Unterhaltspflicht einer Tochter für ihren Vater

Ihr Lieben,

wir diskutieren hier gerade einen Fall:

Gehen wir von einer 26jährigen beruftstätigen Tochter aus. Ihr Vater (52) kündige ihr an, Unterhalt von ihr fordern zu wollen. Dieser sei seit 20 Jahren in zweiter Ehe mit einer vollzeitbeschäftigten Anwältin verheiratet. Um das gemeinsame  Kind der beiden versorgen zu können, hätte der Mann seit Jahren in Teilzeit gearbeitet und sein Arbeitgeber sei auch nur zur Teilzeittätigkeit bereit. Der Vater sei aber grundsätzlich voll arbeitsfähig.

Wieviel Sorgen müsste sich die volljährige Tochter machen, dass ihr Vater tatsächlich von ihr Unterhalt erhalten könnte.

Wäre ein Desinteresse des Vaters am Leben der Tochter in den letzten 20 Jahren relevant?

Herzlichen Dank für Eure Meinungen

Liebe Grüße

Uschi

Hallo

Dieser sei seit 20 Jahren in zweiter Ehe mit einer vollzeitbeschäftigten Anwältin verheiratet.

Der Vater sei aber grundsätzlich voll arbeitsfähig.

Wäre ein Desinteresse des Vaters am Leben der Tochter in den letzten 20 Jahren relevant?

Nein, das wäre nicht relevant, aber Bedürftigkeit wäre relevant. - Wie kann der Ehemann einer vollzeitbeschäftigten Anwältin so bedürftig werden, dass er Unterhalt von seiner Tochter benötigt?

Und wenn er nun wirklich gar kein Geld mehr hätte, dann könnte er immer noch Alg II beantragen. Da werden Eltern nicht für ihre Kinder herangezogen, das weiß ich genau. Ich nehme an, dass es umgekehrt auch nicht passieren würde. - Und wenn er später in Rente und die gutverdienende Ehefrau ausgewandert wäre, könnte er zusätzlich zur knappen Rente Wohngeld kriegen, auch da werden die Unterhaltspflichtigen nicht herangezogen.

Ich habe überhaupt nur im Zusammenhang mit Heimaufenthalten gehört, dass Kinder für den Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden.

Herzlichen Dank für Eure Meinungen

Bitte sehr für meine Meinung :smile:

Liebe Grüße

Auch liebe Grüße

Wieviel Sorgen müsste sich die volljährige Tochter machen,
dass ihr Vater tatsächlich von ihr Unterhalt erhalten könnte.

Null Sorgen; solange der Alte nicht voll erwerbsgemindert ist, hat er bis auf Weiteres auch dann keinerlei Aussichten auf Unterhalt durch Tochter, wenn Ehegattenunterhalt nicht greift.

Wäre ein Desinteresse des Vaters am Leben der Tochter in den
letzten 20 Jahren relevant?

Nein

Vielen Dank! so dachte ich mir das :smile:

Herzlichen Dank :smile:

BGB § 1360 !
Hallo,

die Vorposter haben das wichtigtste vergessen: § 1360 BGB

Da der Vater verheiratet ist, gehört die Tochter gar nicht zum Personenkreis, der überhaupt Unterhalt zu leisten hat.

Solange noch ein Ehegattin vorhanden ist, ist diese zunächst allein für den Unterhalt ihres Ehemanns verantwortlich.
Selbst wenn diese in Trennung leben würden oder geschieden wären, wäre an erster Stelle diese zum Unterhalt verpflichtet.

Grüße
miamei

Das wird ja immer besser mit den Informationen - herzlichen Dank!
ich freue mich gerade auf die nächste Runde der Diskussion :smiley: