Hi,
es kann nicht sein, was nicht sein darf? Du verwechselst hier
ein paar Dinge:
- Die Regelung im BGB über die Mutterschaft ist vom
01.01.1900 und seitdem unverändert. Musste auch durch das
Verbot der Eizellenspende nicht verändert werden.
das Verbot der Eizellenspende an sich verstößt ja gegen EU-Recht. Dies wurde bereits 2010 für Österreich festgestellt, ist aber wohl 1:1 auch auf Deutschland übertragbar:
http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/rec…
Und selbst wenn man es in Deutschland täte: Weder die
Spenderin noch die Empfängerin machen sich strafbar.
Darum ging es doch gar nicht, es ging darum, das man als Samenspender der Vater samt Verpflichtung sein kann, aber als Eizellenspenderin nicht.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck
künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau
herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,
…
6. einer Frau einen Embryo vor Abschluss seiner Einnistung in
der Gebärmutter entnimmt, um diesen auf eine andere Frau zu
übertragen oder ihn für einen nicht seiner Erhaltung dienenden
Zweck zu verwenden, oder
7. es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind
nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen
(Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder
auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.
(3) Nicht bestraft werden
1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6 die Frau, von
der die Eizelle oder der Embryo stammt, sowie die Frau, auf
die die Eizelle übertragen wird oder der Embryo übertragen
werden soll.
Fazit: Es gilt das Territorialprinzip. Und da formulierten
schon die Römischrechtler: Mater semper certa est. Daran hat
sich seitdem nicht geändert.
Auch das war hier nicht die Frage, das was Du schreibst ist mir durchaus bekannt, da ich selbst schon in einer Kinderwunschbehandlung war, allerdings hier in Deutschland und von meinem Arzt auch auf die Behandlung mit Eizellenspende im Ausland aufgeklärt wurde.
Auskunftsansprüche auf Informationen über die genetische
Mutter als Ausfluss der Menschenwürde sind eine andere
Baustelle. Danach war aber nicht gefragt.
Wenn nur das möglich wäre und keinerlei sonstige Rechte bzw. Pflichten, die ein Samenspender hat, dann wäre es in der Tat eine Diskriminierung von Männern.
Ich würde aber abwarten, bis der erste Mann auf die Idee kommt dagegen zu prozessieren und was dann am Ende herauskommt.
Einige Urteile deutscher Gerichte, die unverheirateten Vätern das Leben schwer machten, sind ja bereits nach EU-Recht kassiert worden.
Gruß
Tina