Unterhaltspflicht Ehemann / biolog. Vater

Hallo,

angenommen eine verheiratete Frau wird schwanger und bringt das Kind zur Welt. Laut Rechtssprechung ist der Vater des Kindes der Ehemann ("…kommt ein Kind in einer Ehe zur Welt, so ist der Ehemann der Vater").

Mal angenommen, diese Frau trennt sich von ihrem Ehemann. Dieser weigert sich Unterhalt zu zahlen. Kann der biologische Vater dafür zur Zahlung aufgefordert werden oder muss der Ehemann (und somit der Vater) dafür - wenn nötig - per Gericht rangezogen werden?

Die Frage die sich anschließt: angenommen weiter, der Ehemann reicht eine Vaterschaftsklage ein, weil er zweifelt, dass er der tatsächliche Vater ist. Und das 12 Wochen vor Ablauf der 2-Jahres-Regelung. Und nehmen wir weiter an, dass dieser Mann bereits in der 3. Schwangerschaftswoche davon wusste, weil er seit Jahren zeugungsunfähig ist. Kann der biologische Vater dennoch belangt werden? Und würde nicht erstmal die Rechten und Pflichten des rechtlichen Vaters vorrang haben? Schließlich wären die beiden ja trotz Trennung immer noch verheiratet…

Gruss GDA

Hallo,

angenommen eine verheiratete Frau wird schwanger und bringt das Kind zur Welt. Laut Rechtssprechung ist der Vater des Kindes der Ehemann ("…kommt ein Kind in einer Ehe zur Welt, so ist der Ehemann der Vater").

Nee, ganz so ist das nicht unbedingt, wie Du ja im weiteren Verlauf richtig erzählst.

Mal angenommen, diese Frau trennt sich von ihrem Ehemann. Dieser weigert sich Unterhalt zu zahlen. Kann der biologische Vater dafür zur Zahlung aufgefordert werden oder muss der Ehemann (und somit der Vater) dafür - wenn nötig - per Gericht rangezogen werden?

Gute Frage in einem anders gelagerten Fall gab es doch vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil eines europäischen Gerichts. Da ging es auch um die Frage der Rechte des biologischen Vaters

Die Frage die sich anschließt: angenommen weiter, der Ehemann reicht eine Vaterschaftsklage ein, weil er zweifelt, dass er der tatsächliche Vater ist. Und das 12 Wochen vor Ablauf der 2-Jahres-Regelung. Und nehmen wir weiter an, dass dieser Mann bereits in der 3. Schwangerschaftswoche davon wusste, weil er seit Jahren zeugungsunfähig ist. Kann der biologische Vater dennoch belangt werden? Und würde nicht erstmal die Rechten und Pflichten des rechtlichen Vaters vorrang haben?
Schließlich wären die beiden ja trotz Trennung immer noch verheiratet…

Ja, erstmal wäre das so. Damit schützt der Staat erstmal die Interessen des Kindes, wozu auch die finanziellen gehören. Da kann man sich angesichts neuerer Urteile (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,786451,…in) ähnlich gelagerten Fälle zwar sicher spannende und vor allem langwierige Prozesse vorstellen. Aber erstmal wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Ehemann dran sein. Denn nur weil man es anfechtet, ist man ja diese gesetzliche Fiktion nicht sofort los und das Kind steht im Regen.

Grüße

Ein Erbe erbt beim Akzeptieren des Erbes alles, sowohl Vermögen als auch Schulden. Sofern die Verjährung nicht eingetreten ist müsste ein Erbe also eventuelle Schulden begleichen.