Hallo 
Nehmen wir an, ein deutscher Kindsvater würde seit einigen Jahren beruflich bedingt in Frankreich leben und würde den durchs deutsche Jugenamt festgesetzten Kindesunterhalt zahlen. Nun würde der Kindesvater aber die franzsösische Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Würde er dadurch von der Unterhaltspflicht seinem 12-jährigen Kind gegenüber befreit?
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