hi
bis wann sind die eltern ihrem kind unterhaltspflichtig? ich habe gelesen, dass sie bis zur vollendung eines abschlusses oder einer ausbildung dem kind gegenüber unterhalt pflichitg sind! stimmt das? kann man das geld dafür irgendwie mit nem anwalt „einklagen“? welche gesetze und paragraphen gibt es da?!?
wann „setzt“ die Düsseldorfer Tabelle oder wie das heisst ein bzw wann fällt sie aus?!?
danke für antworten!
Recherchieren hilft…
Bspw. findest Du hier einen sehr guten Artikel zum Thema: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wa…
danke für die schnelle antwort, aber ich habe auch recherchiert! wollte nur mal sicher gehen, ob ich das glauben kann was ich da fand.
an wen kann man sich denn bezüglich dieses thema wenden? an einen rechtsanwwalt??? an wen kann man sich denn da noch wenden, wenn eltern uneinsichtig sind und einem der anwalt nicht weiterhilft?!? einen neuen aufsuchen??? der kostet aber wieder… oder sollte ich mich an die DAS oder ARAG wenden?!?
und was kann man machen, wenn einem die eltern das kindergeld vor der nase wegnehmen, obwohl es das kind beziehen müsste?? wisst ihr dazu näheres? anwalt hilft da nicht… korrupt…
und was kann man machen, wenn einem die eltern das kindergeld
vor der nase wegnehmen, obwohl es das kind beziehen müsste??
Warum müsste denn das Kindergeld vom Kind bezogen werden?
wisst ihr dazu näheres? anwalt hilft da nicht… korrupt…
Na klar! Jeder, der nicht Deiner Meinung ist, muss an einer Verschwörung beteiligt sein!
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wisst ihr dazu näheres? anwalt hilft da nicht… korrupt…
Und einen anderen gibt es nicht ?
hi
bis wann sind die eltern ihrem kind unterhaltspflichtig? ich
habe gelesen, dass sie bis zur vollendung eines abschlusses
oder einer ausbildung dem kind gegenüber unterhalt pflichitg
sind! stimmt das?
Das stimmt.
Wobei dieser Unterhalt als Naturalunterhalt gezahlt werden kann
d.h. Wohnung, Essen, Kleidung.
Kindergeld ist übrigens nicht für die Kinder sondern zum Unterhalt der Kinder d.h.: Wohnung, Essen, Kleidung.
Du kannst dir bestimmt selbst ausrechnen dass dafür 184 € bei weitem nicht ausreichen.
Sollte das volljährige Kind nicht mehr zuhause wohnen können/dürfen dann steht ihm ein Gesamtunterhalt von 670 € zu einschl. Kindergeld.
d.h. das Kindergeld und etwaige eigene Einkünfte sind abzuziehen.
Außerdem muß auch die Möglichkeit des Bafög voll ausgeschöpft werden und dieses Bafög wird ebenfalls auf den Anspruch angerechnet.
Das heißt im Klartext:
ein volljähriges Kind muß sich dann von insgesamt 670 € komplett selbst versorgen.
Vielleicht interessant:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…
Betrifft nicht nur Studenten.
Ich habe mir mal ausgerechnet, dass ich bestimmt billiger komme wenn ich das Kind mit 18 rauswerfe und der Vater ja ebenfalls anteilig Unterhalt zahlen muß.
Ich sollte zwar nett zu meinem Kind sein weil das vielleicht mal mein Altersheim aussucht, aber solange es nicht auf eigenen Füßen stehen kann sollte es auch nett zu mir sein… 
Krümelchen
ich versuche ständig über die DAS oder ARAG Rechtsschutzversicherung was zum laufen zu bringen, aber die sagen mir, dass die erst dinge, die ab beginn der rechtschutzversicherung stattfinden und passieren, behandelt und angeklagt werden können, nicht aber dinge, die in der vergangenheit stattfanden, was bei mir ja der fall ist. dumm oder???
ich komm mir echt von allen verlassen und veräppelt vor…
nicht unbedingt mein lieber! aber es ist bei mir OFFENSICHTLICH!
und was kann man machen, wenn einem die eltern das kindergeld
vor der nase wegnehmen, obwohl es das kind beziehen müsste??
wisst ihr dazu näheres? anwalt hilft da nicht… korrupt…
Hi, wohnt das Kind denn noch im elterlichen Haushalt oder nicht? Die Beatwortung dieser Frage führt letztendlich dazu ob das Kind das Kindergeld für sich beanspruchen kann oder nicht.
MfG ramses90
dass die erst dinge, die ab beginn der
rechtschutzversicherung stattfinden und passieren, behandelt
und angeklagt werden können, nicht aber dinge, die in der
vergangenheit stattfanden, was bei mir ja der fall ist. dumm
oder???
Ist ja wohl logisch. Ansonsten würde jeder erst eine Versicherung abschließen wenn er sie in Anspruch nehmen muß.
Krümelchen
Du bist noch ziemlich jung oder?
nicht unbedingt mein lieber! aber es ist bei mir
OFFENSICHTLICH!
Offentsichtlich weil der Anwalt die Dinge anders sieht als du?
Weil er sie vielleicht richtig sieht und du nur einfach Geld von deinen Eltern willst obwohl du für dich selbst sorgen könntest?
Wenn du volljährig bist, dir Barunterhalt von deinen Eltern zustehen würde und du kein Geld hast, dann kannst du Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.
Sofern die Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird diese dann auch bewilligt.
Krümelchen