gesetz und Gerechtigkeit gänzlich diametral sind. Das zu diskutieren war aber nicht mein Anliegen.
Sondern die Frage war: Inwiefern kann gegen einen bestehenden „Kreditvertrag“ vorgegangen werden. Egal, ob der ernst gemeint ist oder nicht.
Gesagt wurde dazu in etwa, dass das Gericht dem ggf. keinen Glauben schenkt und dass die Gerichte hart durchgreifen. Das beantwortet nicht die Frage, oder jedenfalls nicht meine Nachfrage: „Kann dort Glaube über Fakten stehen?“ Inwiefern kann ein bestehender Vertrag einfach negiert werden?
Ich habe nicht
geschrieben, dass es sich um „seine“ „Kinder“ handeln muss.
Nein. Du schriebst: „z.B. gegenüber seinen Kindern oder seiner Ex-Partnerin“.
Sondern die Frage war: Inwiefern kann gegen einen bestehenden
„Kreditvertrag“ vorgegangen werden. Egal, ob der ernst gemeint
ist oder nicht.
Gesagt wurde dazu in etwa, dass das Gericht dem ggf. keinen
Glauben schenkt und dass die Gerichte hart durchgreifen. Das
beantwortet nicht die Frage, oder jedenfalls nicht meine
Nachfrage: „Kann dort Glaube über Fakten stehen?“ Inwiefern
kann ein bestehender Vertrag einfach negiert werden?
Ob ein Blatt Papier die Existenz eines Vertrags beweist, entscheidet der Richter. Papier ist nun mal geduldig. Selbst wenn ein Vertrag existiert, muss er auch noch lange nicht gültig sein. Es gibt ja auch Scheinverträge, Verträge, die sittenwidrig sind, Verträge die gegen Gesetze verstoßen oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise ungültig sind.
Aber was genau vorliegt, kommt auf den Einzelfall unter Würdigung aller Umstände an. Das kann man von hier aus nicht beurteilen.
Gruß
loderunner (ianal)