Unterhaltspflicht bei Privatinsolvenz

Wenn jemand Insolvenz angemeldet hat, wird ihm bei den Pfändungen zB. der Unterhalt für 1 oder 2 Personen in der Wohlverhaltensphase angerechnet. Ändert sich etwas bei der Zurückbehaltung, wenn einer der angerechneten Unterhaltsberechtigten 400,–verdient. Es handelt sich hier um eine Familie, bei der der Ehemann (Insolvent)bisher alleine verdient hat und die Frau jetzt dazuverdienen kann.

sorry, aber da kann ich leider nicht weiter helfen…

es wird angerechnet, denn für eine Peson weniger muss Unterhalt gezahlt werden. Der Pfändungsbetrag geht höher!