Unterhaltspflicht BaFög

Hallo zusammen
wir haben ein großes Problem und benötigen dringend eine kompetente Hilfestellung
Unser volljähriges Kind befindet sich seit kurzem im Studium.
Er wohnt nicht mehr zuhause und führt einen eigenen Haushalt in einem anderen Bundesland.
Das Studium macht ihm absolut keinen Spaß, er engagiert sich überhaupt nicht.
Lernstoff wird nicht aufgearbeitet. Für Klausuren wird nicht geübt. Vorlesungen werden nicht besucht. Zu Klausuren wird er nicht zugelassen, da die Vorleistungen nicht erbracht wurden.
In dem sich nach dem Studium anschließenden Beruf möchte er auf keinen Fall später arbeiten. Das Studium sieht er als Notnagel, weil sich im Moment nichts anderes bietet. Auf eine Lehrstelle bewerben möchte er sich aber nicht.

Für Nachhilfe im Abi haben wir schon eine sehr große Summe an € investiert.Da er kein BaföG bekommt, finanzieren wir das Studium mit 800 € monatlich.

Nun zu meinen Fragen:
a.)    Mit welcher Summe müssen wir ihn unterstützen? (670 € ?)
b.)    Wer bekommt das Kindergeld in Höhe von ca. 180 € (die Eltern oder das Kind)
c.)     Wenn wir ihn überhaupt unterstützen müssen. Bis zu welchem Alter?
d.)    Haben wir das Recht, Einblick in seine Leistungen zu bekommen?Ganz herzlichen

Dank für eure Rückmeldungen.

Auch hallo

__wir__ haben ein großes Problem

FAQ:1129
In der Zwischenzeit kann man anwalt.de zum Thema Erstausbildung konsultieren: http://www.anwalt.de/rechtstipps/suche.php?suchbegri…

mfg M.L.

Leider ist unklar, wie alt das herzige Kerlchen denn ist, was er vor Aufnahme des Studiums gemacht hatte und ob der Auszug aus der elterlichen Wohnung zwingend war.

So sind die meisten Frragen leider nicht sicher zu beantworten.

Einen Einblick in die von ihm erbrachten Studienleistungen stünde Euch nicht zu, aber Ihr müsstet auch nicht endlos zahlen, sondern nur für die Regelstudienzeit.

Ganz herzlichen Dank fur die Rückmeldung
Bei Aufnahme des Studiums war er 19 Jahre. Er studiert seit Oktober 2013
Der Auszug aus der elterlichen Wohnung war erforderlich,da der Studienort in einen anderen Bundesland liegt. Zwischen Abi und Studium hat er rumgegammelt. (geschillt)

Hallo,

habt ihr schon versucht BaföG zu beantragen? Auf dem Bescheid müsste normalerweise stehen was euer Sohn an Geld benötigt, wie viel der Staat und wie viel die Eltern zahlen. Die 670€ sind nur ein Richtwert. Ich bin Studentin und mein Bedarf liegt unter diesem Betrag (laut BaföG, wohne aber auch Zuhause). Das Kindergeld steht eigentlich dem Kind zu, darf aber vom Bedarf abgezogen werden. Grundsätzlich gilt, dass die erste Ausbildung finanziert werden muss. Allerdings nicht wenn man zu lange dafür braucht. Es muss also noch eine Altersgrenze geben. Leider weiß ich diese nicht mehr genau.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

Grüße

Hi, Unterhalt = 670.-€, Kindergeld wird darauf angerechnet. Also entweder die Eltern bezahlen 670.-€ und behalten das Kindergeld oder er bekommt es und ementsprechend weniger Unterhalt.
Er darf 1x den Studienzweig wechseln.
Ihre könnt den Nachweis seiner Regelstudienzeit verlangen.
Nach Studiumabschluss, kann er Euch noch bis zu 4 Monaten auf der Tasche liegen, sofern er sich, nachweislich, um eine Anstellung bemüht.
MfG ramses90