Unterhaltspflicht eines Rentnerehepaars

Hallöle liebe Wissenden,

ich hätte da folgenden fiktiven Fall der wohl nicht so unhäufig vorkommt:

Da wäre zunächst eine ältere verwitwete Dame welche leider ins Pflegeheim muss.
Weiterhin wäre da der Sohn der netten Dame welcher selbst schon Rentner ist und mit seiner Frau im eigenen, abbezahlten Einfamilienhaus wohnt. Außerdem hat dieser Rentner sich natürlich für sein Alter schon etwas zusammengespart und auf dem Bankkonto liegen.

Da die Rente der Unterhaltsberechtigten die Pflegekosten nicht deckt kommt nun natürlich das Soziamt und prüft ob der unterhaltspflichtige Sohn noch etwas beisteuern kann.

Laut meinen Recherchen verbleiben diesem zunächst 1400 EUR und grundsätzlich darf er sich in seinem Lebensstandard nicht verschlechtern, es sei denn er lebt im Luxus. Ist das noch aktuell ???

Erhöhen sich diese 1400 EUR vielleicht da seine Frau kein eigenes Einkommen hat ?

Das Haus ist ein Einfamilienhaus mit zwei Etagen. So wie man das von früher her vielleicht kennt. Zwei Familien auf engem Raum mit einem Eingang, einem gemeinsamen Flur, nicht wirklich eine Trennung. Die Vermietung der „leeren“ Etage wäre nur nach erheblich finanziell aufwändigen Baumassnahmen möglich. Muss der Sohn dieses Haus verkaufen, teilvermieten, … ???

Gibt es irgendwo eine Richtlinie wieviel Kapital der Sohn auf seinen Konten haben darf, so das sie noch als Altersrücklage gelten? Ich habe da irgendwas von 5% der Lebensbruttoeinnahmen gelesen, aber nicht ganz kapiert.

Herzlichen Dank für eure hoffentlich wissenden :wink: Antworten.

Etronic

Hallo

Selbstgenutztes Immobilien sind in jeden Fall geschützt, dazu gabs irgendwann mal ein BGH Urteil. Ob mann zur Vermietung gezwungen werden kann , wage ich auch zu bezweifeln

Das Haus ist ein Einfamilienhaus mit zwei Etagen. So wie man
das von früher her vielleicht kennt. Zwei Familien auf engem
Raum mit einem Eingang, einem gemeinsamen Flur, nicht wirklich
eine Trennung. Die Vermietung der „leeren“ Etage wäre nur nach
erheblich finanziell aufwändigen Baumassnahmen möglich. Muss
der Sohn dieses Haus verkaufen, teilvermieten, … ???

Gibt es irgendwo eine Richtlinie wieviel Kapital der Sohn auf
seinen Konten haben darf, so das sie noch als Altersrücklage
gelten? Ich habe da irgendwas von 5% der Lebensbruttoeinnahmen
gelesen, aber nicht ganz kapiert.

Herzlichen Dank für eure hoffentlich wissenden :wink: Antworten.

Etronic

lG
Mikesch