Unterhaltspflicht bei Vaterschaft wider Willen?

Hallo Wissende,

folgendes fiktives Szenario:

Der bekannte Filmstar F steigt in seinem Lieblingshotel ab. Er vergnügt sich am frühen Morgen, lässt ein benutztes Kondom zurück und verschwindet zum Dreh.

Zimmermädchen Z ist derzweil nicht faul, putzt das Zimmer, entdeckt das Kondom, und wird mit dessen Hilfe erfolgreich schwanger von F.

Ist F unterhaltspflichtig?

Schöne Grüße

Petra

Moin,

Ist F unterhaltspflichtig?

frag mal Boris Becker!

Gandalf

Ist F unterhaltspflichtig?

die frage kam doch vor kurzen schon einmal.

der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn er das kind auch wirklich will…

Hallo,

fehlt da der Ironie-Tag oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich kenne eine Fall wo sich einer einem lesbischen Pärchen als Samenspender zur Verfügung gestellt hat. Einmal ins Reagenzglas gewixt. Per Vertrag alle Rechte und Pflichten beim Lesbenpärchen.

Nach einem Jahr haben es sich die Lesben anders überlegt und wollten Unterhalt. Das Verfahren läuft noch, aber nach aktueller Rechtsprechung ist der Papa (fast) chancenlos, ausser der BGH ändert hier seine Grundhaltung.

Das Problem ist: Wie soll der „Papa“ beweisen, dass das mit einem geklauten Kondom passiert ist? Hat das überhaupt einen Einfluß, denn er ist ja trotzdem der biologische Vater?

Ich finde das schon interessante Fragen.

Viele Grüße

Lumpi

Moin,

der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

hast Du den passenden § dazu?
Würde mich nämlich schon interessieren, weil dann nämlich die gängige Rechtsprechung auf den Kopf gestellt wäre.
Was glaubst Du, wie viele Männer nach einer kurzen Affaire zahlen müssen? Ob sie nun wollen oder nicht.
Der Vertragpartner ist nämlich nicht die Frau sondern das Kind, und das wird ggf. vom Jugendamt vertreten.

Gandalf

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Hallo,

da das Kind der Anspruchsberechtigte ist, kommt F nicht um die Unterhaltspflicht herum.

Ich habe allerdings mal den Aufsatz eines Anwaltes/einer Anwältin gelesen, die eine - für mich logische Idee - hatte: Vater zahlt Unterhalt an Kind, verlangt aber von der Mutter (als Schadensersatz?) das Geld zurück.

Mir ist nicht bekannt, ob das schon mal „funktioniert“ hat, aber wie oben geschrieben, logisch wäre es aus meiner Sicht heraus. Problem dürfte vor allen Dingen sein, dass der Vater nachweisen müsste, dass er kein Samenspender sein wollte und dass er aus diesem Grund korrekt (mit unbeschädigtem) Kondom verhütet hat.

Im Fall vom Zimmermädchen, könnten hier die Chancen größer sein, da er sich ja nicht mit ihr vergnügt hat.

Tja, und zahlungsfähig - über den pfändungsfreien Betrag hinaus - müsste die Mutter ja auch noch sein, wenn er nicht nur einen Titel, sondern auch Mittel haben möchte.

Gruß
Ingrid

Ja, er muss Unterhalt zahlen.

Das Kind (vertreten durchs Jugendamt) hat immer ein Anrecht auf Unterhalt von seinem leiblichen Vater, egal wie es entstanden ist. Was die Mutter eventuell für Murks gemacht hat, hat mit dem Unterhalt und dem Vater-Kind Verhältniss erstmal nichts zu tuen…

Hallo!

der mann … ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

Und ein Unfallverursacher ist nur haftbar zu machen, wenn er den Unfall auch wirklich wollte…

Gruß
Wolfgang

Ich kenne eine Fall wo sich einer einem lesbischen Pärchen als
Samenspender zur Verfügung gestellt hat.

Selber schuld: Eigene Gene für allzu fortpflanzungswürdig gehalten!

Einmal ins
Reagenzglas gewixt. Per Vertrag alle Rechte und Pflichten beim
Lesbenpärchen.

Lachhafte Rechtsauffassung. Die Unterhaltsrechte hat später das Kind, die können nicht wirksam von der Mutter abbedungen werden.

Nach einem Jahr haben es sich die Lesben anders überlegt und
wollten Unterhalt.

Logo. Für Lesben sind alle Männer Schweine, die man bedenkenlos schlachten und ausnehmen kann.

Das Verfahren läuft noch, aber nach
aktueller Rechtsprechung ist der Papa (fast) chancenlos,

Na hoffentlich, damit sowas sich rumspricht.

ausser der BGH ändert hier seine Grundhaltung.

Wieso sollte er? Lesben haben ihre Lebensform freiwillig gewählt, und die Biologie sieht nicht vor, dass zwei Frauen miteinander eine Familie gründen können. Also war alles in bester Ordnung bisher.

Das Problem ist: Wie soll der „Papa“ beweisen, dass das mit
einem geklauten Kondom passiert ist?

Das kann er nicht. Sein Kondom entsorgt man deshalb verdammt nochmal selber und man spendet privat keinen Samen. Wer dafür zu naiv oder zu bequem oder zu dumm ist, bezahlt eben Alimente.

Hat das überhaupt einen
Einfluß, denn er ist ja trotzdem der biologische Vater?

Siehe Strauß-Kahn: Wollte sie oder wollte sie nicht? Hat er oder hat er nicht? Hier spricht der Anscheinsbeweis „Baby“ dafür, dass er hat. Der Gegenbeweis steht ihm offen, ist aber schwierig zu führen, insbesondere nach 9 Monaten. Deshalb…aber ich wiederhole mich.

Ich finde das schon interessante Fragen.

Ja, noch interessanter finde ich Leute, die sich auf so haarsträubende Geschichten einlassen und in ihrer Selbstverliebtheit im Ernst glauben, ungerupft davonzukommen.

smalbop

*

der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

Die Antwort ist so falsch, dass sie als abschreckendes Beispiel ein Sternchen verdient hat!

smalbop

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Hallo,

Ich kenne eine Fall wo sich einer einem lesbischen Pärchen als
Samenspender zur Verfügung gestellt hat. Einmal ins
Reagenzglas gewixt. Per Vertrag alle Rechte und Pflichten beim
Lesbenpärchen.

Also ein Fall von treudoof ohne Hirn… denn die Rechte die das Kind hat lassen sich nun mal nicht ausschliessen.
Ist ein bischen wie beim Testament… wenn der Profi nicht berät gibts hinerher Streit.

Nach einem Jahr haben es sich die Lesben anders überlegt und
wollten Unterhalt. Das Verfahren läuft noch, aber nach
aktueller Rechtsprechung ist der Papa (fast) chancenlos,
ausser der BGH ändert hier seine Grundhaltung.

Da müsste er aber gewaltig von seinem „das Wohl des Kindes“ im Vordergrund abrücken. Warum er das sollte erschliesst sich mir nicht.
Doofheit schützt nicht immer vor Verpflichtungen.

Das Problem ist: Wie soll der „Papa“ beweisen, dass das mit
einem geklauten Kondom passiert ist? Hat das überhaupt einen
Einfluß, denn er ist ja trotzdem der biologische Vater?

Es hat keinen.

Ich finde das schon interessante Fragen.

Ich nicht… und die erste Antwort hat schon alles gesagt oder zahlt Boris nicht für den „Samenraub“?

der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

Scheiße, dann hab ich 18 unnötiger Weise Jahre gezahlt.

Hallo,

Da müsste er aber gewaltig von seinem „das Wohl des Kindes“ im Vordergrund abrücken. Warum er das sollte erschliesst sich mir nicht.

Der Staat könnte z.B. eine „Adoption vor der Zeugung“ gesetzlich verankern. Denn bei der jetzigen Rechtslage muss man wirklich Enthusiast oder ein Voll-Idiot sein um z.B. eine Samenspende für ein Paar (egal ob Lesben oder Hetero) mit Kinderwunsch abzugeben.

In der Konsequenz wird sich über kurz oder lang kein Samenspender mehr in Deutschland finden (womit sich dann die Frage nach dem Wohl der nie gezeugten Kinder erübrigt).

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jemand der bei einem One-Night-Stand ein Kind macht dafür gerade zu stehen hat. Selber Schuld!

Bei „Samenraub“ wie im Post geschildert sehe ich z.B. das Selbstbestimmungs- und Eigentumsrecht des Vaters verletzt. Ok, das Kind kann nix dafür, aber die Mutter müsste man m.E. hier schon massiv in die Mangel nehmen können (z.B. kein Unterhalt für die Mutter), Regressanspruch des Vaters gegen die Mutter.

Viele Grüße

Lumpi

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der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

Klar.
und das macht man daran fest, dass er bis inklusive der 12 Woche sein Kind nicht abgetrieben hat und sich auf seine Wehen freut…

der mann (nicht die frau!) ist nur unterhaltspflichtig, wenn
er das kind auch wirklich will…

es überrascht mich wirklich, dass man mit so einem kommentar so viele antworten provoziert…

(natürlich war es ironisch gemeint)

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