Unterhaltspflicht bei Lebensgemeinschaft

Mein Partner hat 3 minderjährige Kinder aus erster Ehe. Da er nicht genug verdient zahlt er nach der Mangelfallregelung bis zum Selbstbehalt von 900,00 €.Nun überlegen wir endlich zusammen zu ziehen.Als seine Kinder dies bei einem ihrer Wochenendbesuche mitbekamen ,bekam ich kurze Zeit später einen Brief vom Rechtsanwalt seiner Ex-Ehefrau in dem ich aufgefordert wurde im Falle einer gemeinsamen Wohnung Unterhalt von mindestens 25 % (von 900,00€ ) an meinen Partner zu zahlen. Diesen müsse er dann an seine Kinder abtreten.
Ist dies tatsächlich deutsche Rechtsprechung ? Kann ich indirekt so zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden ?
Bin total verunsichert . Es wäre sehr nett wenn jemand mir genaueres erklären könnte.Vielen Dank.

es zählt aber doch nicht als eheähnliche Gemeinschaft, da ihr erst gerade zusammen gezogen seit.
Wenn ihr verheiratet sein solltet und du würdest wesentlich mehr verdienen wie dein Mann, dann wärest du ihm Unterhaltspflichtig, oder müsstest ihm ein angemessenes Taschengeld zahlen. Dieses würde dann wieder (aber nur zu einem Teil) angerechnet werden. Der Anwalt der EX versucht es halt mal. Dein Freund soll sich einen Beratungsschein holen ( bekommt man beim zuständigem Gericht)und mit seinem Anwalt mal eine anständige Antwort darauf geben. Und bitte nicht dem Jugendamt glauben! Ihr braucht nicht mehr zahlen.
L.G.
Agnes

Guten Morgen

ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid und auch keine eingetragene Lebensgeminschaft habt.

Ihr seid 2 unabhängie Personen, die in eine Wohnung ziehen wollen.

Natürlich musst du für deinen Freund keinen direkten Unterhalt zahlen, das ist nur einer der vielen subtilen Drohungen von Anwälten. Erstmal drohen und hoffen, dass die andere Seite Angst bekommt.

Es gibt allerdings einen anderen Sachverhalt, denn er eventuell damit ausdrücken möchte.

Wenn ihr zusamen zieht, hat dein Freund einen eventuellen Wohnvorteil, welcher als fiktive Einkunft gewertet werden kann. Wie hoch dieser ist, hängt von den genauen Zahlen ab.

Hier mal eine gute Erklärung:

http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html

Wichtig: Die Untergrenze sind 750€, also 150€ und nicht 25% von 900€ (225€).

Hier ist es nun wichtig, ruhig zu bleiben und die Kosten entsprechend zu deklarieren (wer eventuell was zahlt) und auch mal zu rechnen, was besser ist.

Es kann z.B sehr interessant sein, dass dein Freund offiziell eine sehr sehr kleine Unterkunft mietet (möbliertes Zimmer). Wo er sich aufhält ist ja eine andere Sache…

Wie imemr gilt auch hier, eventuell mal einen Anwalt fragen, kostet nicht viel.

Gruß

hallo,
ich meine, sowas in dieser form schon mal gehört zu haben, kann dir aber leider keine verlässliche antwort geben!
dein partner hat doch bestimmt auch eine ra, einfach dort mal nachfragen!
sonst gibt es auch noch in größeren städten ein frauenbüro, an die könntest du dich wenden, die sind in diesen belangen auch meist versiert! wäre jedenfalls eine möglichkeit!
viel glück
papsch

Da ihr dann zusammen wohnt,kann von dir 15Prozent angerechnet werden.Das liegt daran das ein gemeinsammer Haushalt billiger ist,als wenn jeder ihn führt.

sorry kann dir leider nicht weiterhelfen, bin auch neu hier und hatte eine frage…drück die daumen;o)

gruß

Hallo liebe Kathy,

ja die deutsche Rechtsprechung ist so, weil in dem Monent wo ihr zusammen zieht, hat er weniger Kosten.Somit bis du zu 1/4 indirekt an die Unterhaltsleistungen von den Kindern deines Partners verpflichtet.

Wir leben hier in Deutschland und nur hier gibt es diese Reglung, für manche dann eher ABSCHRECHEND eine neue Bindung einzugehen.

Das ist unserem Staat egal, in deinem Fall würde ich weiterhin getrennte Wohnungen halten und dein Partner kann ja so oft kommen wie ihr es wollt oder auch umgekehrt.

Du solltes das mit Ihm klären. Wenn du dir aber sicher bist, dass das der Mann ist, wo du deine Lebensabende mitverbringen möchtes, dann nimm es im Kauf.

Wie bereits gesagt, er hat dadurch weniger Kosten, heißt Miete, Heizung, Nebenkosten allgemein, dadurch erhöt sich sein moantliches Einkommen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen,weiterhin alles Gute und viel Glück.

Lieben Gruß

Angela06

hi,

also das ist schon sehr dreist von dem anwalt. der kindesunterhalt wird einzig und alleine von dem nettoeinkommen des vaters errechnet. und das ändert sich nicht auf grund der tatsache, daß ihr zusammenzieht. und du bist deinem lebensgefährten nicht unterhaltspflichtig.
der selbstbehalt von 900,- beeinhaltet ja auch noch keine mietzahlungen oder ähnliches. die miete muss von diesem selbstbehalt gezahlt werden.also selbst wenn du anteilig miete für die gemeinsame wohnung zahlen würdest, ist dies für die unterhaltsberechnung egal.

Ich denke nicht, es ist seine „Altlast“, nicht deine. Ich weiß, dass es eine Änderung bei pflegebedürftigen alten Menschen gibt, da wird jetzt der Ehepartner mit ran genommen, aber bei Lebensgemeinschaften—so weit ich weiß–nicht! Haben die Anwälte §§ genannt? Schau mal im Familienrecht nach, bzw. gib die Frage hier ein aber unter Familienrecht/Unterhalt. Hier sind ein paar Anwälte drin die fit sind.

Viel Glück,

Andi

hallo,

ich nehme an, es haben schon experten geantwortet. Was die ex schreibt bzw. was die will ist nicht richtig

lisa

Hallo,

ich kann leider dazu wenig sagen. Laut meiner Kenntnis gibt es so etwas nicht, denn dann müßte jede neu geschlossene Partnerschaft vom anderen Partner finanziert werden.

Hoffe für Sie, das sie jemanden finden der sich damit auskennt.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo, sorry da kenn ich mich micht aus.

Hallo
Ja das hört sich echt nicht gut an moralisch würd ich sagen „NE“ !!! Warum auch sind ja nicht Deine Kids!
Der Staat denkt da etwas anders!! Weil Lebensgemeinschaft auch heisst kosten sparen (nicht zwei Wohnungen) sondern auch hier ersparniss!
Ich hab keinen plan werd mich mal schlau machen wie sich das verhält !!!
Meld mich dann nochmal!!
LG Sandy

Hallo
tut mir Leid hab viel gesucht hab leider nichts gefunden !!!
Sorry LG Sandy