Guten Abend,
ich möchte Prozesskostenhilfe beantragen für einen Mietstreit indem ich als Mieterin angeklagt bin. Da auf dem Vordruck nach den Einkünften meiner Eltern gefragt wird, möchte ich gern wissen ob meine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind. Ich habe nach der Realschule eine Ausbildung abgeschlossen und auch in diesem Beruf gearbeitet. Nach ca 1,5 Jahren habe ich die Fachhochschulreife gemacht und studiere jetzt einen von der Ausbildung unabhängigen Studiengang.
Vielen Dank für Hilfe im Voraus!
Wenn Ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, beziehen sie auch Kindergeld. Ergo: kein Kindergeld keine Unterhaltspflicht, nix angeben! Wenn sie Bafög erhalten ist das Einkommen der Eltern eingerechnet. Bafög-Bescheid abgeben.
Gisa
nana
Wenn Ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, beziehen sie auch
Kindergeld. Ergo: kein Kindergeld keine Unterhaltspflicht, nix
angeben! Wenn sie Bafög erhalten ist das Einkommen der Eltern
eingerechnet. Bafög-Bescheid abgeben.
Gisa
Hallo,
Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltsverpflichtet.
Grundsätzlich gilt diese Regelung „lebenslänglich“, das hat mit dem dem Kindergeld nix zu tun.
Gruß
HaweThie