Unterhaltspflicht (Eltern)

Hallo,

nehmen wir mal an.

Die Mutter der Ehefrau kommt in ein Pflegeheim.
Die Ehefrau hat eine ganz gute Arbeitsunfähigkeitsrente, der Ehemann ein relative hohes Einkommen.

Nun verlangt das Sozialamt die Offenlegung der Einkünfte des Ehemannes und bemerkt, dass diese Einkünfte in der Bemessung berücksichtigt werden, ob Unterhalt und in welcher Höhe für die Mutter verlangt werden können.

Muß die Auskunft erteilt werden ? Sind die Bezüge des Ehemannes bei der Zahlungspflicht relevant ?

Gruss
Roger

Hallo Roger,

das ist die sog. Schwiegerkindhaftung. Die Rechtsprechung geht vereinfacht gesprochen davon aus, dass bei hohem Einkommen des Ehegatten es dem Unterhaltspflichtigen zumutbar sein muss, seinen Verdienst im bestimmten Grenzen für den Unterhalt statt für das Sparkonto oder für Schuhe einzusetzen.

Gute Informationsquelle:
http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/index.php

Grüße
EK

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Hallo,

Muß die Auskunft erteilt werden ? Sind die Bezüge des
Ehemannes bei der Zahlungspflicht relevant ?

Ja, und zwar geht man davon aus, dass dem weniger verdienenden Ehegatten ein Ehegattenunterhalt zusteht/es zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Ehegatten kommt, was ja tatsächlich auch regelmäßig der Fall ist. Wenn also die beste Ehefrau von allen von Chefarzt Prof. Dr. Weißichnicht diesem halbtags als Sekretärin in der Praxis zuarbeitet, dann lebt sie natürlich nicht wie jemand der knapp oberhalb des Sozialhilfeniveaus verdient, sondern nicht besser und nicht schlechter als ihr lieber Göttergatte und hat insoweit Anteil an dessen Einkünften.

Und daher werden für die Frage der Unterhaltspflicht bzgl. der Mutter der Chefarztgattin dann eben nicht nur deren eigenen kümmerlichen Einkünfte, sondern unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes auch ein fiktiver Unterhalt des Ehemannes eingerechnet.

Gruß vom Wiz