Unterhaltspflicht bei Stiefkindern

Hallo,

folgender Fall: ich bin verheiratet und habe eine 17 jährige Stieftochter, die bei meiner Frau (Mutter des Kindes) und mir wohnt. Der leibliche Vater zahlt Unterhalt. Nun will meine Stieftochter unbedingt ausziehen und ist der Meinung, dann den Unterhalt ihres Vaters und das Kindergeld zu bekommen und auch noch Unterhalt von ihrer Mutter fordern zu können. Meine Frau hat aber kein Einkommen, kann also keinen Unterhalt zahlen.
Muss ich als Stiefvater den Unterhalt übernehmen? In welcher Höhe hätte sie überhaupt Unterhaltsansprüche?
Ich weiß, dass beide Eltern bei einer Minderjährigen mit dem Auszug einverstanden sein müssen. Sind sie im Grunde nicht, aber das ist meiner Stieftochter egal.

Danke für sachdienliche Hinweise!

Gruß,

twilight666

Hallo twilight666,
deine Stieftochter darf nur Ausziehen, wenn sie 18 Jahre ist und ihren Unterhalt alleine bestreiten kann.
Wenn ihr ihr ein Zimmer stellt und dies auch dem Ämtern sagt muss sie sonnst bei euch Wohnen bis zum 25 zigsten Lebensjahr.
lg Holger

Hallo,
wenn das Kind auszieht,steht ihr das volle Kindergeld zu, das sind 184,-, barunterhaltspflichtig ist die Mutter erst ab 18. Der Elternteil bei dem das Kind lebt ist erst ab Volljährigkeit Barunterhaltspflichtig.
Wenn es vorher auzieht,weiss ich es nicht genau.
Du müsstest eigentlich nichts zahlen,weil Vater ja da ist und Mutter.
Gib bei goggle einfach mal Unterhalt Kinder,oder Unterhalt Volljähriges Kind ein, da kommen viele Seiten die das gut ausführen.
Oder Düsseldorfer Tabelle da steht genau drin was einem Kind zusteht,unter 18, volljährig, zuhause lebend oder augezogen. Die erläutert es sehr gut

der Unterhalt des Vaters und das Kindergeld stehen ihr natürlich zu.
Sie haben mit dem Kind nichts zu tun, brauchen also auch nicht dafür auf zu kommen.
Wenn Sie nicht mit dem Auszug einverstanden sind, so wenden Sie sich an das Jugendamt. Die werden dann zusehen, dass sie in ein betreutes Wohnheim kommt.
Melden ist in jedem Fall besser, denn bis zur Volljährigkeit haben Sie (b.z.w. Ihre Frau) die Verantwortung für alles was sie anstellt.
Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie alleine wohnt von ca. 600 Euro. Davon geht aber noch das Kindergeld ab und wenn sie sich in Arbeit befindet, wird dieses Geld auch abgezogen.

Gruss

Unterhalsansprüche nach Düsseldorfertabelle, Gesamteinkommen der leiblichen Eltern abzüglich Kindergeld (das bekommt das Kind bei Volljährigkeit), ansonsten incl. Kindergeld. Diese Tabelle gilt auch für Volljährige. Steht z.B. dem minderjährigen Kind 500€ zu, dann abzgl. Kindergeld geteilt durch Leistungsfähigkeit der Eltern, hat die Mutter nichts, und der Vater ist voll leistungsfähig muss er den Betrag zahlen, ist er nur zum Teil leistungsfähig gibt es weniger.Die Mutter leistet im Moment mit Kost und Logie, das muss nicht in Geld wenn das Kind mit 17 gehen will, sondern nur nach Düsseldorfer Tabelle. Mal googeln nach Düsseldorfer Tabelle!
Hallo,

folgender Fall: ich bin verheiratet und habe eine 17 jährige
Stieftochter, die bei meiner Frau (Mutter des Kindes) und mir
wohnt. Der leibliche Vater zahlt Unterhalt. Nun will meine
Stieftochter unbedingt ausziehen und ist der Meinung, dann den
Unterhalt ihres Vaters und das Kindergeld zu bekommen und auch
noch Unterhalt von ihrer Mutter fordern zu können. Meine Frau
hat aber kein Einkommen, kann also keinen Unterhalt zahlen.
Muss ich als Stiefvater den Unterhalt übernehmen? In welcher
Höhe hätte sie überhaupt Unterhaltsansprüche?
Ich weiß, dass beide Eltern bei einer Minderjährigen mit dem
Auszug einverstanden sein müssen. Sind sie im Grunde nicht,
aber das ist meiner Stieftochter egal.

Danke für sachdienliche Hinweise!

Gruß,

twilight666

soweit ich weiss wird dann der unterhalt auf beide parteien geteilt.es kommt drauf an wieviel wer verdient.es könnte sein,dass die dein einkommen mitanrechnen da du mit deiner frau eine lebensgemeinschaft habt.dein verdienst wird auf 2 personen gerechnet du+deine frau.ihr habt miete,altersversorgung usw.
also nicht so viele sorgen machen und ausserdem ist sie schon 17 jahre alt
gruss

Hallo,
Da Ihre Tochter noch minderjährig ist, sollten Sie sich beim Jugendamt erkundigen was Ihrer Stieftochter zusteht.
Die Unterhaltszahlungen sind einkommensabhängig. Ausserdem kommt es darauf in welcher Höhe die Stieftochter selbst verdient. Sollte sie noch schülerin sein, wäre es sinnvoller wenn sie noch bis zur Volljährigkeit bei Ihnen wohnen bleiben würde.

Hallo

eine einfache Antwort, nein da es keine Beziehung ersten Grades zwischen euch gibt.

Allerdings ist die Stieftochter mit 17 noch minderjährig und somit gibt es eine gesteigerte Unterhaltspflicht, womit deine Frau dann gezwungen wäre Unterhalt zu bezahlen bzw. Einkommen zu erzielen. Außerdem hat sie, wenn sie nicht arbeitet, einen Taschengeldanspruch gegen dich, der dann als Einkommen berechnet wird, es kommt dabei aber auf die genaue Lebenssituation an.

Wenn sie 18 wird kommt es auf ihre Situation an. Befindet sie sich noch in einer Ausbildung bleibt der Staus bis zum 21 Lebensjahr erhalten und beide Elternteile müssen entsprechend ihrem Einkommen Unterhalt zahlen und bleiben gesteigert unterhaltspflichtig.

Die Höhe lässt sich nur mit Daten genauer berechnen, mit 17 hat sich aber einen Mindestanspruch von 426€ (eventuell auch 670€). Mit 18 von 670€ wobei dann davon das Kindergeld abgezogen werden muss.

Gruss

Entschuldigung, aber dazu kann ich keine Aussage machen. Alles Gute.