Hallo Experten,
Hallo Werner,
eine Freundin steht vor der Situation, dass ihre schwer
demente Mutter wohl über kurz oder lang in ein Pflegeheim
muss. Dies wird nur für eine relativ kurze Zeit aus dem
Einkommen (Rente) der Mutter und dem Vermögen der Mutter zu
finanzieren sein.
Meine Freundin stellt sich daher die Frage in welcher Höhe sie
für die Heimkosten aufzukommen hat.
Kurz zur finanziellen Situation:
Heimkosten ca. € 2.600,- pro Monat
Rente der Mutter: ca. € 1.000,- pro Monat
Vermögen der Mutter: ca. € 30.000,-
Einkommen der Tochter ca. € 1.500,- pro Monat.
Leistungen der Pflegeversicherung sind im Moment völlig offen.
Bisher wurde die Einordung in eine Pflegestufe abgelehnt,da
die Mutter körperlich für Ihr Alter außergewöhnlich fit ist,
nur leider geistig völlig orientierungslos.
Daß die Eingruppierung in eine Pflegestufe bei dementen Patienten schwierig ist, deckt sich mit meinen Erfahrungen. Sobald aber tatsächlich eine Verlegung ins Pflegeheim ansteht und der Antrag nochmals sauber begründet wird und die Begutachtung im Pflegeheim stattfindet, tut sich in der Regel da doch noch was. Dann könnte sie in Pflegestufe I 1.023,-- bekommen und die „Finanzierungslücke“ ist gar nicht mehr so groß. Da sehe ich berechtigte Chancen, daß das Problem gar nicht so herb auf Deine Bekannte zukommt.
Beide wohnen in einem Haus, dass vor ca. 7 Jahren von der
Mutter auf die Tochter überschrieben wurde, allerdings hat
sich die Mutter den Nießbrauch vorbehalten.
Nießbrauch muss evt. von der Tochter abgegolten werden. Dies ist unabhängig von den Einkommensverhältnissen von Mutter und Tochter.
Also:
Wieviel muß wohl die Tochter bezahlen (ich gehe davon aus,
dass das Vermögen der Mutter zuerst aufgebraucht wird, aber
danach?)
Richtig, Vermögen der Mutter wird zuerst aufgebraucht, dann wird die Unterhaltspflicht der Tochter geprüft. Wieviel sie konkret bezahlen muss rechnet Dir das zuständige Sozialamt aus (es gibt da Tabellen und so), evt. auch der VdK. Ich kann mir aber echt nicht vorstellen, daß das bei einem Einkommen von 1.500,-- viel ist. Nach meiner Erfahrung geht das selten über 100,-- hinaus.
Was ist mit dem Haus? Kann die Tochter darin wohnen bleiben
oder muss es u.U. zur Sicherung des Lebensunterhalts verkauft
werden.
Die Tochter kann grundsätzlich drin wohnen bleiben. Gehört ja ihr. Evt. gibt es Probleme, weil die Übertragung (Schenkung?) noch keine 10 Jahre her ist. Bei eintretender Verarmung (also Sozialhilfebedürftigkeit) können Schenkungen 10 Jahre lang (ab Schenkung) grundsätzlich zurückgefordert werden. Dies könnte evt. dadurch vermieden werden, daß die jetzige Hausbesitzerin die „Finanzierungslücke“ für die Heimkosten deckt. Dann besteht ja keine Mittellosigkeit, also kein Sozialhilfebezug. Müsste sie sich überlegen. Wie gesagt, ich denke, daß die Finanzierungslücke nicht groß sein wird. Wenn überhaupt.
Was ist mit den Ersparnissen (eigentlich für die eigene
Altersicherung gedacht) der Tochter? Werden diese
herangezogen?
Gibt es da eventuell Grenzwerte?
Ja, es gibt Grenzwerte für das Vermögen der Unterhaltspflichtigen. Diese liegen (wie ich finde) verhältnismäßig hoch. Das Sozialamt hat eine Tabelle dazu.
Eines noch zur Klarstellung: Meine Freundin will sich in
keinster Weise vor der Unterhaltspflicht drücken. Es geht
lediglich darum, ein bisschen planen zu können, was auf sie
zukommt.
Gruß
Werner
Ich vermute stark, daß gar keine größeren Belastungen auf sie zukommen, weil sie in eine Pflegegruppe eingruppiert werden wird. Dann reicht das Vermögen ziemlich lang, um die Differenz zu decken.
Noch eine Idee: Gibt es evt. auch noch andere grundsätzlich unterhaltspflichtige Kinder?
Auch Gruß
Tine