Liebes Forum,
angenommen das volljährige Kind eines Unterhaltspflichtigen muss seine Ausbildung aufgrund einer plötzlich aufgetretenen geistigen Behinderung abbrechen und sich auf unbestimmte Zeit in ärztliche Behandlung begeben: Wie regelt sich dann der Unterhalt?
Käme von nun an der Staat mit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII dafür auf? Wie sollte sich der bislang Unterhaltspflichtige jetzt verhalten?
Viele Grüße
ThomasPaul
Vorab: Ich hatte den anderen Beitrag auch schon gelesen.
Wie kommst du auf Behinderung? Ist überhaupt gesichert, dass es hier um eine anerkannte Behinderung geht? Diese ist an Voraussetzungen geknüpft, die Anerkennung muss beantragt werden. Für die Grundsicherung spielt dann die dauerhafte!, voll! Erwerbsminderung eine Rolle. Und zur Abrundung: es geht wenn wohl nicht um geistige, sondern seelische Behinderung.
Zur Beantwortung der Frage ist hilfreich, wenn die Ausgangsbasis mal etwas genauer geklärt wird.
Von einer seelischen Behinderung kann sicher keine Rede sein. Es handelt sich um eine schwere Erkrankung, die den Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt erfordert.
Vielleicht hilft es, sich erst einmal ein Grundbild über den Zustand zu machen, von dem die Rede ist. Denn der hat durchaus auch etwas mit der Kernfrage zu tun:
Geistige Behinderung ist eine Intelligenzminderung, die auf Dauer angelegt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung
Unter Seelischer Behinderung, auch psychische Behinderung, versteht man psychische Erkrankungen / Störungen, die so ausgeprägt sind, dass die Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt ist. http://www.ksv-sachsen.de/kinder-und-jugendliche/beh…
Meine Erinnerung an den ersten Beitrag ist so, dass hier von letzterem die Rede ist, die „geschlossene Anstalt“ spricht auch dafür. „Schwere Erkrankung“ ist dann der einzige Status, der erst einmal so anzunehmen ist, von Behinderung ist da noch nicht die Rede.
Für die Frage nach dem Unterhalt kommt es auf den genauen Status an. Da helfen umgangssprachliche Begriffen so gar nicht weiter, zumal wenn sie wie hier durchaus widersprüchlich verwendet werden.
Vielleicht hilft das ja weiter:
http://www.psychiatrie.de/recht/az/unterhaltspflicht/
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Danke! Das hilft wirklich weiter. Gruß Tom
Vielen Dank Janina! Du hast mir mit den Links sehr geholfen. Gruß Tom