Ich kenne eine Fall wo sich einer einem lesbischen Pärchen als
Samenspender zur Verfügung gestellt hat.
Selber schuld: Eigene Gene für allzu fortpflanzungswürdig gehalten!
Einmal ins
Reagenzglas gewixt. Per Vertrag alle Rechte und Pflichten beim
Lesbenpärchen.
Lachhafte Rechtsauffassung. Die Unterhaltsrechte hat später das Kind, die können nicht wirksam von der Mutter abbedungen werden.
Nach einem Jahr haben es sich die Lesben anders überlegt und
wollten Unterhalt.
Logo. Für Lesben sind alle Männer Schweine, die man bedenkenlos schlachten und ausnehmen kann.
Das Verfahren läuft noch, aber nach
aktueller Rechtsprechung ist der Papa (fast) chancenlos,
Na hoffentlich, damit sowas sich rumspricht.
ausser der BGH ändert hier seine Grundhaltung.
Wieso sollte er? Lesben haben ihre Lebensform freiwillig gewählt, und die Biologie sieht nicht vor, dass zwei Frauen miteinander eine Familie gründen können. Also war alles in bester Ordnung bisher.
Das Problem ist: Wie soll der „Papa“ beweisen, dass das mit
einem geklauten Kondom passiert ist?
Das kann er nicht. Sein Kondom entsorgt man deshalb verdammt nochmal selber und man spendet privat keinen Samen. Wer dafür zu naiv oder zu bequem oder zu dumm ist, bezahlt eben Alimente.
Hat das überhaupt einen
Einfluß, denn er ist ja trotzdem der biologische Vater?
Siehe Strauß-Kahn: Wollte sie oder wollte sie nicht? Hat er oder hat er nicht? Hier spricht der Anscheinsbeweis „Baby“ dafür, dass er hat. Der Gegenbeweis steht ihm offen, ist aber schwierig zu führen, insbesondere nach 9 Monaten. Deshalb…aber ich wiederhole mich.
Ich finde das schon interessante Fragen.
Ja, noch interessanter finde ich Leute, die sich auf so haarsträubende Geschichten einlassen und in ihrer Selbstverliebtheit im Ernst glauben, ungerupft davonzukommen.
smalbop