Unterhaltspflicht beim wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrecht

hallo,
hatte gestern Gerichtstermin.Der Vater meiner 6 jährigen Tochtermöchte das Aufenthaltsbestmmungsrecht.Um meiner kleinen den Druck und Streß von psychologischen Tests zu ersparen,hab ich mich auf ein schwebenen Verfahren mit erweitertem Umgangsrecht mit dem Gericht und dem Vater geeinigt.Ich darf meine Tochter jetzt einmal die Woche nd alle 14 Tage von Fr.-so. sehen.Wie verhält es sich jetzt mit dem Unterhalt?Muß ich mich darum kümmern?
Vielen Dank im Voraus :smile:
Eine Mama die ihre Tochter vermisst

ich glaube da hast du was schlimmes angerichtet. Hast du keinen Anwalt? Gehe sofort los und sage das dem Anwalt, oder zeig das was du mir geschrieben hast. So wie du deine Kleine jetzt vermisst, so wird auch sie dich vermissen. Ich denke das übersteigt den Test bei weitem an Härte. Mit 6 Jahren wird sie ohnehin nicht nach voll ziehen können was du wegen ihr gemacht hat und fühlt sich einfach nur verraten und verlassen.
Zu deiner Frage, ja klar musst du nun für sie aufkommen.
Gruss Agnes

Auf jeden Fall einen Anwalt fragen, dauert für einen Spezialisten nur ein paar Minuten.

Grundsätzlich gilt, zahlen muss der bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt.

Wohnt deine Tochter nun bei ihrem Vater und ist auch dort gemeldet, bist du zum Unterhalt verpflichtet.

Gruß

kann ich dir leider nicht helfen sorry…lieben

im grossen und ganzen gebe ich dir recht.Nur das ist alles sehr komplex und die jetzige situation ist für meine Kleine das Beste.Ich möchte ihr ein Tauziehen ersparen und meine Süsse ist derartig von aussen beeinflusst worden,das kannst du Die nicht vorstellen.Jugendamt,Gerichttsbeistand sind auf meiner Seite und wir sind überzeugt davon das mein Mädchen wiederzu mir möchte,verbringen wir nur endlich wieder unbeschwert unsere Freizeit miteinander.Ich habe eine Anwältin,eine sehr gute.
lg

Wenn die Umgangsregelung/Aufenthaltbestimmung nicht Deinen Vorstellungen entspricht würde ich unbedingt zum Rechtsanwalt gehen, wenn noch nicht geschehen. Da man von Dir Geld will, werden die sich schon melden.

Wenn die Kleine beim Papa wohnt bist du Unterhaltszahlend. Ihr könnt die Tage, die sie bei dir ist, im Guten verrechnen oder dein Einkommen liegt unter der Unterhaltsgrenze.
Andi

ich kann nicht drüber urteilen was das Beste ist für deine Tochter. Das Kinder grade in dem Alter sehr schnell sich beeinflussen lassen kann ich nur bestätigen. Das kenne ich von meinem Jüngsten auch und auch die Tochter meines jetzigen Mannes wurde so beeinflußt. Ist aber bestimmt genau so eine lange Geschichte wie bei dir. Kann sie dir gerne erzählen und du mir auch deine, aber ich habe für die Öffentlichkeit abgeschaltet. Ich gebe dir mal meine Mail-Addy. Du kannst gerne schreiben was da passiert ist, denn wie du dich fühlst kann ich gut nach empfinden. Wenn du möchtest melde dich über meine Privat- Addy. Würde mich freuen von dir zu hören. Schreibe deine Geschichte auf, ich kann dir dann auch von meinen Erfahrungen berichten.
Liebe Grüsse
Agnes [email protected]

Hallo sandihamburg,

ja, da deine Tochter nicht mehr in deinem sondern bei ihrem Vater wohnt, bis du Unterhaltspflichtig.

Wie hoch, das richtet sich nach deinem Gehalt.

mfg
Angela06

Hallo,

ohja ich kann die Emotionen sehr gut nachvollziehen und glauben Sie mir es ist nicht einfach, vorallem in diesem Alter wo Kinder es noch nicht verstehen.

Sie werden jetzt in erster Linie vom Kindsvater zwecks Unterhalt heran gezogen und müssen offen legen inwieweit Ihr Einkommen aussieht bzw. wie der Unterhalt für Ihre Tochter ausfällt.

Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft,

Y.Dosse

Hallo,ich denke mal das ihr vor Gericht wart ,um das Sorgerecht zu klären,das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem und das auch automatisch,bei dem das Kind überwiegend lebt.Da deine Tochter beim Vater lebt bist du Unterhaltspflichtig,das wird aber eigendlich direkt vor Gericht geklärt.Ansonsten macht das deine Anwältin oder das Jugendamt.

hallo,

warum ist denn bloss deine tochter nicht bei dir???
und warum meint der vater das aufenthaltbestimmungsrecht über das gericht klären zu müssen??
zielt deine frage jetzt darauf ab, ob du unterhalt für deine tochter zahlen musst?
ich kenne eure sittuation nicht, aber wenn sich der vater um das kind kümmert und demzufolge vielleicht auch nicht oder nur eingeschränkt arbeitet und du evtl vollzeit tätig bist…
dann wird er sich melden und unterhalt von dir fordern, oder besser du richtest dich nach der düsseldorfer tabelle…
wie gesagt, gesetz dem fall das meine vermutung bezüglich eurer derzeitigen situation treffend ist…
ich wünsch dir alles gute und wenn du es willst, dann kämpf für dein kind!!!

Hallo ! Soviel ich weiß muß der den Unterhalt berrechnen lassen, wo das Kind wohnt.So war es bei mir.Erst wenn er Klage einreicht ,ab da mußt du zahlen.

hallo,

toll,das du so denkst
ich nehme an,das der anwalt deines ex sich an dich wendet wegen unterhalt

lisa

Hallo
also wohnt die kleine bei Ihrem Vater!!!
Ist ja heut zu Tage hin und wieder hörbar.
Hat bestimmt Seine Gründe das das so ist !!
Der Unterhalt wird immer dem bezahlt bei dem das Kind gemeldet ist !!! Da würd ich mich ans Jugendamt wenden die machen eine Unterhaltsberechnung für Dich!!!
Viel Glück und Kraft hab selber drei Kinder!!
LG Sandy

hallo,

so wie ich es verstehe, ist der lebensmittelpunkt des kindes nun beim vater… es lebt also nicht mehr in deinem haushalt… dann musst Du unterhlat bezahlen.