Ich trage mich mit dem Gedanken, meine langjährige Freundin zu heiraten, die ein volljähriges, 100% behindertes Kind hat, das voraussichtlich aber nicht bei uns leben wird. Meine Frage: Könnten meinem Freund und/oder mir finanzielle Nachteile durch eine Heirat entstehen, etwa derart, dass mein Vermögen in irgendeiner Weise Anrechnung findet, wenn das Kind z.B. dauerhaft in einem Heim oder einer Einrichtung wie „Betreutes Wohnen“ untergebracht werden sollte? Inwiefern sind Eltern oder auch Stiefeltern zum Unterhalt heranzuziehen bzw müssen sich Einkommen oder Vermögen anrechnen lassen?
Danke für die Hilfe
Rein rechtlich gesehen, ist man als Ehepartner nicht für den Unterhalt (bzw. die Pflege/Unterbringung im Heim) seiner Stiefkinder heranzuziehen. Dafür sind die Kindseltern zuständig und wenn bei denen nichts zu holen ist, muss die Gesellschaft einspringen.
Moralisch gesehen könnte sich u. U. natürlich eine etwas andere Sichtweise ergeben.
Wenn ich als künftiger Ehepartner Angst davor hätte, das Kind meiner zukünftigen Ehefrau finanziell zu unterstützen und mein Vermögen anrechnen zu lassen, würde ich schleunigst dafür sorgen, dass vor der Eheschließung ein Ehevertrag geschlossen wird. Es könnte ja sein, dass im Zuge der Zugewinngemeinschaft vielleicht doch diverse Vermögensteile beiden Ehepartnern gehören. So etwas regelt man besser mit einem Notar. Ich glaube, ohne Notar geht das sowieso nicht.
Sorry, d. übersteigt meine Fachkenntnisse:
Bitte einen FA Familienrecht konsultieren.
Nur Verwandte I. Grades in auf- und absteigender Linie werden zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Stiefeltern sind in dem Sinne gar nicht verwandt mit den Stiefkindern.
Wenn beide Ehepartner Einkommen/Vermögen haben, kann der jeweilige Partner zum Unterhalt für den Partner heran gezogen werden. Dadurdh vermindert sich der Selbstbehalt.
Vor einer Heirat solltet ihr also eine Gütertrennung vereinbaren. (Ehevertrag)
Herzlichen Dank für die Auskunft
Hallo,
eine direkte Anrechnung des Vermögens erfolgt nicht. Eine Anrechnung kann indirekt indirekt erfogen, da nach der Heirat die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch gegen´über ihrem Ehemann hat und daher ggf. einen Teil ihres Netto-Einkommens an den Sozialhilfeträger abführen. Ich rate dringend zu einer individuellen Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht - diese Kosten sind überschaubar und machen das „Heirats-Risiko“ kalkulierbar.
Alles Gute!
Ingeborg