Unterhaltspflicht einer Eizellenspenderin

Hallo,

animiert durch den Thread weiter unten (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…):

Ist eigentlich die Spenderin einer Eizelle gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bzw. ist das Kind erbberechtigt?

Bei einer Samenspende ist der Samenspender dran. Aber bei einer Eizellenspende?

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

zuerst zum Unterhalt:

§ 1601 BGB regelt erst einmal, wer unterhaltsverpflichtet ist:
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“

Wer Verwandte in gerader Linie sind, bestimmt § 1589 BGB:
„Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. …“

Das Kind müsste also von der Eizellenspenderin abstammen, um unterhaltsberechtigt zu sein.
Die Abstammung ist in den §§ 1591 ff BGB geregelt.
Während es verschieden Möglichkeiten gibt, zu einer rechtlichen Vaterschaft zu gelangen (Kind wird in einer Ehe geboren, Kind wird als solches anerkannt, Vaterschaft wird gerichtlich festgestellt),
sieht es bei Frauen anders aus:
Dort bestimmt § 1591 BGB:
„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Sprich: eine Eizellenspenderin gilt niemals als Mutter eines Kindes; rechtlich ist sie nicht einmal mit diesem verwandt und kann daher auch nicht auf Unterhalt in Anspruch genommen werden.

Nun zum Erbe:
§ 2303 BGB bestimmt, wer pflichtteilsberechtigt ist: das sind die Abkömmlinge des Erblassers.
Abkömmling ist, wer von einer Person abstammt.
Wie oben schon gesagt, stammt ein Kind rechtlich gesehen nur von der Frau ab, die es geboren hat, nicht auch von der Eizellenspenderin.
Somit hat das Kind auch keinen Erbschaftsanspruch.

Liebe Grüße

Hallo Mäuse-Mama,

auch wenn ich bedauerlicherweise feststellen muss, dass es schön langsam wir Männer sind die diskriminiert werden: Danke für Deine Ausführungen, da gibt’s wohl nicht viel zu deuten.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

…diskriminiert…
… da gibt’s wohl nicht viel zu deuten.

Mit genug Ausdauer könnte man aber natürlich prüfen lassen, ob das Gesetz diskriminierend im Sinne der entsprechenden Gesetze ist. Die Spenderin könnte ja auch auf die Idee kommen ein Umgangsrecht o.Ä. haben zu wollen und da ist bei biologischen Vätern die Rechtsprechung ja inzwischen recht eindeutig.
Ob die Regelung in diesem Fall so noch zeitgemäß ist, wäre wohl im Rahmen einer gesellschaftlichen Diskussion zu klären.

Cu Rene

Hallo Mäuse-Mama,

auch wenn ich bedauerlicherweise feststellen muss, dass es
schön langsam wir Männer sind die diskriminiert werden: Danke
für Deine Ausführungen, da gibt’s wohl nicht viel zu deuten.

Hi,

warum diskriminiert? In Deutschland ist die Eizellenspende verboten. Demnach kann Mutter nur diejenige sein, die ein Kind geboren hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eizellspende

Gruß
Tina

1 Like

Hi,

in Deutschland ist die Eizellenspende noch verboten. Demnach bringt es nichts, das BGB heranzuziehen.

Vielmehr müsste man die Gesetze der Länder ansehen, in denen die Eizellenspende erlaubt ist.

Gruß
Tina

Hi,

Hai!

in Deutschland ist die Eizellenspende noch verboten. Demnach
bringt es nichts, das BGB heranzuziehen.

Wieso? Nur weil etwas verboten ist, ist es doch nicht unmöglich.
Man verliert doch nicht alle seine Rechte nur weil man etwas
unrechtmäßges getan hat.

Vielmehr müsste man die Gesetze der Länder ansehen, in denen
die Eizellenspende erlaubt ist.

Was würde denn geschehen wenn zwei deutsche Frauen ins Ausland gehen
dort eine Eizellspende machen lassen und dann nach Deutschland
zurückkommen?
Wäre das jeweilige fremde Land dann für eventuelle Erbschaftsfragen
zuständig? Kann ich mir nicht vorstellen?

Der Plem

Hi,

in Deutschland ist die Eizellenspende noch verboten. Demnach
bringt es nichts, das BGB heranzuziehen.

Wieso? Nur weil etwas verboten ist, ist es doch nicht
unmöglich.

weil der Gesetzgeber das nicht vorsieht, so einfach ist das. Ein Gesetz, daß eine Eizellenspende berücksichtigt würde dem Verbot ja wiedersprechen.

Man verliert doch nicht alle seine Rechte nur weil man etwas
unrechtmäßges getan hat.

Nicht? Und wie sieht es bei Diebstahl aus? Geht die gestohlene Sache in das Eigentum des Diebes über oder bleibt es nach wie vor im Eigentum des Bestohlenen?

Vielmehr müsste man die Gesetze der Länder ansehen, in denen
die Eizellenspende erlaubt ist.

Was würde denn geschehen wenn zwei deutsche Frauen ins Ausland
gehen
dort eine Eizellspende machen lassen und dann nach Deutschland
zurückkommen?

Nochmal, das Deutsche Recht verbietet eine Eizellenspende, deshalb sieht das Deutsche Recht auch nicht vor, was in dem Fall einer Eizellenspende zu regeln wäre.

Wäre das jeweilige fremde Land dann für eventuelle
Erbschaftsfragen
zuständig? Kann ich mir nicht vorstellen?

Nein, ist es nicht. Im deutschen Recht ist Mutter die, die das Kind geboren hat. So wie ein eheliches Kind zunächst das Kind des Ehemannes ist, egal von wem es gezeugt wurde.

Da das deutsche Recht de Fall, daß eine Frau die Eizelle einer anderen Fall bekommt nicht vorsieht, kann es dazu auch nichts regeln.

Um zu Wissen ob es da eine Diskriminierung von Männern und Frauen gibt, müsste man sich die Gesetze der Länder ansehen, in denen die Eizellenspende erlaubt ist und dort vergleichen ob es einen Unterschied zwischen Vätern und Müttern gibt.

Gruß
Tina

Hallo,

das ist ein Zirkelschluss mit humpelnden Vergleichen. Es geht hier um Rechte des Kindes, nicht des Diebes. Das Gesetz definiert den Vater als Samenzellenspender, die Mutter aber als Gebärende, egal ob als Leihmutter oder nach Eizellenspende. Die Herkunft der Eizelle ist also völlig irrelevant und daher das BGB maßgeblich. Welches Gesetz sollte auch sonst maßgeblich sein???

VG
EK

1 Like

Hi,

Das Gesetz
definiert den Vater als Samenzellenspender,

das ist richtig, denn eine Samenzellenspende ist auch nach deutschem Recht erlaubt.

die Mutter aber
als Gebärende, egal ob als Leihmutter oder nach
Eizellenspende.

Sowohl das Eine als auch das Andere ist in Deutschland nicht erlaubt. Somit kennt das Deutsche Recht weder eine Leihmutterschaft noch eine Schwangerschaft durch Eizellenspende. Demzufolge gibt es kein Gesetz, daß auf diese Situationen zielt.

Die Herkunft der Eizelle ist also völlig
irrelevant und daher das BGB maßgeblich. Welches Gesetz sollte
auch sonst maßgeblich sein???

Es ging um die Benachteiligung von Männern. Meines Erachtens kann man einen Vergleich nur in dem Land ziehen, das die Leihmutterschaft / Eizellenspende erlaubt.

Im deutschen Recht ist diejenige, die das Kind geboren hat, die leibliche Mutter, da das deutsche Recht eben weder eine Leihmutterschaft noch eine Eizellenspende vorsieht und somit auch keine Unterscheidung vornimmt, anders als bei einem Samenspender.

Bisher gab es meines Wissens auch keinen Fall, in dem ein Kind gegen die Eizellenspenderin bzw. Leihmutter auf Unterhalt oder Erbe hier in D geklagt hat.

Gruß
Tina

Hallo,

ja, ich verstehe, dass du es nicht verstehen willst.

Nochmal zum Mitschreiben:

Das Kind macht Unterhaltsansprüche geltend. Verpflichteter ist nach dem Gesetz die „Mutter“. Das Gesetz definiert die Mutter als diejenige, die das Kind „geboren“ hat.

Es ist EGAL, ob die das Kind austragende Frau eine verbotene Eizellenspende benutzt hat. Sie wäre trotzdem immer die Mutter und nie die Spenderin der Zelle, egal ob die Spende verboten ist oder nicht. Der Fall ist also gesetzlich geregelt.

VG
EK

2 Like

Hallo,

Bisher gab es meines Wissens auch keinen Fall, in dem ein Kind
gegen die Eizellenspenderin bzw. Leihmutter auf Unterhalt oder
Erbe hier in D geklagt hat.

Vor deutschen Gerichten wäre die Rechtslage ja klar, schreibst du ja selbst.
Aber deutsches Recht muß ja nicht mit in Deutschland geltendem Völkerrecht etc. konform sein.
Wie die Lage in Ländern aussieht, in denen die Eizellspende erlaubt ist, würde mich aber auch interessieren. Vielleicht hat ja da schon mal jemand geklagt (wie auch immer die Regelung ist) und ist über die nationalen Gerichte hinausgekommen.

Cu Rene

Hi,

ja, ich verstehe, dass du es nicht verstehen willst.

wieso möchte ich es nicht verstehen? Das eine ist legal und steht im Gesetz, das andere ist nicht legal und deshalb gibt es hierfür auch keine Regelung.

Nochmal zum Mitschreiben:

Das Kind macht Unterhaltsansprüche geltend. Verpflichteter ist
nach dem Gesetz die „Mutter“. Das Gesetz definiert die Mutter
als diejenige, die das Kind „geboren“ hat.

Es ist EGAL, ob die das Kind austragende Frau eine verbotene
Eizellenspende benutzt hat. Sie wäre trotzdem immer die Mutter
und nie die Spenderin der Zelle, egal ob die Spende verboten
ist oder nicht. Der Fall ist also gesetzlich geregelt.

Natürlich ist sie die Mutter, gerade weil unser Recht ja keine Leihmutterschaft bzw. Eizellenspende vorsieht.

Trotzdem bin ich der Meinung das der Fall Leihmutterschaft / Eizellenspende und ihre Auswirkungen auf Unterhalt / Auskunft über Abstimmung / Eizellenspendenschaft gerade nicht gesetzlich geregelt ist, eben weil unser Recht das nicht vorsieht.

Würde ein Kind jetzt auf den Nachweis der Abstammung klagen, was würde passieren? Und was würde passieren, wenn es vor dem europ. Gerichtshof klagt? Würde das dann auf das deutsche Recht verweisen, das die Gebärende als Mutter sieht?

Das würde mich jetzt wirklich interessieren, weil vorstellen kann ich mir das so nicht.

Gruß
Tina

Hallo,

es kann nicht sein, was nicht sein darf? Du verwechselst hier ein paar Dinge:

  1. Die Regelung im BGB über die Mutterschaft ist vom 01.01.1900 und seitdem unverändert. Musste auch durch das Verbot der Eizellenspende nicht verändert werden.

  2. Das Verbot der Eizellenspende ist Strafrecht = öffentliches Recht und gilt daher nicht für Spenden von Ausländerinnen im Ausland.

  3. Zivilrecht ist etwas anderes als Strafrecht. Z.B. kann man an geklautem Geld gutgläubig Eigentum erwerben. Natürlich kann das Zivilrecht eine Regelung für illegale Sachverhalte finden, das ist in der Regel der Fall. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, das sei nicht geregelt oder müsse nicht geregelt werden, weil es ja illegal sei.

Und selbst wenn man es in Deutschland täte: Weder die Spenderin noch die Empfängerin machen sich strafbar.


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,

2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,



6. einer Frau einen Embryo vor Abschluss seiner Einnistung in der Gebärmutter entnimmt, um diesen auf eine andere Frau zu übertragen oder ihn für einen nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck zu verwenden, oder

7. es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.

(3) Nicht bestraft werden

1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6 die Frau, von der die Eizelle oder der Embryo stammt, sowie die Frau, auf die die Eizelle übertragen wird oder der Embryo übertragen werden soll.

Fazit: Es gilt das Territorialprinzip. Und da formulierten schon die Römischrechtler: Mater semper certa est. Daran hat sich seitdem nicht geändert.

Die Frage war, ob es Ansprüche auf Unterhalt und Erbe gibt, die Antwort ist nein. Da diesbezüglich auch keine europäische Grundrechtscharta oder entgegenstehendes primäres Gemeinschaftsrecht existieren, ist das rechtlich klar.

Auskunftsansprüche auf Informationen über die genetische Mutter als Ausfluss der Menschenwürde sind eine andere Baustelle. Danach war aber nicht gefragt.

VG
EK

2 Like

Hi,

es kann nicht sein, was nicht sein darf? Du verwechselst hier
ein paar Dinge:

  1. Die Regelung im BGB über die Mutterschaft ist vom
    01.01.1900 und seitdem unverändert. Musste auch durch das
    Verbot der Eizellenspende nicht verändert werden.

das Verbot der Eizellenspende an sich verstößt ja gegen EU-Recht. Dies wurde bereits 2010 für Österreich festgestellt, ist aber wohl 1:1 auch auf Deutschland übertragbar:

http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/rec…

Und selbst wenn man es in Deutschland täte: Weder die
Spenderin noch die Empfängerin machen sich strafbar.

Darum ging es doch gar nicht, es ging darum, das man als Samenspender der Vater samt Verpflichtung sein kann, aber als Eizellenspenderin nicht.


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer

1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,

2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck
künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau
herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,



6. einer Frau einen Embryo vor Abschluss seiner Einnistung in
der Gebärmutter entnimmt, um diesen auf eine andere Frau zu
übertragen oder ihn für einen nicht seiner Erhaltung dienenden
Zweck zu verwenden, oder

7. es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind
nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen
(Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder
auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.

(3) Nicht bestraft werden

1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6 die Frau, von
der die Eizelle oder der Embryo stammt, sowie die Frau, auf
die die Eizelle übertragen wird oder der Embryo übertragen
werden soll.

Fazit: Es gilt das Territorialprinzip. Und da formulierten
schon die Römischrechtler: Mater semper certa est. Daran hat
sich seitdem nicht geändert.

Auch das war hier nicht die Frage, das was Du schreibst ist mir durchaus bekannt, da ich selbst schon in einer Kinderwunschbehandlung war, allerdings hier in Deutschland und von meinem Arzt auch auf die Behandlung mit Eizellenspende im Ausland aufgeklärt wurde.

Auskunftsansprüche auf Informationen über die genetische
Mutter als Ausfluss der Menschenwürde sind eine andere
Baustelle. Danach war aber nicht gefragt.

Wenn nur das möglich wäre und keinerlei sonstige Rechte bzw. Pflichten, die ein Samenspender hat, dann wäre es in der Tat eine Diskriminierung von Männern.

Ich würde aber abwarten, bis der erste Mann auf die Idee kommt dagegen zu prozessieren und was dann am Ende herauskommt.

Einige Urteile deutscher Gerichte, die unverheirateten Vätern das Leben schwer machten, sind ja bereits nach EU-Recht kassiert worden.

Gruß
Tina