Hallo,
eine knifflige Frage:
Kinder sind gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Wenn dieser Elternteil verstirbt, wer trägt dann die Bestattungskosten bei mehreren Kindern, wenn diese das Erbe ausschlagen. Können sie sich auf diese Weise vor den Kosten drücken, wo sie doch unterhaltspflichtig waren? Wenn nun 1 Person das Erbe (unwissend) nicht ausgeschlagen hat, muß diese dann alleine die Kosten tragen? Eine Unterhaltspflicht, also Versorgungspflicht kann doch eigentlich nicht mit dem Tode enden, sondern müsste doch die Bestattungskosten mit einbeziehen.
Schon jetzt Danke für die Denkarbeit!
das lese ich so das erste Mal! Bislang hatte ich nichts spezielles bei Erbausschlagung dazu gefunden. Man bezieht sich hier aber ganz allgemein auf eine Vorschrift im BGB. Welche soll das sein?
Aber danke für deinen guten Tipp.
Man bezieht sich
hier aber ganz allgemein auf eine Vorschrift im BGB. Welche
soll das sein?
In dem Artikel sind doch alle §§ genannt!? Oder auf welche Stelle beziehst du dich?
Noch ein Hinweis: da es das zitierte BSHG inzwischen nicht mehr gibt, gilt hier jetzt § 74 SGB XII.
In dem Artikel sind doch alle §§ genannt!? Oder auf welche
Stelle beziehst du dich?
Noch ein Hinweis: da es das zitierte BSHG inzwischen nicht
mehr gibt, gilt hier jetzt § 74 SGB XII.
In dem Artikel des SWR Ratgeber Recht wird kein einziger § genannt.
Der von dir genannte § 74 SGB XII bezieht sich wohl eher auf die Bestattungspflicht bei Personen, die keinerlei Vermögen haben und keine Angehörigen.
Hier konnte ich nichts finden, was die Frage „Beerdigungskosten bei Erbausschlagung“ klärt.
Offenbar ist es so, daß die Kosten derjenige zahlen muß, der das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Die Frage war, ob dennoch alle zahlen müssen, wenn sie vorher der verstorbenen Person gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das wäre nach meinem Rechtsempfinden eigentlich korrekt.